Abnahme und Eintragung von Radsätzen und Federn / Fahrwerke?

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    • Abnahme und Eintragung von Radsätzen und Federn / Fahrwerke?

      Tach auch zusammen,

      habe mal eine Frage wo ich unsicher bin wie das läuft. Das letzte Eintragen von Sonderrädern und Tieferlegen etc. ist bei mir schon ca. 20 Jahre her :/ .

      Habe bei meinem Sporty den TÜV Segen bekommen für 20er Spurplatten (vo/hi) in Verbindung mit der originalen 245er Bereifung (auf meinen GT Line Felgen). Soweit o.k. Eintragung in Schein nicht sofort erforderlich.
      Jetzt habe ich auch den TÜV Segen bekommen für den neuen Radsatz (8,5x19 ET35) mit 245er Bereifung, natürlich ohne Platten. Soweit o.k. Muss sofort eingetragen werden!
      Jetzt will ich natürlich beides bei den freundlichen Menschen vom Straßenverkehrsamt in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Sollte auch kein Problem sein.

      Wenn ich mich demnächst noch für eine Tieferlegung entscheide, kommt für mich jetzt die Frage auf:
      Gilt dann die Abnahme der Tieferlegung für beide Varianten (Spurplatten sowie den neuen Radsatz)? Oder muss man das separat für beide Varianten machen lassen? Also gilt es nur für die Variante die gerade auf dem Fahrzeug ist oder wie? Habe unterschiedliche Antworten bekommen.

      Danke im Voraus,
      Detlef
      Man sieht sich auf der Straße 8)
      The Power to Surprise
    • Wieso wird nur eine Kombi eingetragen? Habe doch für beide eine "Freigabe".
      Wenn ich dich richtig verstehe, müssen dann nach Einbau der Federn beide Varianten nochmal abgenommen werden. Erst ein Radsatz drauf, dann abnehmen lassen. Und dann nochmal mit der anderen Variante? Bin ich jetzt neben der Spur?
      Im Teilegutachten für die Eibach Federn steht doch folgendes:

      "Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung vonSonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:- Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechendeRad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.- die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesenTeilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher odergeänderter Federwegbegrenzer)".

      Oder bekomme ich jetzt nur eine Variante eingetragen und bei Abnahme der Federn zählt die momentan auf dem Wagen befindliche Variante, bekomme aber beide Varianten eingetragen????
      Man sieht sich auf der Straße 8)
      The Power to Surprise
    • nur eine kriegst du eingetragen, und nur die die auch drauf ist
      Hab auch zuerst nur Felgen abgnommen, dann kam Tieferlegung mit Felgen, und dann kam Fahrwerk mit Felgen, eingetragen sind nur Fahrwerk und Felgen jetzt am Schluss. Sillte ich wieder was wechseln an Felgen oder zurück auf Federn, muss das alles wieder abgenommen werden, und auch nur die neuste Kombi wird eingetragen.
    • Danke vorerst. Na hört sich ja super an. Total einfach und logisch :shock: :-?
      Dann mache ich mir das jetzt einfach. Die Abnahme mit den Spurplatten muss ja nicht sofort eingetragen werden, "erst bei der nächsten Befassung der Fahrzeugpapiere". Der neue Radsatz muss "unverzüglich" eingetragen werden. Aufgrund von Corona muss man bei der Behörde online einen Termin machen. Leider gibt es keine freien Termine bis auf weiteres. Dann kann und muss ich ja nichts machen. Führe beide Nachweise des Sachverständigen mit und fertig. Vielleicht habe ich bis zum nächsten freien Termin ja auch schon den Sporty tiefer gelegt und abgenommen. Dann muss ich nur noch einmal eine Eintragung durchführen lassen, richtig? ;) :/

      PS: Sorry das der Thread im Sportage III Forum gelandet ist. Mein Fehler, habe den QLE. Aber wohl nicht schlimm, ist ja allgemein gültig :wink:
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