Keine erfolgreiche Hauptuntersuchung mit verbauter DTE PedalBox möglich

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Keine erfolgreiche Hauptuntersuchung mit verbauter DTE PedalBox möglich

      Hallo zusammen,

      ich war heute beim TÜV Niedersachsen zur HU und AU und habe folgende Erfahrung gemacht:

      Der Prüfer hat meine DTE PedalBox entdeckt und mich darauf hingewiesen, daß diese nicht zulässig
      ist und ich mit dieser im verbauten Zustand die HU nicht bestehen werde.
      Mein Hinweis auf eine gültige e-Kennzeichnung wurde mit dem Hinweis abgetan, daß diese lediglich
      etwas über die elektromagnetische Verträglichkeit aussagt und nichts darüber, wie sich diese BlackBox
      gegenüber dem originalen Steuergerät des KIAs verhält und was wie beeinflusst wird.

      Ich habe bei meinen Fahrzeugpapieren auch eine Anfrage von mir an meine KFz-Versicherung, ob solch
      eine PedalBox von denen skeptisch gesehen wird und meinen Versicherungsschutz beeinträchtigt,
      da z.B. die ABE ungültig wird o.ä.
      Meiner Versicherung ist die DTE PedalBox laut Antwort vollkommen egal und schränkt für die Versicherung
      weder die ABE ein noch begrenzt oder berührt diese meinen Versicherungsschutz.

      Den Prüfer vom TÜV Niedersachsen konnte auch dieses Schreiben nicht von seiner Meinung abbringen.

      Man bot mir aber Gelegenheit, die DTE PedalBox abzustöpseln und die HU im Originalzustand anzutreten.
      Na ja, da habe ich mich halt in den Fußraum geschraubt, die beiden Steckverbinder gelöst und den
      Serienzustand wieder hergestellt - hatte zum Glück damals PTFE-Spray verwendet - und bin dann so
      ohne einen Mangel durch die HU gekommen..

      Ich habe dann erst einmal mit unverkabelter PedalBox den Heimweg angetreten, da ich diesen Punkt
      doch erst einmal eindeutig und rechtssicher geklärt haben möchte.

      Der Ablauf der HU war ansonsten vollkommen in Ordnung, der Prüfer war auch entspannt sowie sachlich
      und wir haben auch normalen SmallTalk gehalten.
      Ich wollte aber auch nicht auf Biegen und Brechen auf der verbauten PedalBox herumreiten, da ich meinen
      HU-Termin selbstverschuldet fast ein halbes Jahr überrissen habe und dringend die orangene Plakette brauchte. ;)
      Den Inhalt einer Nachricht bestimmt immer der Empfänger!

      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

    • In einem 2. Forum,
      „MBSLK“ in dem ich nun knapp 20 Jahre unterwegs bin,
      und seit 20 Jahren gefühlt 20% der Mitglieder mit einer Pedalbox unterwegs sind,
      hat noch keiner so eine Situation wie Du erlebt,
      jedenfalls ist mir keine bekannt!

      Unglaublich!

      Beispiele aus vielleicht hundert Beiträgen!

      mbslk.de/modules.php?op=modloa…rum=18&start=0&highlight=


      mbslk.de/modules.php?&name=For…opic&topic=79162&forum=19

      Grüsse
      Steffen
      Wer später bremst ist länger schnell :wink:

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Sport@ge ()

    • Nach Bekundung des Prüfers hat er die PedalBox vor ca. zehn Jahren erstmalig
      genau an einem Mercedes-Benz "erfolgreich" bemängelt und sich dabei das dazu
      notwendige Wissen und die passenden Begründungen zusammengetragen.

      Ich habe auch sicherheitshalber nachgefragt, ob er die PedalBox nicht mit einer
      PowerBox verwechselt; er wusste aber ziemlich genau, daß es sich nur um eine
      Modifikation der Gaspedalkennlinie handelt und nicht um eine Leistungssteigerung.
      Machte die Sache für mich aber auch keinen Deut besser ...
      Den Inhalt einer Nachricht bestimmt immer der Empfänger!

      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

    • Sport@ge schrieb:

      ... hat noch keiner so eine Situation wie Du erlebt ...
      Ich habe das Teil ja auch seit Herbst 2016 drin und bin damit zweimal erfolgreich durch die HU gekommen.
      Ich schalte die vorher auch aus, aber das hat diesmal nicht gereicht ...
      Der Prüfer hat mir auch gesagt, daß ich sie nach der HU direkt wieder einstöpseln kann,
      aber das hilft mir ja dann auch nicht ...
      Geht mir hier auch nicht ums "schwarz" damit fahren, sondern ob es nun erlaubt ist oder nicht ...
      ich bin da halt etwas konservativ ... :/
      Den Inhalt einer Nachricht bestimmt immer der Empfänger!

      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

    • Sport@ge schrieb:

      das schreibt DTE?
      Ja @Sport@ge, diese Textpassage kenne ich .. hat den Prüfer aber auch nicht beeindruckt ...

      Ich weiß auch nicht, wie weit die "künstlerische Freiheit" der Prüfer geht und was in deren Ermessensspielraum liegt.

      Ich denke, ich schreibe am WE mal den TÜV Niedersachsen an und bitte um eine Stellungnahme, die ich dann evt.
      auch an den Hersteller DTE leiten kann - obwohl ich von anderen Anfragen beim TÜV weiss, daß die sich mit solchen
      Sachen dann doch etwas schwer tun und das dann auf "Moment-Entscheidungen" schieben ...
      Den Inhalt einer Nachricht bestimmt immer der Empfänger!

      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

    • All4AWD schrieb:

      Sport@ge schrieb:

      das schreibt DTE?
      Ja @Sport@ge, diese Textpassage kenne ich .. hat den Prüfer aber auch nicht beeindruckt ...
      Ich weiß auch nicht, wie weit die "künstlerische Freiheit" der Prüfer geht und was in deren Ermessensspielraum liegt.

      Ich denke, ich schreibe am WE mal den TÜV Niedersachsen an und bitte um beeine Stellungnahme, die ich dann evt.
      auch an den Hersteller DTE leiten kann - obwohl ich von anderen Anfragen beim TÜV weiss, daß die sich mit solchen
      Sachen dann doch etwas schwer tun und das dann auf "Moment-Entscheidungen" schieben ...
      die künstlerische Freiheit der Prüfer geht weit. Warum? Beispiel: du wickelst dich mit deinem Dicken gepflegt um eine Eiche und der Gutachter (auch nit einer Pedalbox-Allergie) behauptet, dass die Box Schuld gewesen sei. Als nächstes kommt raus, dass der Prüfer sie kürzlich bei der HU durchgewunken hat. Dann hat er ab jetzt echt ein Problem. Aber so richtig.
      Das Auto hat keine Zukunft, ich setze aufs Pferd.
      Wilhelm II.
      :evil:

      open.spotify.com/playlist/6c9Y…A0Lo0ETGRVe_PB_R9EW40Q%0A
    • Ist schon echt ein Knaller, was dir da passiert ist Pedro !
      Wo hast Du eigentlich das Bedienteil der Box untergebracht ?
      Meins ist im Sicherungskasten und so eigentlich nicht auf Anhieb sichtbar.
      Bisher hatte ich es einmal vor einer Inspektion ausgebaut, das möchte ich jedoch eigentlich vermeiden, weil es im Fußraum bei den Pedalen doch sehr fummelig ist...
      Denn OHNE die Pedalbox geht gar nicht ! :D
    • Also ehrlich gesagt - Ich fahre schon ewig nicht mehr zum TÜV sondern zu nem GTÜ.
      Die Tüv Prüfer haben manchmal echt nen Riss in der Schüssel.

      Hab da mit meinem Mercedes CLK Cabrio zwei kranke Dinger erlebt.
      1. Ich hatte mal einen CLK Coupe. Dieser fiel einem Unfall zum Opfer und ich bekam anschließend ein Cabrio.
      Also gleiches Auto nur ohne Dach um es mal so zu sagen.
      Die Felgen die ich auf dem Coupe hatte wollte ich beim Tüv eintragen lassen.
      Da hat der Prüfer ein Geschiss gemacht, die würden zu weit raus stehen etc. etc.
      Hab ihn dann darauf hingewiesen das die Felgen auf dem Coupe von seinem Kollegen eingetragen wurden und es ja im Grunde das gleiche Auto ist.
      Papiere von der vorherigen Eintragung hatte ich glücklicherweise dabei. So rief er besagten Kollegen, der dann schaute und meinte "Und, wo liegt jetzt das Problem" und ihn dann angewiesen hat die Felgen einzutragen. Wäre der Typ nicht da gewesen und hätte ich nicht die alten Papiere dabei gehabt, wäre die Eintragung nix geworden.
      2. noch geiler dann 6 Monate später. Mein GTÜ hatte gerade dicht, also bin ich zum Tüv für meine HU.
      Ich war grad dabei ein Soundsystem zu verbauen und hatte deshalb die rechte Türverkleidung noch nicht wieder angebracht.
      Der Prüfer meinte, das wäre ein Mangel weil keine Türklinge vorhanden sei.
      Ich fragte warum es ein Mangel sein soll, wer zu blöd ist am Gestänge zu ziehen, dem öffne ich halt selbst die Tür?
      Antwort: Wenn ich nen Unfall hätte, möglicherweise mit Überschlag und dann der Beifahrer nicht raus kann weil die Klinke fehlt.
      Ich meinte dann nur noch, wenn ich mim Cabrio nen Überschlag habe, dann ist die fehlende Türklinke vermutlich mein geringstes Problem.
      Egal ich baute die Soundanlage am nächsten Tag fertig und besuchte den Prüfer nochmal. Musste dann zusätzlich noch 5 Euro für die Nachuntersuchung bezahlen. - Drecksladen.

      Für mich ist der TÜV definitiv erledigt.
      Ich fahre nur noch zum GTÜ, wo die nicht so nen Firlefanz bemängeln sondern wirklich auf Sicherheit achten und mit den Leuten auch reden.
      Der hätte mir das gesagt, und gut wär es gewesen, weil man ja gesehen hat das da ein Soundeinbau im Gange ist und ich nicht einfachso täglich ohne Türverkleidung rumfahre.

      Daher mein Tipp - Fahr beim nächsten Mal zum GTÜ und nicht zum TÜV und gut ist.
      Da deine Versicherung ja schon ihr ok gegeben hat und bei ner Polizeikontrolle vermutlich nie jemand da unten rein guckt........
    • Posleen schrieb:

      All4AWD schrieb:

      Sport@ge schrieb:

      das schreibt DTE?
      Ja @Sport@ge, diese Textpassage kenne ich .. hat den Prüfer aber auch nicht beeindruckt ...Ich weiß auch nicht, wie weit die "künstlerische Freiheit" der Prüfer geht und was in deren Ermessensspielraum liegt.

      Ich denke, ich schreibe am WE mal den TÜV Niedersachsen an und bitte um beeine Stellungnahme, die ich dann evt.
      auch an den Hersteller DTE leiten kann - obwohl ich von anderen Anfragen beim TÜV weiss, daß die sich mit solchen
      Sachen dann doch etwas schwer tun und das dann auf "Moment-Entscheidungen" schieben ...
      die künstlerische Freiheit der Prüfer geht weit. Warum? Beispiel: du wickelst dich mit deinem Dicken gepflegt um eine Eiche und der Gutachter (auch nit einer Pedalbox-Allergie) behauptet, dass die Box Schuld gewesen sei. Als nächstes kommt raus, dass der Prüfer sie kürzlich bei der HU durchgewunken hat. Dann hat er ab jetzt echt ein Problem. Aber so richtig.
      Wie will ein Gutachter das denn nachweisen? Das Pedal spricht etwas schneller an, aber ein Gutachter wird niemals nachweisen können wie sehr du auf das Gaspedal getreten hast, sondern lediglich die gefahrene Geschwindigkeit zum Unfallzeitpunkt. Hier könnte man höchstens eine Mutmaßung anstellen welche aber weder für Versicherung, noch für Prüfer oder irgendein Gericht relevant sein wird.
      Das ist ja nicht wie bei einem verschlissenen Reifen wo es nachweisbar ist, wenn man mit mehr Profil unterwegs wäre, das der Bremsweg geringer ist und dann möglicherweise ausgereicht hätte um den Unfall zu vermeiden. So einfach ist es aber bei diesem Teil nicht. Daher würde ich das mal anders einschätzen.
    • TK2007 schrieb:

      Posleen schrieb:

      All4AWD schrieb:

      Sport@ge schrieb:

      das schreibt DTE?
      Ja @Sport@ge, diese Textpassage kenne ich .. hat den Prüfer aber auch nicht beeindruckt ...Ich weiß auch nicht, wie weit die "künstlerische Freiheit" der Prüfer geht und was in deren Ermessensspielraum liegt.
      Ich denke, ich schreibe am WE mal den TÜV Niedersachsen an und bitte um beeine Stellungnahme, die ich dann evt.
      auch an den Hersteller DTE leiten kann - obwohl ich von anderen Anfragen beim TÜV weiss, daß die sich mit solchen
      Sachen dann doch etwas schwer tun und das dann auf "Moment-Entscheidungen" schieben ...
      die künstlerische Freiheit der Prüfer geht weit. Warum? Beispiel: du wickelst dich mit deinem Dicken gepflegt um eine Eiche und der Gutachter (auch nit einer Pedalbox-Allergie) behauptet, dass die Box Schuld gewesen sei. Als nächstes kommt raus, dass der Prüfer sie kürzlich bei der HU durchgewunken hat. Dann hat er ab jetzt echt ein Problem. Aber so richtig.
      Wie will ein Gutachter das denn nachweisen? Das Pedal spricht etwas schneller an, aber ein Gutachter wird niemals nachweisen können wie sehr du auf das Gaspedal getreten hast, sondern lediglich die gefahrene Geschwindigkeit zum Unfallzeitpunkt. Hier könnte man höchstens eine Mutmaßung anstellen welche aber weder für Versicherung, noch für Prüfer oder irgendein Gericht relevant sein wird.Das ist ja nicht wie bei einem verschlissenen Reifen wo es nachweisbar ist, wenn man mit mehr Profil unterwegs wäre, das der Bremsweg geringer ist und dann möglicherweise ausgereicht hätte um den Unfall zu vermeiden. So einfach ist es aber bei diesem Teil nicht. Daher würde ich das mal anders einschätzen.
      eigentlich könnte so einfach sein,
      Prüfzeichen, ABE, oder Gutachten vorhanden!
      Erlaubt ja,
      Erlaubt, nein,
      oder nur mit Eintragung erlaubt!
      basta!
      78F5AD3C-1A45-4373-815C-A81560967A8E.jpegWas soll das von diesem Prüfer?
      Wer später bremst ist länger schnell :wink:
    • Hallo,

      allen zusammen besten Dank für den seelischen Beistand!

      Habe gerade mal den TÜV Nord Mobilität dazu angemailt und um eine Klärung gebeten,
      ob die Pedalboxen inzwischen nicht mehr verwendet werden dürfen und um eine Begründung,
      warum mir die HU-Abnahme versagt wird, wenn die Teile weiterhin erlaubt sind.

      Mal sehen, was man mir antwortet ... wenn der Prüfer tatsächlich nach Gutsherrenmanier
      agieren darf, dann werde ich mich zukünftig auch an deren Mitbewerber wenden.

      Wir hatten hier in unserem Kumpelkreis auch schon eigenartige Bewertungen/Aussagen vom
      TÜV Nord zu Sonderlenkern am Moped, aber auch bei GTÜ schon Diskussionen über (serienmäßig)
      dauerhaft leuchtende Blinkleuchten an neueren HONDA-Mopeds, bei denen der Prüfer
      schlichtweg falsch lag mit seinen Aussagen.
      Den Inhalt einer Nachricht bestimmt immer der Empfänger!

      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

    • All4AWD schrieb:

      wenn der Prüfer tatsächlich nach Gutsherrenmanier
      agieren darf,
      Ich will mal so sagen: TÜV-Prüfer sind auch nur Menschen. :) Natürlich kann er nicht nach "Gutdünken" agieren, sondern muss sich an gesetzliche Regeln, Vorschriften und Vorgaben halten, aber auch ein TÜV-Prüfer kann nicht immer alles (richtig) wissen. Somit kann es natürlich auch immer mal zu Falsch- oder Fehleinschätzungen/-aussagen kommen. In dem Fall spielt es eine Rolle wie der TÜV-Prüfer "tickt", sprich "spiel er Gott" und lässt sich auf gar nichts ein, oder rudert er ggf. (etwas) zurück, oder spielt er z.B. mit offenen Karten und gibt zu das auch er nicht immer alles (richtig) wissen kann.

      Hinzu kommt das es trotz all der gesetzlichen Regeln, Vorschriften und Vorgaben immer noch Dinge gibt die Auslegungssache sind und die man ggf. so oder so interpretieren kann. Da kommt dann auch noch der Ermessensspielraum des TÜV-Prüfers ins Spiel. Ja es wäre schön wenn alles zu 100 % gesetzlich geregelt wäre, ist es aber nun mal nicht.

      Das ist dann der Punkt wo es halt auf das individuelle Verhalten des TÜV-Prüfers ankommt und das kann immer so oder so ausgehen. Weil - wie gesagt - TÜV-Prüfer sind auch nur Menschen. :) Somit passiert es immer mal wieder und das schon so lange es TÜV-Prüfungen gibt, dass bei manchen TÜV-Prüfern Dinge nicht durchgehen/-kommen und bei anderen TÜV-Prüfern ggf. schon.


      Edit: Zu dem Thema "Ermessensspielraum" noch ein Beispiel das ich erlebt habe. Auch wenn es nicht wirklich mit der Pedalbox vergleichbar ist.
      Ich habe eine 2 Tonnen PKW-Anhänger von Böckmann. Dieser hat zwei Unterlegkeile die ab Werk mit einer Halterung an den Kotflügeln befestigt sind. Bei der HU wurde das fehlen der Keile als erheblicher Mangel beurteilt und der TÜV-Prüfer wollte die Abnahme verweigern. Das wäre so auch korrekt gewesen denn Paragraph 41 Absatz 14 der StVZO schreibt vor:

      (14) Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens

      1. ein Unterlegkeil bei
      a) Kraftfahrzeugen – ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t,
      b) zweiachsigen Anhängern – ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg,

      2. zwei Unterlegkeile bei
      a) drei- und mehrachsigen Fahrzeugen,
      b) Sattelanhängern,
      c) Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

      Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.

      Da mir die Keile, als sich noch am Anhänger steckten, schon mal geklaut wurden, habe ich sie seit dem immer im Auto-Kofferraum liegen. Ich habe dem TÜV-Prüfer dann also gesagt: Kein Problem die Keile habe ich dabei und die liegen immer im Auto-Kofferraum weil sie mir ansonsten ggf. wieder gekaut werden. Der TÜV-Prüfer hat dann aber darauf bestanden das sie am Anhänger befestigt sein müssen und wenn das nicht der Fall ist würde ich keine HU-Abnahme bekommen. OK - rein rechtlich war die Aussage korrekt, aber ....
      Seit diesem Vorfall war ich mit dem Anhänger schon dreimal wieder zur HU und keiner der drei dann anderen TÜV-Prüfer hat die Keile, die natürlich wieder im Auto-Kofferraum lagen, jemals moniert und/oder sogar deswegen die HU-Abnahme verweigert. War das jetzt Nachlässigkeit oder eher "Ermessensspielraum" der TÜV-Prüfer?

      Der erste TÜV-Prüfer hat im oder am Fahrzeug als ausschließlich am Anhänger interpretiert. Die drei anderen TÜV-Prüfer haben dann unter im oder am Fahrzeug auch das Zugfahrzeug mit eingeschlossen und den Teil leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein ignoriert. :D

      VG Jim

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jim ()

    • Jim schrieb:

      War das jetzt Nachlässigkeit oder eher "Ermessensspielraum" der TÜV-Prüfer?
      Ich würde es weder als Nachlässigkeit noch als Ermessensspielraum bezeichnen, sondern als gesunder Menschenverstand.
      Und genau das ist es was einigen dieser Korinthenkackern fehlt.

      Im Grunde hat der letzte Prüfer aber eigentlich Recht, denn wenn der Anhänger mal von nem anderen Fahrzeug gezogen wird, fehlen die Keile.
      Andererseits könnte man als Prüfer auch sagen: "Nicht mein Problem wenn der Anhänger dann nicht abgehängt werden kann wegen fehlender Keile, sondern die des Fahrers"
      Aber abgesehen mal davon: Mach doch ne kleine Metallbox mit nem Vorhängeschloss an dem Anhänger fest.
      So hat es ein Bekannter gemacht. Der hat sich paar Bleche gekantet und ne Box draus gebaut. Diese sitzt dann mittig direkt vorne am Anhänger über der Deichsel.

      Zum Thema Pedalbox:
      Ich war eigentlich der Meinung, wenn ein E-Prüfzeichen auf einem Teil drauf ist, dann ist das offiziell schonmal geprüft worden und somit ganz legal sofern es nicht zweckentfremdet oder an einem anderen Fahrzeug verbaut wird für das es nicht vorgesehen ist.

      Gruß Timo
    • TK2007 schrieb:

      Im Grunde hat der letzte Prüfer aber eigentlich Recht,
      Kleine Korrektur: Es war der erste Prüfer der das moniert hatte. Alle anderen danach (bisher 3) nicht. :)

      Ja rechtlich war das vom ersten Prüfer korrekt, aber deshalb die HU-Abnahme verweigern zu wollen, obwohl die Keile im Kofferraum vorhanden waren, war m.M.n. "kleinkariert". Das meinte ich mit "spielt Gott", bzw. möchte ggf. seine "Macht demonstrieren". Aber ja es war grundsätzlich korrekt.

      Ja wenn ein anderes Zugfahrzeug genutzt wird könnten die Keile dann fehlen, sofern ich nicht daran denken würde. Aber es gibt hier nur ein Zugfahrzeug und außer mir benutzt auch niemand den Anhänger. Kommt gar nicht in Frage und wenn dann nur mit meinem Zugfahrzeug und mit mir am Steuer. :D

      BTW: Ich habe und benutze jetzt seit mehr als 20 Jahren Anhänger mit 2 Tonnen, aber in all der Zeit habe ich glaube ich genau 1 x zusätzlich die Keile genutzt. Schließlich hat der Anhänger ja auch noch eine Bremse, sofern er denn mal abgekoppelt werden müsste.

      VG Jim
    • Jim schrieb:

      Ich will mal so sagen: TÜV-Prüfer sind auch nur Menschen. Natürlich kann er nicht nach "Gutdünken" agieren, sondern muss sich an gesetzliche Regeln, Vorschriften und Vorgaben halten, aber auch ein TÜV-Prüfer kann nicht immer alles (richtig) wissen. Somit kann es natürlich auch immer mal zu Falsch- oder Fehleinschätzungen/-aussagen kommen.
      Ja, das sei jedem gegönnt und passiert nun auch mal im echten Leben ...
      Mag ich aber hier nicht gelten lassen, da wir über den Unterschied zwischen Pedal- und Tuning-/PowerBox
      gesprochen haben und da der Prüfer mir von seinen ersten "Kontakten" mit PedalBoxen vor zehn Jahren in einem Mercedes
      erzählt hat und daß die damals wohl schon nicht zulässig waren.
      Der war auch nicht verwirrt oder zugeraucht ... und wir haben danach auch ganz normale Konversation über
      DAB+-Nachrüstmodule und Antennen-Einbau-Positionen gehabt. Ich führe hier auch keinen Privatkrieg ...

      Bei mir hat sich der Prüfer in keiner Weise von Informationen in seiner Entscheidung beeinflussen lassen, die ihm
      schriftlich vorlagen - einmal von einem Kollegen vom TÜV Nord Mobilität und einmal von meiner KFZ-Versicherung.
      Beide belegten die Zulässigkeit ...
      Ich hatte in 2016 tatsächlich bei beiden wegen der Zulässigkeit angefragt und ausgedruckt und in meine Mappe gesteckt.
      Das TÜV-Schreiben war mir den Tag aber geistig entfallen; dachte, da wäre nur das Schreiben der KFZ-Versicherung drin.

      In der Mappe sind alle ABEn, Abnahmepapiere u.s.w. für die Winter-Alu-Räder, KIA-Windabweiser, Trittbretter, Spurplatten,
      Bremsscheiben, u.s.w. damit Frau oder Kind bei einer Verkehrskontrolle direkt alles zur Hand haben und ich z.B. vor einer
      HU nicht alles zusammensuchen muß - darum wusste der Prüfer auch von der PedalBox, weil ich ihm nämlich die komplette
      Mappe zur Voransicht der ABEn u.s.w. ausgehändigt habe und er dann aus dem Schreiben seines Kollegen und der Versicherung
      zitiert hat. Die PedalBox wollte ich auch gar nicht verstecken, da die ja m.E. zulässig ist. Ich baue ja auch die Spurplatten
      nicht extra aus bzw. demontiere nicht die e-geprüfte Anhängezugvorrichtung.

      Wenn der TÜV Nord Mobilität nun schreibt, daß sich die Gesetzeslage geändert hat und eine Pedalbox aus diesem
      Grund nun nicht mehr zulässig ist, dann geht das Ding bei mir in den Elektroschrott, ich fahre dann aber auch weiterhin
      dort zur HU und stecke ein Trinkgeld für die Wachsamkeit in deren Sammelbüchse.
      Wenn aber aus zulassungs- und versicherungstechnischer Sicht nichts gegen einen Weiterbetrieb spricht, dann wird das
      Teil wieder in den Kabelbaum geschaltet.

      Fazit: Ist das Ding im öffentlichen Straßenverkehr nun zulässig oder nicht? Ja oder Nein?
      Den Inhalt einer Nachricht bestimmt immer der Empfänger!

      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

    • All4AWD schrieb:

      da der Prüfer mir von seinen ersten "Kontakten" mit PedalBoxen vor zehn Jahren in einem Mercedeserzählt hat und daß die damals wohl schon nicht zulässig waren.
      Dann gehört der Prüfer wohl zu den Menschen die meinen immer Recht zu haben und im Falle eines Falles alles zu behaupten, nur damit man weiterhin Recht hat. :rolleyes:

      Relativ aktuelle Infos aus anderen Foren bzw. Webseiten:

      Schriftliches Statement vom TÜV-Nord
      Diese Geräte zu Anpassung der Gaspedalkennlinie sind zulässig, wenn
      - eine EMV Prüfung vorliegt -> Prüfzeichen E6 R10-04 -> EMV Nachweis
      - es kein Chiptuning oder keine Softwareoptimierung in der Motorsteuerung vorgenommen wird.
      Eine Eintragung ist nicht erforderlich.
      Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die TÜV-STATION in Ihrer Nähe.

      Was die EMV Prüfung betrifft:
      Elektrische und elektronische Systeme, die während der Fahrt betrieben werden, müssen den Vorschriften der Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) elektrischer und elektronischer Systeme entsprechen. Die DTE PedalBox entspricht dieser Richtlinie und verfügt über das ECE- und CE-Kennzeichen.

      Ein Artikel - ebenfalls vom TÜV -Nord zu Pedalboxen
      Beim Tritt auf das Gaspedal sorgt eine elektronische Regelung dafür, dass der Motor nicht sofort, sondern leicht verzögert reagiert. Denn Gaspedalverzögerung verhindert laut Tüv Nord zwar ein Rucken des Motors und sorgt so für ein gleichmäßiges Fahren, geht aber zu Lasten einer spontanen, direkten Reaktion des Antriebs.

      Mit einer speziellen Technik kann man das Fahrzeug sportlicher bewegen. Sie wird zwischen Gaspedal und Gaspedalsensor verbaut und wird dann über ein kleines Handgerät bzw. via App gesteuert. Mit Gaspedaltuning wird die Reaktionszeit des Motors nach dem Tritt aufs Gaspedal nicht mehr von der vorprogrammierten Gaspedalkennlinie des Fahrzeugherstellers bestimmt. Stattdessen lässt sie sich auf Knopfdruck am Handgerät bzw. via App selbst in Stufen verkürzen oder verlängern.

      Der Fahrer kann das Pedal auf diese Weise besser kontrollieren und das Ansprechverhalten des Motors wirkt insgesamt dynamischer. Doch auch wenn sich die Motorleistung unmittelbarer abrufen lässt, führt das Gaspedaltuning - anders als beim klassischen Chiptuning - nicht zu einer Leistungssteigerung, informiert der Tüv Nord. Weil es sich zudem auch nicht um eine Bauartveränderung handelt, ist auch kein Eintrag in den Fahrzeugpapieren erforderlich.

      Du hast ja eh schon eine Anfrage beim TÜV laufen, ansonsten kann man das auch hierüber machen: tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/technische-anfragen/

      Viel Erfolg und für den TÜV-Prüfer ist es wohl an der Zeit (vorzeitig) in Rente zu gehen. :D Das dürfte für ihn und seine Kunden (wir sind dort Kunden und keine "Bittsteller") wohl besser sein.

      VG Jim

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jim ()