Sag den Typen "Wir treffen uns an der TÜV-Station xxx zur Überprüfung des Fahrzeuges".
Bin gespannt auf die Antwort.
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Keep your dick in a vice.
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Zebulon schrieb:
Ich würde den Vertrag auflösen! Du musst keine. Grund haben von dem Geschäft abzulassen. Dann ab zur Werkstatt deines Vertrauens und lass das kfz überprüfen! Damit bist du auf der sicheren Seite. Sollte da tatsächlich ein schaden vorliegen, wie lange hast du das kfz? Kannst du vielleicht sogar noch Ansprüche stellen?
Der TÜV sieht auch nicht alles, etwas Schmutz und schon kann man einige übersehen, gerade unter dem Auto!
Markus1501 schrieb:
Meine Frau hatte das Auto 2 Jahre.Der RA heute sagte so einfach komm ich aus der Nummer wohl nicht raus.Nehme ich das kfz zurück,muss ich eventuell Schadensersatz zahlen.Z.b sein Fahrer oder die Differenz von seinem Verlust da er es nicht verkauft hat
dummytest schrieb:
irgendwie stellst du mir das hier alles "zu verkürzt" dar ....Wenn du / ihr eine Wagen verkauft der gebraucht ist, ihr "von Privat" verkauft und im Kaufvertrag entsprechend "formuliert" habt ohne Garantie und gekauft "wie besehen" dann steht das. Da ist es auch unerheblich, ob ihr noch während der Verhandlungen den Preis reduziert habt.Markus1501 schrieb:
Meine Frau hatte das Auto 2 Jahre.Der RA heute sagte so einfach komm ich aus der Nummer wohl nicht raus.Nehme ich das kfz zurück,muss ich eventuell Schadensersatz zahlen.Z.b sein Fahrer oder die Differenz von seinem Verlust da er es nicht verkauft hat
Der angebliche Achsbruch oder was auch immer kann euch nur angelastet werden, wenn er euch bekannt war vor dem Verkauf bzw. bei einem "normalem privaten Nutzer" aufgefallen sein müsste. Niemand verlangt vom Verkäufer, dass er erst den Wagen durchchecken muss vor dem Verkauf.
Jetzt ist der Kauf-Vertrag aber durchgeführt und vollzogen (Fahrzeugübergabe + Bezahlung). Jetzt hat der Käufer die Möglichkeit das entsprechend nachträglich anzufechten, muss dann aber auch Beweise liefern, sowohl für das vorsätzliche Verschweigen von Schäden, eure Kenntnis von diesem Schaden als auch technisch, ob überhaupt ein Schaden vorliegt.
Ich kenne die Frage nicht, die du deinem Anwalt gestellt hast, aber die Antwort scheint sich nur darauf beziehen, ob "du den Kaufvertrag von deiner Seite aus rückgängig machen kannst" , nicht auf den anderen Kram wie oben und in vorherigen Posts geschildert. Das ist doch ein ganz anderes Thema.
Wenn du nach deiner Meinung auf der sicheren Seite wie oben bist, warum lässt du dir dann solche Angst machen vom Käufer????
Aber wie gesagt, mit oder ohne Anwalt, alles deine Entscheidung ....
Markus1501 schrieb:
Meine Frau hatte das Auto 2 Jahre.Der RA heute sagte so einfach komm ich aus der Nummer wohl nicht raus.Nehme ich das kfz zurück,muss ich eventuell Schadensersatz zahlen.Z.b sein Fahrer oder die Differenz von seinem Verlust da er es nicht verkauft hatZebulon schrieb:
Ich würde den Vertrag auflösen! Du musst keine. Grund haben von dem Geschäft abzulassen. Dann ab zur Werkstatt deines Vertrauens und lass das kfz überprüfen! Damit bist du auf der sicheren Seite. Sollte da tatsächlich ein schaden vorliegen, wie lange hast du das kfz? Kannst du vielleicht sogar noch Ansprüche stellen?
Der TÜV sieht auch nicht alles, etwas Schmutz und schon kann man einige übersehen, gerade unter dem Auto!
Sport@ge schrieb:
Jedenfalls mal interessant und wichtig auch für mich und andere, was man unüberlegt alles falsch bei einem Privatverkauf machen/passieren kann.
Meine Vermutung ist immer noch,
das der Käufer es auf diese Situation angelegt hat.
Wo_Sportage schrieb:
Wenn jemand unfair spielt, dann das Spiel umdrehen. Sonntags ein Gutachten, für mich ist das eine abgesprochen Sache, unter Gutachtern gibt es auch schwarze Schafe. Einem Freund hat man mal ein Auto mit manipulierten Kilometern angedroht. Haben uns dann zu zweit mit dem Verkäufer getroffen und ihn im Glauben gelassen ich wäre bei der Kripo und das ich wohl mal die Kollegen bißchen was prüfen lasse. 1Woche später war das Auto zurück gegeben und das Geld wieder da.
Hast du nicht zufällig jemanden beim Finanzamt, der sich für die Herren interessieren könnte, wenn ich mich richtig erinnere ist es doch sogar dein Schwager, der da arbeitet und mal eine ordentliche Prüfung durchführen möchte.