Moin,
Der Blitzerwarner war/ist Bestandteil das Kaufgegenstands (Auto).... nachträgliches „entfernen“ einer vertraglichen (bezahlten) Eigenschaft..... hm, fragwürdig.
Gruß Thomas
Der Blitzerwarner war/ist Bestandteil das Kaufgegenstands (Auto).... nachträgliches „entfernen“ einer vertraglichen (bezahlten) Eigenschaft..... hm, fragwürdig.
Gruß Thomas