Hallo Community,
Ich möchte mal eine Frage stellen...
Wir haben uns ein Fahrzeug angeschaut und anschließend dafür entschieden (teilfinanziert).
Das Auto hat 6 km auf der Uhr also ein neuwagen, allerdings wurde es unter der Bezeichnung "selbstfahrervermietzulassung,, als kurzzulassung angemeldet.
1. Steht nach der Anmeldung '' selbstfahrervermietzulassung '' auf unser Schein?
2. Bleibt das Autohaus als" Besitzer '' bis die finanzierung beglichen ist?
3. Auf was muss ich sonst achten beim anmelden oder generell.. Der wagen hat auch 3 jahre TÜV und Garantie.
4. Muss ich der Versicherung mitteilen dass es selbstfahrervermietzulassung hatte? Bzw. Wie meldet man das Fahrzeug an.
Vielen Dank schonmal im voraus
Ich möchte mal eine Frage stellen...
Wir haben uns ein Fahrzeug angeschaut und anschließend dafür entschieden (teilfinanziert).
Das Auto hat 6 km auf der Uhr also ein neuwagen, allerdings wurde es unter der Bezeichnung "selbstfahrervermietzulassung,, als kurzzulassung angemeldet.
1. Steht nach der Anmeldung '' selbstfahrervermietzulassung '' auf unser Schein?
2. Bleibt das Autohaus als" Besitzer '' bis die finanzierung beglichen ist?
3. Auf was muss ich sonst achten beim anmelden oder generell.. Der wagen hat auch 3 jahre TÜV und Garantie.
4. Muss ich der Versicherung mitteilen dass es selbstfahrervermietzulassung hatte? Bzw. Wie meldet man das Fahrzeug an.
Vielen Dank schonmal im voraus