Problem mit Garantie

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    • Problem mit Garantie

      Servus
      Ich bin neu hier im Forum, habe mich hier angemeldet weil ich seit ca 6 Wochen Sportage SL CRDI 1,7 habe und mich schlau lesen wollte, war bis jetzt ein stiller mit leser gewesen. Wünschte mein erster Beitrag wäre über was fröhlicheres.

      Lebe seit 25 Jahren in Deutschland ,hatte bisher nur VW Autos und waren immer zufrieden. Aber Sportage SL gefiel mir und meiner Frau immer.
      Anfang Dezember endeckte ich zufällig eins in meiner Stadt, der zu verkaufen war.
      Haben uns den angeguckt, erster Eindruck und so war alles positive. Scheckheftgepflegt, Bj.12/2015, 1.Hand, hätte noch 2 Jahre Garantie.
      Wegen Garantie und Scheckheft habe den Wechsel gewagt.(Von Privat). Verkäufer war-ist angeblich KFZ Meister gewesen und alle Wartungen hat er nach Herstellervorgaben selbst gemacht.(Vertraglich haben wir nur Scheckheftgepflegt fest gehalten)
      Nach knapp 4 Wochen hat der wagen nach einer Autobahnfahrt auf dem weg nach Hause leistungsverlust gehabt. Kurz darauf fing an MKL zu blinken.
      Kia Werkstatt angerufen Termin gemacht , meinten nach erster Diagnose Ladedrucksteller sei defekt.
      2 Tage später bekamme ich einen Anruf dass der Ladedrucksteller ausgetauscht wurde aber nach einer Probe Fahrt fehler wieder aufgetaucht ist. "Also der Turbolader ist auch defekt" sagte die stimme zu mir .
      Dann haben die Serviceheft unter die Lupe genommen, da der vorbesitzer die Service-Wartungen nicht bei Kia Werkstatt machen lassen hat wollen jetzt nachweise haben dass er alles nach Herstellervorgaben gemacht hat.Die Stempeln in dem Serviceheft stammen von dem Autohaus wo der eigentlich vorher gearbeitet hat. Ich den Verkäufer angerufen, er sagte mir dann dass er nicht alle Rechnungen finden kann, er müsse nachschauen was finden kann.

      Meine frage wäre an die experten; wenn jemand ein Scheckheftgepflegtes Auto verkauft muss er auch den Nachweis liefern oder nicht?

      Bitte schlag mich nicht sofort, wenn ich irgendwas vergessen habe zu erwähnen.

      Für die Antworten Vorab schon mal danke...
      • Erstmal herzlich willkommen und trotzdem hoffentlich noch viel Spaß mit dem Auto.
      Tja, mit der Garantie nimmt das Kia soweit ich das nach fast 5 Jahren beurteilen kann sehr ernst.
      Keine km und keine Tage bei Service und Ölwechsel überziehen.
      Ich hab hier schon mal gelesen,
      das Kia bei einem Garantie Fall die Nachweise „Herstellervorgaben“ einfordert,
      muss Mal morgen schauen ob ich den Beitrag finde?
      Oder jemand poste noch hierzu etwas.

      Sicher ist es sehr hilfreich wenn alle Rechnungen mit Angaben z.B. von Motoröl und Menge, Zeitpunkt Km usw. vorhanden sind, dann ist das ganze dokumentiert und Nachweise vorhanden.

      Meine Meinung,
      du hättest Dir zumindest beim/vor Kauf alle Rechnungen, bei dem das Fahrzeug beim Service war, zeigen lassen sollen.

      Wenn das Fahrzeug regulär bei einer Kia Werkstatt war,
      werden glaube auch automatisch die Inspektionen an Kia weitergeben.

      Hm,
      Ich glaube das Kia Autohaus muss Kia nun auch die Daten vorlegen,
      sonst könnte die Garantie abgelehnt werden.

      Schließlich ist die verlängerte Garantie eine freiwillige Leistung.

      Aber was Du da jetzt machen kannst?
      Ob die Rechnungen beim Kauf übergeben werden müssen? -Glaube ich nicht!

      Bin gespannt auf weitere Meinungen,
      die evtl. mal so einen Fall hatten,

      Lese mal das,

      allianzdirect.de/kfz-versicherung/scheckheft-ratgeber/



      Viel Erfolg
      Grüße
      Steffen
      Wer später bremst ist länger schnell :wink:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sport@ge ()

    • Es sind leider nicht nur die Rechnungen mit Km-Stand und Datum die für die Garantie wichtig sind, wenn man bei einer nicht KIA Werkstatt die Inspektion machen lässt.
      Des Weiteren brauchst noch die Inspektionsprotokolle, mit denen du nachweisen kannst, dass alle inspektionsrelevanten Maßnahmen durchgeführt wurden.
    • cano75 schrieb:

      Meine frage wäre an die experten; wenn jemand ein Scheckheftgepflegtes Auto verkauft muss er auch den Nachweis liefern oder nicht?
      Die Beschreibung "Scheckheftgepflegt" bedeutet das alle Wartungen nach den Richtlinien des Herstellers gemacht wurden. Als Nachweis dient dazu das Scheckheft, denn dafür ist das da. D.h. wenn der Verkäufer Dir ein lückenlos ausgefülltes Scheckheft gibt hat er seine Schuldigkeit getan. Er ist nicht verpflichtet Dir noch weitere Nachweise (z.B. Rechnungen) vorzulegen.

      Für die Richtigkeit der Einträge im Serviceheft ist der Vorbesitzer und die Werkstatt zuständig, die die Wartung durchgeführt und das Serviceheft entsprechend ausgefüllt hat. D.h. der Vorbesitzer ist mit dafür verantwortlich das die Wartung von der Werkstatt im Serviceheft eingetragen wird, sprich er muss das kontrollieren. Macht er das nicht könnte ihm das hinterher "negativ" ausgelegt werden. Negativ im Sinne von: Sie wussten doch das sie für Garantieleistungen die entsprechenden Wartungen im Serviceheft hätten eintragen lassen müssen.
      Die Werkstatt ist dafür verantwortlich die Wartungen nach den Richtlinien des Herstellers durchzuführen und dies im Serviceheft zu bestätigen. Als zusätzlichen Beleg dafür müssen sie eine Rechnung erstellen und diese auch aufbewahren, aus der hervorgeht das diese Wartung entsprechend durchgeführt wurde.

      Wenn Du, oder z.B. Kia, die Richtigkeit der Daten im Serviceheft anzweifelst, dann muss Du oder Kia beweisen das entweder der Kunde, oder die Werkstatt betrogen haben. Du oder auch Kia können nicht einfach hingehen und sagen: "Ok das Serviceheft ist zwar richtig und vollständig ausgefüllt, aber die Daten sind bestimmt gefälscht und somit erhalten sie keine Garantieleistungen."
      Dieses Argument könnte man ansonsten beliebig anwenden. Also z.B. die Rechnungen sind gefälscht, die Inspektionsprotokolle sind gefälscht usw.

      Ich an Deiner Stelle würde mal bei der Werkstatt nachfragen die die Wartungen im Serviceheft bestätigt hat, ob Du von denen noch zusätzliche Nachweise (z.B. die alten Rechnungen) für die durchgeführten Wartungen bekommen kannst. Allerdings sind sie nicht verpflichtet Dir weitere Unterlagen zu geben, da Du nicht der Kunde warst der die Wartungen beauftragt hat. Ich glaube aber das, wenn sie die Wartungen korrekt durchgeführt haben, sie auch keine Probleme damit haben Dir irgendwelche Rechnungskopien zu geben. Aber wie gesagt: Einen Anspruch darauf hast Du erst einmal nicht. Ein Anspruch auf Herausgabe könnte erst dann entstehen wenn Du oder Kia rechtlich gegen die Werkstatt vorgehst, weil Du einen Betrug bzgl. des Servicesheftes vermutest.


      @1SuperGrobi
      Was die von Dir erwähnten Inspektionsprotokolle betrifft: Ich kenne die genauen Wartungsvorgaben oder Garantiebestimmungen von Kia aus dem Jahr 2015 nicht, aber die zusätzliche Vorlage von irgendwelchen Inspektionsprotokollen kann Kia nur dann verlangen, wenn dies so entweder a) in den Wartungsrichtlinien oder b) den Garantiebedienungen bestimmt wäre. Wenn dies nicht zutrifft reicht die Bestätigung der Werkstatt in dem Serviceheft. Denn wie oben schon erwähnt: Dafür ist das da. Damit betätigt die Werkstatt das alle Wartungen nach den Richtlinien des Herstellers gemacht wurden. Da die Werkstatt das bestätigt hat, muss diese dies notfalls auch belegen/beweisen können, also z.B. durch eine entsprechende Rechnung für die Wartung. Die Werkstatt ist verpflichtet entsprechende Unterlagen aufzubewahren.

      Wenn Kia eine Garantie ablehnt, weil sie die Richtigkeit der Daten im Serviceheft anzweifeln, dann muss Kia das beweisen.

      Wenn es "hart auf hart" käme würde das allerdings auch bedeuten:
      --> Kunde macht einen Garantieanspruch gelten und hat ein richtig und vollständig ausgefülltes Serviceheft
      --> Kia lehnt den Garantieanspruch ab weil sie die Richtigkeit der Wartungsdaten im Serviceheftes anzweifeln
      --> Kunde muss Kia auf Garantieleistungen verklagen
      --> Kia muss die Behauptung bzgl. des Serviceheftes beweisen. D.h. sie müssten der Werkstatt (oder dem Vorbesitzer) Betrug nachweisen. Ob sie dieses Prozessrisiko eingehen, ohne ggf. stichhaltige Beweise zu haben, ist eher fraglich.

      Wie gesagt: Dies gilt aber nur dann wenn die Kia Wartungsvorgaben oder die Kia Garantiebestimmungen aus dem Jahr 2015 nicht etwas anderes vorschreiben. Z.B. das immer ein zusätzliches Wartungsprotokoll erstellt werden muss. Wie gesagt das weiß ich leider nicht.
      Wobei das was ein Hersteller ggf. zusätzlich verlangt, bzw. verlangen kann, natürlich auch begrenzt ist.

      VG Jim

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Jim () aus folgendem Grund: Tippfehler :-)

    • In diesem Fall; Verkäufer und Vorbesitzer ist die gleiche Person.
      Ich habe ihm 3 Tagen zeit gegeben Nachweise zu liefern. Danach wird alles über Anwälte laufen.

      War auch schon mal bei dem Autohaus wo das Serviceheft gestempelt wurde, das Auto ist garnicht bei denen im System drin.
      Nach dem die Dame es nicht gefunden hat , fragte sie mich von wem ich das Auto habe.
      Wo ich den name erwähnt habe sagte sie zu mir dass der Verkäufer/Vorbesitzer da gearbeitet hat.
      Dürfen die überhaupt Stempeln Obwohl das Auto nicht im System registriert ist?
      Man kann ja gar nicht nachvollziehen ob und was die gemacht haben.
      Verkäufer erzählte mir dass er KFZ Meister sei, ich weiss aber nicht als was der da gearbeitet hat.

      Also die Sache stinkt ziemlich, mein Fehler war nur dass ich nicht sofort die Nachweise gefordert habe aber man weiss ja auch nicht alles und lernt immer dazu. Das Auto war auf seiner Frau zugelassen, ich vermute mal; die haben sich entschieden das Auto zu verkaufen dann hat Ehemann Serviceheft mitgenommen und gestempelt hat.
      Wenn es so sein soll werden 2 Anzeigen von mir erstattet, Betrug und Urkunde fälschung.
      Müsste nicht das besagte Autohaus ihn auch Anzeigen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cano75 ()

    • Ich glaube, oder hoffe doch,
      das KIA ihre KIA Vertragspartner ( Autohaus) zertifizieren und regelmäßig prüfen und dann diese nach denen Vorgaben den Service durchführen und protokollieren müssen.

      Bei freien Werkstätten oder fremden Markenwerkstätten wird Kia sicher nichts zertifizieren,
      deshalb machen die sich das einfach und sagen,
      beweise mal ob alles nach Vorschrift eingehalten wurde!

      Und da ist der Punkt,
      da wird sich zu 90% immer was finden was nicht den Kia Vorschriften entspricht, so meine Meinung,
      ob das dann für das Defekte Bauteil relevant ist,
      sei mal dahingestellt!
      Deshalb werde ich meinen Service immer im KIA Autohaus durchführen oder bei der Schwester Hyundai.

      Bleibt die Frage,
      ist das Serviceheft ausreichend gegenüber dem Autohersteller?
      Wer später bremst ist länger schnell :wink:
    • OK dann ist der Fall wohl klar und es liegt ein Betrug vor, sprich die Eintragungen im Serviceheft entsprechen nicht der Wahrheit.

      Wer da nun wem ggf. einen "Gefallen getan hat" und wer alles darin involviert war, oder davon ggf. wusste, wird man so einfach jetzt wohl erst einmal nicht rausbekommen. Das ist dann die Frage wer was und warum aufklären will.

      Ich hoffe für Dich das alles gut geht und Du im besten Fall das Fahrzeug unkompliziert an den Verkäufer zurückgeben kannst und der Kaufpreis erstattet wird.

      VG Jim
    • Sport@ge schrieb:

      deshalb machen die sich das einfach und sagen,beweise mal ob alles nach Vorschrift eingehalten wurde!
      Da gilt dann aber eine Beweislastumkehr. Wenn Kia Garantieleistungen ablehnt, obwohl die Wartungen nach den Richtlinien des Herstellers in einer freien Kfz.-Werkstatt gemacht wurde, muss Kia beweisen das die Arbeiten nicht nach den Richtlinien durchgeführt wurden und auch noch das das ursächlich für den Defekt war, für die eine Garantieleistung in Anspruch genommen werden soll.

      Das Problem ist nur, wie schon oben erwähnt, dass der Kunde diese Garantieleitungen dann einklagen muss/müsste und sich Kia bis dahin erst einmal entspannt zurücklehnen kann.
      Aber dieses Prinzip gilt halt immer, nicht nur bei Autoherstellern: Hersteller lehnt Garantieleistung ab --> Kunde muss klagen.


      Nachtrag: Das Thema freie Werkstatt und Herstellergarantieleistungen ist ja schon vor Jahren relativ eindeutig von den Gerichten geklärt worden. Kia sah sich ja sogar genötigt bzgl. ihrer KIA-Mobilitätsgarantie noch ein Statement abzugeben:

      Zitat daraus:
      Ebenfalls missverständlich könnte die Formulierung sein, dass „Bedingung für die Anerkennung der KIA-Mobilitätsgarantie die Vorlage des vollständigen ausgefüllten Garantie- und Serviceheftes, welches die Bestätigung der autorisierten KIA-Vertragshändler oder KIA-Servicepartner über die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten enthalten muss“ , sei. Dies ist ebenfalls nicht zutreffend und eine solche Vorgehensweise wurde weder durch unser Haus praktiziert noch sollte dies durch autorisierte KIA-Händler und KIA-Servicepartner praktiziert worden sein. Korrekt ist, dass im Fall einer Garantieleistung aus dieser Garantie die Wartungs- und Inspektionsarbeiten nach Herstellervorgabe durchgeführt worden sein müssen. Dies bezieht sich auf die Einhaltung des Zeit- bzw. Entfernungsintervalls und den Umfang der Wartungsarbeiten. Es ist nicht relevant, von wem diese Arbeiten ausgeführt wurden, sofern diese nach Vorgaben des Herstellers ausgeführt worden sind.

      Ja das Statement betrifft die Mobilitätsgarantie, aber das betrifft genau so auch die Wartungsarbeiten.

      VG Jim

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jim ()

    • Es hätte ja für Cano75 ganz einfach und unkompliziert laufen könne.

      Zeigen Sie uns Ihr Service Heft,
      ok,
      alle Service nach Vorgaben erledigt,
      —>
      Garantie Antrag genehmigt, alles ok!

      Dann hätte er nie nachgeforscht.
      Nur,
      darf das Kia,
      mehr als das Service Heft verlangen?
      oder
      kann man einfach sagen,
      Service Heft liegt vor, Kia muss Beweise liefern,
      das etwas evtl nicht passt!
      Hat man da gute Karten vor Gericht?
      Würde mich noch interessieren!

      So oder So könnte geklagt werden,
      entweder gegen Kia
      Oder
      Vorbesitzer


      Grüße
      Steffen
      Wer später bremst ist länger schnell :wink:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sport@ge ()

    • Ich bin zwar kein Jurist, aber wie ich oben schon ausgeführt habe bin ich der Meinung das Kia Beweise liefern muss.

      Kia gewährt eine Garantie die (u.a.) als Bedingung hat das eine Wartung nach Herstellervorgaben durchgeführt wird. Dies kann ein Kunde mit dem von der Werkstatt ausgefüllten und unterschriebenen Serviceheft nachweisen. --> Bedingung erfüllt.

      Kia kann nicht verlangen das der Kunde zusätzlich zu dem Serviceheft noch x weitere Beweise liefern muss. Es sei denn in den Garantiebedingungen wären weitere Dinge vorgeschrieben. Z.B. das der Kunde die Rechnung aufheben muss.

      Wartungsbedingungen = betreffen die Werkstatt
      Schreibt der Hersteller in den Herstellervorgaben vor das z.B. die Werkstatt ein Serviceprotokoll erstellen und das z.B. dem Kunden aushändigen muss, müssen sie sich daran halten. Aber dafür ist die Werkstatt zuständig.

      Garantiebedingungen = betreffen den Kunden
      Schreiben die Garantiebedingungen vor das der Kunde z.B. das Serviceprotokoll oder die Rechnung zusätzlich als Nachweis aufbewahren muss, muss er sich daran halten.

      Lehnt Kia nun eine Garantieleistung ab, obwohl die Garantiebedingungen vom Kunden erfüllt wurden, müssen sie begründen warum und das warum letztendlich auch beweisen. Der Kunde muss nicht beweisen das Kia Recht hat, sondern Kia muss das. Der Kunde muss allerdings die Garantieleistungen notfalls einklagen.

      VG Jim
    • 1. Abgestempeltes Scheckheft ist ein Dokument der Werkstatt, dass diese die Arbeiten nach Herstellerangaben durchführte.
      2. Für diese Arbeiten muß ein Auftrag, eine Leistungsbescheinugung bzw. eine Rechnung vorliegen.
      Haftbar im Privatgeschäft ist der private Verkäufer, der im Streitfall o.a. Belege beizubringen hat.
      Diese Belege sind, gleichfalls mit dem Garantieanspruch, an KIA zu senden.
      Im vorliegendan Fall reichen die mündliche Zusage des Verkäufers (egal ob KFZ-Meister oder Bäcker) und der Stempel der Werkstatt nicht aus, bis die Werkstatt die Durchführung nach Herstellervorgabe per Arbeitsnachweis bescheinigt.
      Aus meiner Sicht keine Chance, die Werksgarantie zu erhalten, solange dieser detaill. Nachweis fehlt.

      Was ist zu tun?
      A. Zeitnah Nachweis verlangen, sonst Rückabwicklung des Kaufvertrages, siehe Beitrag 5.

      Waidmannsheil









      ...der 2. ist der 1. Verlierer !
    • bppaffi schrieb:

      und der Stempel der Werkstatt nicht aus, bis die Werkstatt die Durchführung nach Herstellervorgabe per Arbeitsnachweis bescheinigt.
      Aus meiner Sicht keine Chance, die Werksgarantie zu erhalten, solange dieser detaill. Nachweis fehlt.
      Wie gesagt ich sehe das anders. Ich habe zwar gerade nicht die Garantiebedingungen von Kia zur Hand, aber die von Hyundai. Daraus mal das relevante Zitat:

      Dieses Garantie- und Serviceheft enthält die Garantiebestimmungen und die vorgeschriebenen Servicenachweise, welche eingehalten werden müssen, um einen einwandfreien Betrieb Ihres HYUNDAI-Fahrzeuges zu gewährleisten. Eine Übersicht über die notwendigen Arbeiten und Zeit-Intervalle entnehmen Sie bitte der Betriebsanleitung. Ihr HYUNDAI-Partner informiert Sie gerne über eventuelle Änderungen. Bitte überlassen Sie dieses Heft sowie die Betriebsanleitung bei Verkauf Ihres HYUNDAI dem Käufer.
      ...
      Im Garantie- und Serviceheft ist das Auslieferungsdatum an den ersten Fahrzeugeigentümer und damit der Beginn der Garantielaufzeit festgehalten. Die vorgeschriebenen Wartungsdienste sowie die Karosseriekontrollen müssen bei einer qualifizierten Fachwerkstätte durchgeführt und von dieser in den hierfür vorgesehenen Nachweisfeldern bestätigt werden, da sie die Grundvoraussetzungen für die Erhaltung sämtlicher Garantieansprüche sind. Bei Nichtbeachtung einer dieser Punkte erlischt die gesamte Fahrzeuggarantie.

      Ich nehme das das bei Kia ähnlich formuliert ist. D.h. die Eintragungen im Serviceheft sind ausreichend und müssen nicht noch zusätzlich vom Kunden in irgendeiner Art und Weise bewiesen werden. Ebenso muss ein Verkäufer eines gebrauchten Fahrzeuges nicht dem Käufer noch irgendwelche zusätzlichen Belege aushändigen, damit die Garantie nicht ungültig wird.

      VG Jim
    • Interessant ist das ganze schon,
      So wie ich das verstanden habe,
      ist die Garantie des Herstellers nur eine freiwillige Leistung,
      und man muss sich an dessen Spielregeln halten und der Hersteller darf Schiedsrichter spielen,
      Nur die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt!

      so sehe ich das,
      Wie seht Ihr das?

      meinauto.de/neuwagen-garantie/
      Wer später bremst ist länger schnell :wink:
    • So ist es und so war das schon immer. :) Nur das der Hersteller die "Spielregeln" nicht nach belieben aufstellen kann, sondern das diese auch Grenzen haben. Stichwort: Sittenwidrig usw.

      Die Unterscheidungen zwischen Gewährleistung/Sachmangelhaftung, Garantien, Produkthaftung usw. bei Fahrzeugen kannst Du u.a. dann auch noch hier nachlesen: adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto…te-bei-maengeln-neuwagen/

      Wobei dann bei Privatverkäufen, bei dem es sich ja bei cano75 gehandelt hat, andere Regelungen gelten. Die Garantieleistungen eines Fahrzeugherstellers werden aber auf den Käufer eines Gebrauchtfahrzeuges übertragen. Sofern sie nicht vorher schon aus einem bestimmten Grund erloschen sind.

      VG Jim

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jim ()

    • Irgendwie hat ja jeder seine eigene Rechtsvorstellung, aber Recht haben und Recht bekommen ... naja ihr wisst schon.

      Warum gewähren Firmen wie Hyundai (5 Jahre) und KIA (7 Jahre) die für Fahrzeuge untypisch lange Garantien ?
      Weil sie es durch die hohe Zuverlässigkeit ihrer Produkte können und außerdem ist das ein Doppelturbo für die Verkaufszahlen.
      Das ist aber nur eine Seite der Medaille, weil lange Garantiezeiten auch mit dem Risiko höheren Folgekosten für den Hersteller verbunden sind.
      Aus diesem Grund versuchen Hersteller wie KIA ihre Spielregeln für die Garantie so auszulegen, dass man idealerweise den Service fürs Fahrzeug in eine KIA-Werkstatt erledigen lässt.
      Damit partizipieren dann auch die eigenen Werkstätten vom after sales.

      Wenn jetzt ein Garantiefall eintritt und alle Services wurden in KIA-Werkstätten gemacht, reicht das abgestempelte Serviceheft allemal, da sämtliche andere Dokumente (Rechnungen, Dokumente, etc.) bei KIA vorliegen.
      Einzige Ausnahme, die mir einfällt, betrifft Allradfahrzeuge nach 3 /5 /7 Jahren, die beim TÜV waren und wo plötzlich das Differential Probleme bereitet.
      Da wird KIA eventuell den TÜV-Bericht anfordern, wenn der TÜV nicht in der KIA-Werkstatt mit AWD Bremsprüfstand ausgeführt wurde.
      Wenn dort nicht expliziert das Entfernen der Differentialansteuerungs-Sicherung beim Bremsentest auf einem 2W-Bremsprüfstand dokumentiert wurde, kann es auch dort zu Garantie Ablehnung kommen.
      Das ist der Grund, warum ich alle Services und auch die HU/ASU bei meinem KIA-Händler (wo ich das Fahrzeug auch gekauft habe) auf deren eigenen AWD-Bremsprüfstand durchführen lasse.
      Mehr kann man eigentlich nicht unternehmen, um seine Garantieansprüche zu wahren.

      Wer das nicht möchte oder aus finanziellen Gründen den Service in Nicht-KIA Werkstätten ausführen lässt, wird im Fall eines kapitalen Schaden immer einen erhöhten Aufwand haben, seine Garantieansprüche durchzusetzen.
      Wie schon an anderer Stelle erwähnt, ist derjenige (KIA) Händler der Ansprechpartner, wo das Fahrzeug gekauft wurde und nicht KIA Deutschland.
      Dieser Händler hat dann natürlich sehr viel Motivation 5 Jahre nachdem das Fahrzeug das erste und letzte Mal vom Hof gefahren ist einen Garantie Antrag an KIA Deutschland zu stellen,
      mit einem Serviceheft, dass von ATU o. ä. freien Werkstätten durchgestempelt ist. Da sind Widerstände vorprogrammiert- aber jeder wie er möchte.

      Bei @cano75 ist der Fall wohl eindeutig.
      Mein Tipp, gar nicht lange diskutieren, wenn der Verkäufer nicht einsichtig ist, ab zum Anwalt und Kaufrückabwicklung wegen Urkundenfälschung und Betruges stellen.
      Gruss Axel

      Ah noch ein elektrischer KIA, schick
    • Kurz und knapp :

      Gewährleistung = da legt der Gesetzgeber die Spielregeln fest

      Garantie = da legt der Hersteller die Spielregeln fest.


      So einfach ist Tennis.....


      Cu,
      Sven
      "Democracy is two wolves and a lamb deciding what to have for dinner.
      Liberty is a well-armed lamb." - Benjamin Franklin

      Harley-Davidson may be a cult, but INDIAN is a legend !

      MY LIFE - MY RULES !
    • Ich fahre bereits den 5. Neuwagen von Kia, kaufe immer beim selben Händler, und lasse aber in einer freien Werkstatt die Wartung durchführen. Wenn Heft gestempelt, Kilometer eingehalten, Prüfbericht mit ausgeführten Arbeiten...und ganz wichtig am Schluss der Satz...

      Arbeiten ausgeführt nach Vorgaben von Kia Motors Deutschland, giebt es null Probleme. Das ist sogar gesetzlich festgelegt, mit dem sogenannten Gleichstellungsgesetz KFZ.
      Vertragswerkstätten wollen davon meist nix wissen, aber es ist so, das Freie Werkstätten nach Vorgaben des Autokonzerns auch Wartungsarbeiten durchführen dürfen. Garantiefälle hingegen darf nur Kia ausführen.

      Wo es Probleme geben wird, bei sogenannten Kulanzanträgen, wo km und Zeit der Garantie gerade abgelaufen sind....aber darauf kann ich verzichten.
      Ich hoffe weitergeholfen zu haben.........

      MfG. Franky
      Grüsse aus Süd Brandenburg