EU-Fahrzeug mit tschechischer Zulassung in Deutschland fahren (Überführungsfahrt)

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    • EU-Fahrzeug mit tschechischer Zulassung in Deutschland fahren (Überführungsfahrt)

      Hallo zusammen,

      mein Sohn hat sich bei einem EU-Händler im Süden Deutschlands einen Kia Proceed GT als EU-Fahrzeug (Neuwagen) bestellt. Das Fahrzeug wurde dem Händler in der letzten Woche geliefert und steht nun zur Abholung bereit.
      Da mein Sohn auf Geschäftsreise ist, habe ich heute die Fahrzeugunterlagen zugesandt bekommen. Es handelt sich um tschechische Kennzeichenschilder, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (tschechisch), EWG Übereinstimmungsbescheinigung, Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke usw. Der Wagen war wohl einen Tag auf eine Firma in Prag zugelassen.
      Da heute (am Samstag) keine Behörde für Rückfragen geöffnet hat, hab ich zunächst Bekannte zu Rate gezogen. Es wurde mir mitgeteilt, dass eine Zulassung des Wagens in Deutschland erst nach einer "Begutachtung" in der Zulassungsstelle möglich wäre. "Überführen" könne ich den Wagen vom Händler hierher (Karlsruhe) nur mit einem Kurzzeitkennzeichen.
      Bei der Zulassungsstelle in Karlsruhe können momentan nur online-Termine (für die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen) vereinbart werden. Der nächstmögliche freie Termin ist erst am 07.09.20. Dadurch "platzen" der Übergabetermin für den Wagen und das gebuchte Hotel.
      Meine Frage ist jetzt, ob ich den Wagen nicht doch mit den beigefügten (tschechischen) Kennzeichen holen kann?
      Hat jemand von euch einen Tipp, wie ich (in Karlsruhe) schneller an ein Kurzzeitkennzeichen komme?

      Danke für eure Hilfe


      Peter
    • Das dieser Mega Aufwand nötig ist, hätte der Händler euch aber sagen müssen.

      Von daher bin ich der Meinung, das er euch zumindest etwas entgegenkommen muss: Entweder mit seinen Überführungskennzeichen, oder mit einem Trailer, auf dem der Neue zu Euch kommt.
      Euch im Regen stehen zu lassen, wäre mMn kein guter Kundendienst!

      Viel Erfolg!
      Thomas
    • Meine Eltern haben ihren Wagen auch in CZ gekauft und mit den tschechischen Kurzzeitkennzeichen überführt.
      Ob das ok war oder nicht weiß ich nicht, aber sie sind dank der offenen Grenzen auch nicht kontrolliert worden.
      Wenn der Händler alles richtig gemacht hat, dann sollte die Überführungsfahrt mit den Kennzeichen auch versichert sein.

      Die Zulassung war übrigens ohne Vorführung möglich.
      Hauptsache die Zulassungsbescheinigungen und die CoC Papiere sind vorhanden.
    • @onkeltom

      der Händler bietet auch einen Zulassungsservice an. Da nicht bekannt war, dass es sich jetzt als so umständlich herausstellt, hätte mein Sohn diesen Service wohl in Anspruch genommen. Die Variante, den Wagen selbst abzuholen und zuzulassen, hat er selbst gewählt. Ich sehe keine Schuld und keine Verpflichtung beim Händler.



      @1SuperGrobi

      der Wagen steht ja schon in Deutschland, muss also nicht über eine Landesgrenze gebracht werden. Ein Anruf beim Händler am Montag wird bezüglich der Zulässigkeit hoffentlich Klarheit schaffen.
      Wenn der Wagen also nicht vorgeführt werden müsste, könnte eine Zulassung in Deutschland ja problemlos ablaufen. Die erforderlichen Papiere liegen ja vor.

      Gruß Peter
    • du mußt unterscheiden ob das tschechische kennzeichenin weiß mit schwarzer schrift sind) oder kurzzeitkennzeichen sind (grün) mit den letzteren darfst du in deutschland nicht fahren, weil keine versicherung besteht, wenn es die ersteren sind (weiße) kannst du fahren, habe selber schon mehrere autos aus cz geholt
    • servus, welches kennzeichen ist es, ein weißes mit schwarzerschrift oder ein grünes, hier gilt der sich darauf befindliche stempel mit datum und unterschrift für das angegebene datum, da hast keinen cz-kfz-schein, bild anbei das gilt nur in cz ! sobald du die grenze nach D überquerst mußt du ein deutsches kurzzeitkennzeichen oder das cz kennzeichen in weiß mit schwarzer schrift haben, wozu du auch einen cz-kfzschein haben mußt.
      Dateien
    • du brauchst das auto auch nicht beim tüv vorführen sondern nur in bayern z.B.nur bei der zulassungsstelle, hier wird die fahrgestrellnummer verglichen am auto und den mitgelieferten cz brief und der eu-betriebserlaubnis, oder du fährtst zum tüv und läßt dir für 40,--€ das übereinstimmen der fahrgestellnummer bestätigen was aber umständlich ist und du zusätzlich die 40,--€ für die bestätigung zahlen mußt, fakt ist wenn du die grünen nummern hast mußt dir kurzzeitkennzeichen besorgen und zur zulassungsstelle fahren um die fahrgestellnummer zu bestätigen, wenn du orinal cz in weiße nummern hast kannst mit denen hinfahren, so ist es in bayern, wird aber von den bundesländern verschieden gehandhabt