Keine erfolgreiche Hauptuntersuchung mit verbauter DTE PedalBox möglich

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    • All4AWD schrieb:

      Jim schrieb:

      Ich will mal so sagen: TÜV-Prüfer sind auch nur Menschen. Natürlich kann er nicht nach "Gutdünken" agieren, sondern muss sich an gesetzliche Regeln, Vorschriften und Vorgaben halten, aber auch ein TÜV-Prüfer kann nicht immer alles (richtig) wissen. Somit kann es natürlich auch immer mal zu Falsch- oder Fehleinschätzungen/-aussagen kommen.
      Fazit: Ist das Ding im öffentlichen Straßenverkehr nun zulässig oder nicht? Ja oder Nein?
      So sehe ich es auch,
      Ja-gut ist es,
      Nein- Bitte Begründung, und was muss ich tun, damit es erlaubt ist, welches Dokument welche Prüfung benötigt der TÜV oder es ist grundsätzlich nicht erlaubt?
      Grüße, Steffen
      Wer später bremst ist länger schnell :wink:
    • Wobei die Frage mit dem Ja/Nein dann wäre für wen die Aussage dann gelten soll und von wem die kommen soll/muss. :) Sprich will man diesen einzelnen TÜV-Prüfer überzeugen, sodass er seine Meinung ändert, oder möchte man die Antwort für sich selber haben.

      Falls für sich selber dürfte die Antwort - nach dem bisher vorliegenden div. Infos - klar sein. Die Antwort lautet: Ja die DTE Pedalbox ist im öffentlichen Straßenverkehr zulässig.

      Ob man den einzelnen TÜV-Prüfer irgendwann von dem Nein abbringen wird ist ggf. fraglich, aber ohne Weiteres wohl auch nicht möglich, wenn er selbst den Aussagen seines Arbeitgebers (den Kollegen dort) widerspricht. Es gibt nun mal keine gesetzliche Vorschrift oder Richtlinie, in der explizit drin steht, dass eine DTE Pedalbox im öffentlichen Straßenverkehr zulässig ist. Ist gibt nur Vorgaben und Vorschriften die eingehalten werden müssen, aber wenn ein einzelner TÜV-Prüfer der Meinung ist das die DTE Pedalbox das nicht tut, dann wird es schwer fallen dem vom Gegenteil zu überzeugen. Was man machen kann ist sich bei seinem Arbeitgeber und/oder den Aufsichtsbehörden zu beschweren.

      Die Frage wäre dann eher ob und wie lange man mit dem einzelnen TÜV-Prüfer noch diskutieren möchte, was ihn ggf. von seinem Nein abbringen könnte und wie viel (Lebens-)Zeit man dafür verschwenden will. :) Während meiner Ausbildung bei MB und als eine TÜV-Nord Station unserer Nachbar war, haben in solchen Fällen meistens die ein oder andere Flasche Hochprozentigen das "Problem" gelöst. Ja ich weiß Alkohol ist keine Lösung. :D

      VG Jim
    • Jim schrieb:

      Die Frage wäre dann eher ob und wie lange man mit dem einzelnen TÜV-Prüfer noch diskutieren möchte, was ihn ggf. von seinem Nein abbringen könnte und wie viel (Lebens-)Zeit man dafür verschwenden will.
      Mit dem Prüfer bin ich thematisch durch und wenn ich eine Aussage erhalte, dann ist diese für meinen Seelenfrieden.
      Kommt keine, dann überlege ich mir ggf. noch einen "Plan B", denn meine Frau als Hauptnutzerin vermisst das Teil richtig,
      da nun wieder die wandlertypische Gedenksekunde anliegt; evt. frage ich dann noch mal bei der Rennleitung an.
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      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

    • So, nun ist auch ganz fix die Antwort vom TÜV Nord Mobilität (TNM) angekommen, die aber den Hinweis trägt:

      Diese e-mail enthält eine persönliche Nachricht. Die Veröffentlichung und Wiedergabe ist nur nach Zustimmung des Verfassers zulässig.

      Daher fasse ich das mal mit meinen Worten zusammen, da mir die Zustimmung nicht vorliegt:

      Mit einer verbauten Pedalbox greift man in die Fahrzeugelektronik ein und somit erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
      Diesem Umstand kann man nur begegnen, indem man für die Pedalbox eine gültige ABE mitführt oder diese mit Teilgutachten abnehmen lässt.
      So ergibt es sich aus der aktuellen Rechtssprechung - kann also vorher anders gewesen sein.

      Ich gebe zu, daß mir die andere Antwort lieber gewesen wäre, aber somit ist der Fall für mich geklärt und die DTE PedalBox fliegt raus.
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      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
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    • Hallo zusammen,

      da meine Frau die PedalBox-Funktion sehr stark vermisst (A/T-Gedenksekunde - ja, ich auch ;) ),
      habe ich habe am Mittwoch, 22.03.2023, abends noch mal eine Mail an DTE Systems
      gesendet und auch dort meine Erfahrungen zum Besten gegeben und auch nachgefragt,
      ob es zu den DTE PedalBoxen inzwischen evt. eine ABE oder ein Teilegutachten gibt.
      Ich auch zwei Bilder meiner PedalBox beigefügt und mitgeteilt, daß ich diese gebraucht
      erworben habe und daher keinen Kaufbeleg vorweisen kann; zur Not können sich die Jungs
      das Erfahrungs-Video von CITT anschauen, denn ich habe ja seine PedalBox erstanden.
      Aber geht ja nicht um einen Garantiefall o.ä., von daher bin ich guter Dinge ...
      Zur Zeit schlummert die PedalBox immer noch unverkabelt hinter der Sicherungsabdeckung.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von All4AWD ()

    • wolf_t schrieb:

      DTE sagt es gibt eine ABE. Ich finde jedoch keine dafür. Sehr merkwürdig.
      Eigentlich müsste man doch über die aufgedruckte Ziffernfolge KBA91739 irgendetwas finden,
      habe ich aber bisher nicht - und auf meiner DTE PedalBox steht diese Ziffernfolge nicht drauf.
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    • TK2007 schrieb:

      Aber würde dies nicht heißen, das der TÜV diese Pedalbox eigentlich eintragen könnte oder müsste?
      Hallo @TK2007,

      wenn ich als Laie den Vergleich zu einer e-geprüften AHK ziehe, dann trägt der Prüfer bei deiser auch nichts ein
      und begutachtet die AHK samt Funktion bei der HU nicht einmal ...
      Allerdings weiß ich nicht, was bei einer e-geprüften AHK in der Abnahmeprüfung für das "e" alles betrachtet wird;
      durchaus denkbar, daß da sich das dabei auch auf Material, Verarbeitung und Elektronik bezieht.
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    • wolf_t schrieb:

      DTE sagt es gibt eine ABE. Ich finde jedoch keine dafür. Sehr merkwürdig.
      Hallo @wolf_t,

      ich habe mal ein wenig weitergesucht und im Netz schwirren wohl bei einigen
      in- und ausländischen Teilehändler diverse Versionen der Bedienungsanleitungen
      (mit unterschiedlichen Abbildungen zur e-Prüfung, CE-Kennzeichnung, ABE)
      umher.

      Die Angabe einer KBA 91739 habe ich bisher nur bei einem polnischen Anbieter gefunden;
      scheint auch die Version zu sein, von der Du einen ScreenShot bereitgestellt hast.
      Und halt nur als Info in einer BDA, nicht als ABE ...
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    • All4AWD schrieb:

      aufgedruckte Ziffernfolge KBA91739 irgendetwas finden,habe ich aber bisher nicht - und auf meiner DTE PedalBox steht diese Ziffernfolge nicht drauf.
      Nur zur Info: Die in der Anleitung zur der Pedalbox abgedruckte ABE ist nur ein Beispiel und daher dürfte es die KBA91739 Nr. wohl auch nicht geben. Diese Nr. spielt jetzt aber auch nicht wirklich eine Rolle, sondern es zählt die Nummer die hinter dem E abgedruckt ist. Also z.B. so

      ECE
      ECE_Beispiel.png

      EWG
      EWG_Beispiel.png

      D.h. wenn auf Deiner Pedalbox weder eine KBA Nr., noch eine Nr. hinter dem E/e aufgedruckt/vorhanden ist, dann hat die weder ein ABE-Prüfzeichen (= KDB Nr.) noch eine ECE- bzw. EWG-Freigabe (= E/e + Nr.) und wäre somit nicht zulässig.

      Wenn hinter dem E/e eine Nr. ist könntest Du mal danach suchen, aber ich habe keine Ahnung ob es Datenbanken gibt in der alle Nr. erfasst sind und auf die jeder Zugriff hat.


      Edit: Hier ist noch ein Beitrag eines Users in einem anderen Forum der erst vor kurzer Zeit (Feb. 2023) versucht hat von DTE die/eine ABE zu bekommen. Leider ohne Erfolg.
      dacianer.de/threads/ich-verkau…47954/page-3#post-1069033

      Wenn man das so liest ist es durchaus denkbar das DTE für die Pedalbox tatsächlich keine ABE hat, aber vielleicht hast Du mit Deiner Anfrage bei denen ja mehr Erfolg.


      VG Jim

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Jim ()

    • Jim schrieb:

      Nur zur Info: Die in der Anleitung zur der Pedalbox abgedruckte ABE ist nur ein Beispiel und daher dürfte es die KBA91739 Nr. wohl auch nicht geben. Diese Nr. spielt jetzt aber auch nicht wirklich eine Rolle, sondern es zählt die Nummer die hinter dem E abgedruckt ist. Also z.B. so
      Na ja, wenn diese KBA-Nummer nur fiktiv dargestellt sein soll, dann hätte ich aber auch eine Ziffernfolge gewählt,
      die das offensichtlich erkennen lässt; ähnlich der Ziffernfolge 123456789 unter dem Barcode.

      Diese KBA-Nummer spielt schon eine Rolle, denn sie weist m.E. auch daraufhin, daß es eine ABE gibt;
      wie z.B. bei Zubehör-Alu-Felgen, Trittbrettern, KIA-Unterfahrschutz vorn, ...

      Die e-Nummer ist hier für die HU nicht relevant, ist dem TÜV Nord ziemlich Latte, darum habe ich ja die ganzen Diskussionen.
      Es fehlt eine ABE oder ein Teilegutachten ...


      Frage mich allerdings, warum gerade in der BDA, die sich bei einem polnischen Distributor befindet,
      eine KBA-Nummer genannt wird, in den restlichen, bisher aufgefundenen BDAs aber nicht ...
      Dürfte der polnischen Rennleitung bzw. dem Pendant zu unserem KBA doch Latte sein.
      Evt. weiß auch dabei die Fa. DTE Systems mehr und teilt diese Infos.
      Die Einträge aus dem DACIA-Forum lasse ich mal noch nicht in meine Wertung einfliessen ...


      Ich habe dann heute noch mal ein wenig weitergesucht und opfere aus Eigennutz weitere Lebenszeit ... ;)

      Ich sag ja immer:
      Im Internet steht ALLES, man muß es nur finden und interpretieren können, das ist mir noch nicht komplett gelungen.

      Auf meiner DTE PedalBox steht E6-10R-040461, wobei dann im Bezug auf ein Genehmigungsobjekt
      Zusatzsteuergerät (Gaspedal-Kennlinienanpassung) Folgendes zu finden ist:
      • E6 steht für Belgien als Ort der Freigabebeantragung - das findet sich ja relativ fix ...
      • 10R sagt etwas etwas über die Prüfgrundlage Elektromagnetische Verträglichkeit aus
        wobei das zusätzliche genannte Dokument 72/245 bereits 1972 erstellt wurde und und ich bisher die
        Version aus2006 als aktuellste Ausgabe gefunden habe - ist ja auch schon ein paar Tage her ...
      • 040461 vermute ich als laufende Prüf-, Genehmigungs- oder Freigabenummer


      Es gibt für das Genehmigungsobjekt Zusatzsteuergerät (Gaspedal-Kennlinienanpassung)
      aber durchaus noch mehr Prüfgrundlagen mit spannenden Namen:


      GenehmigungsobjektGOSPrüfkriterienPrüfgrundlagenggf. weitere VorschriftenBemerkungenÄnderungsabnahme gemäß KBA-Regel 2
      (2. PG-Sitzung)
      Zusatzsteuergerät (Gaspedal-Kennlinienanpassung)4ESZSGeräuschverhalten70/157-
      Zusatzsteuergerät (Gaspedal-Kennlinienanpassung)4ESZSHöchstgeschwindigkeitVdTÜV-Mkbl. 751 (01/2018)
      Zusatzsteuergerät (Gaspedal-Kennlinienanpassung)4ESZSEmission715/2007
      Zusatzsteuergerät (Gaspedal-Kennlinienanpassung)4ESZSFahrverhaltenVdTÜV-Mkbl. 751 (01/2018)
      Zusatzsteuergerät (Gaspedal-Kennlinienanpassung)4ESZSMaßnahmen gegen ManipulationVdTÜV-Mkbl. 751 (01/2018)Anhang IV, Abschnitt 5.12
      Zusatzsteuergerät (Gaspedal-Kennlinienanpassung)4ESZSMotorleistung R85
      Zusatzsteuergerät (Gaspedal-Kennlinienanpassung)4ESZSElektromagnetische Verträglichkeit R1072/245
      Zusatzsteuergerät (Gaspedal-Kennlinienanpassung)4ESZSAnbauprüfung
      Zusatzsteuergerät (Gaspedal-Kennlinienanpassung)4ESZSDiagnosefähigkeit
      Zusatzsteuergerät (Gaspedal-Kennlinienanpassung)4ESZSSoftwarestand
      Zusatzsteuergerät (Gaspedal-Kennlinienanpassung)4ESZSFMEA-Bewertung - (Fehler Möglichkeits und Einfluss Analyse)
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      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von All4AWD ()

    • All4AWD schrieb:

      Na ja, wenn diese KBA-Nummer nur fiktiv dargestellt sein soll, dann hätte ich aber auch eine Ziffernfolge gewählt,die das offensichtlich erkennen lässt; ähnlich der Ziffernfolge 123456789 unter dem Barcode.
      Hätten haben sie aber scheinbar nicht. Das das ein Beispiel einer KBA-Nr. ist steht ja sogar extra dabei. Eben damit man nicht meint das wäre die KBA-Nr. für die Pedalbox.

      KBA_Beispiel.png

      All4AWD schrieb:

      Diese KBA-Nummer spielt schon eine Rolle, denn sie weist m.E. auch daraufhin, daß es eine ABE gibt;wie z.B. bei Zubehör-Alu-Felgen, Trittbrettern, KIA-Unterfahrschutz vorn, ...
      Ja klar würde sie eine Rolle spielen wenn es eine reale KBA-Nr. gebe, nur halt nicht für Dich, denn Du hattest geschrieben das auf Deiner Pedalbox keine drauf ist. Ohne KBA-Nr. auf der Pedalbox gibt es auch keine ABE für Deine Pedalbox und ohne ABE oder Eintragung ist sie halt nicht zulässig.

      All4AWD schrieb:

      Die e-Nummer ist hier für die HU nicht relevant, ist dem TÜV Nord ziemlich Latte, darum habe ich ja die ganzen Diskussionen.Es fehlt eine ABE oder ein Teilegutachten ...
      Das ist dann halt die "spezielle Situation" bei Deiner TÜV-Station, denn anhand einer vorhandenen E-Nr. - die bei Deiner Pedalbox ja vorhanden ist - wäre eine Eintragung bei TÜV möglich. Die E-Nr. gilt Europaweit. Das sich der "spezielle TÜV-Prüfer" weigert ist eine andere Sache und müsste im Falle eines Falles auch von ihm rechtssicher begründet werden. Ein einfaches "ist nicht zulässig" reicht da nicht aus.

      All4AWD schrieb:

      Frage mich allerdings, warum gerade in der BDA, die sich bei einem polnischen Distributor befindet,
      eine KBA-Nummer genannt wird, in den restlichen, bisher aufgefundenen BDAs aber nicht ...
      Dürfte der polnischen Rennleitung bzw. dem Pendant zu unserem KBA doch Latte sein.
      Das hat nichts mit dem polnischen Distributor zu tun, sondern einfach nur mit der Version der BDA. Das man die KBA Nr. KBA91739 auch auf manchen Internetseiten in den Produktbeschreibungen zu der Pedalbox findet hängt einfach nur damit zusammen das der Ersteller der Produktbeschreibung nicht wusste das das eine fiktive KBA-Nr. ist. Und - ohne jemanden etwas unterstellen zu wollen - kann man so natürlich auch den Anschein erwecken das die angebotene Pedalbox eine KBA-Nr. hätte oder hat.

      Das was Du zu der E-Nr. auf Deiner Pedalbox gefunden hast ist das was DTE dazu auch schon an anderen Stellen (z.B. auf deren Webseite) genannt hat, nämlich das die Pedalbox bzgl. der Elektromagnetische Verträglichkeit geprüft wurde und es dafür eine E-Nr. gibt. Nicht mehr und nicht weniger.

      Für mich verdichten sich immer mehr die Hinweise darauf das DTE tatsächlich keine KBA-Nr. und ABE für die Pedalbox hat.
      a) Wird zu dem Thema TÜV und ABE kein Wort auf deren Webseite verloren.
      b) Verweisen sie immer nur darauf das die Elektromagnetische Verträglichkeit geprüft wurde. Auch bei der Frage nach der Zulässigkeit.
      c) Hat scheinbar noch niemand von DTE eine ABE zu seiner Pedalbox bekommen.
      d) Wenn DTE tatsächlich eine KBA-Nr. und ABE für die Pedalbox hätte, wären sie ja schön doof wenn sie darauf nicht dick und fett überall hinweisen würden.

      Für Dich bedeutet das wie schon gesagt:
      1. Entweder DTE hat für Deine Pedalbox eine ABE, was ich aber nicht glaube und was Du auch gegenüber dem TÜV schwer nachweisen kannst, da eben keine KBA-Nr. auf Deiner Pedalbox genannt wird.
      2. Es erfolgt eine Eintragung Deiner Pedalbox anhand der E-Nr., die zumindest aussagt das Deine Pedalbox bzgl. der Elektromagnetische Verträglichkeit geprüft wurde. Wenn das der "spezielle TÜV-Prüfer" nicht macht, bzw. nicht machen will, bleibt Dir nichts anderes über als Dein Glück bei einer anderen Prüfstelle/-organisation zu versuchen.

      Ich möchte mit Dir hier auch nicht streiten oder so, sondern nur das darstellen und beschreiben wie ich das sehe. :)

      VG Jim
    • Da fragt man sich ob der TÜV eigentlich weiß, was er für Aussagen trifft.
      Aussage von 2016 in einem Zeitungsartikel: "Doch auch wenn sich die Motorleistung unmittelbarer abrufen lässt, führt das Gaspedaltuning - anders als beim klassischen Chiptuning - nicht zu einer Leistungssteigerung, informiert der Tüv Nord. Weil es sich zudem auch nicht um eine Bauartveränderung handelt, ist auch kein Eintrag in den Fahrzeugpapieren erforderlich."
      Viele Grüße
      Dirk
    • Jim schrieb:

      Ich möchte mit Dir hier auch nicht streiten oder so, sondern nur das darstellen und beschreiben wie ich das sehe.
      Nein, streiten will ich mit Dir auch nicht ... liegt mir komplett fern ... lediglich sachlicher und technischer Austausch ... :saint:
      Indianerehrenwort!

      Habe meinen Senf mal zwischennotiert:
      • a) Wird zu dem Thema TÜV und ABE kein Wort auf deren Webseite verloren.
        Habe dort auch erfolglos gesucht ...

      • c) Hat scheinbar noch niemand von DTE eine ABE zu seiner Pedalbox bekommen.
        Doch, denn in Deinem Link zum DACIA-Forum gibt es einen Post von einem ABE-Glücklichen,
        der hat die KBA-Nummer 91798 auf seiner PedalBox kleben; daher auch meine Vermutung,
        daß die gezeigte "polnische" KBA91739 keine reine Beispiel-KBA-Nummer ist ...

      • d) Wenn DTE tatsächlich eine KBA-Nr. und ABE für die Pedalbox hätte, wären sie ja schön doof
        wenn sie darauf nicht dick und fett überall hinweisen würden.

        Marketingtechnisch für mich auch nicht erklärbar - aber ich bin als Techniker auf dem kaufmännischen Auge blind ...
      • 1. Entweder DTE hat für Deine Pedalbox eine ABE, was ich aber nicht glaube und was Du auch gegenüber
        dem TÜV schwer nachweisen kannst, da eben keine KBA-Nr. auf Deiner Pedalbox genannt wird.

        Habe nun heute bei DTE nachgefragt, ob nachträglich (auch gegen Entgelt) noch eine ABE möglich ist,
        weil meine PedalBox evt. baugleich zum geprüften Modell mit der KBA91739 ist;
        so ein neuer Aufkleber ist fix gedruckt und samt ABE schnell versendet - und am Porto soll es nicht scheitern.
      • 2. Es erfolgt eine Eintragung Deiner Pedalbox anhand der E-Nr., die zumindest aussagt das Deine Pedalbox bzgl.
        der Elektromagnetische Verträglichkeit geprüft wurde. Wenn das der "spezielle TÜV-Prüfer" nicht macht,
        bzw. nicht machen will, bleibt Dir nichts anderes über als Dein Glück bei einer anderen Prüfstelle/-organisation zu versuchen.

        Nach meinem Verständnis wird bei vorliegender e-Kennzeichnung nichts eingetragen,
        da es nicht eingetragen werden muß - siehe z.B. e-geprüfte Anhängezugvorrichtung.
      Ich warte jetzt mal ab, was in den nächsten Tagen von der Firma DTE Systems als Antwort kommt und ertrage mein Auto,
      das nun wieder von der Ampel startet, als wenn es am Gummiband hängt.
      Wer einen Automatik-Diesel ohne und mit PedalBox gefahren hat, der weiß, wovon ich rede ... ;)
      Wenn der Unterschied nicht so krass wäre, dann würde ich nicht so einen Tanz ´drum machen und die PedalBox wäre
      schon lange artgerecht entsorgt worden.

      Es bleibt also spannend - zumindest für mich ...
      Den Inhalt einer Nachricht bestimmt immer der Empfänger!

      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
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    • All4AWD schrieb:


      • Nach meinem Verständnis wird bei vorliegender e-Kennzeichnung nichts eingetragen,
        da es nicht eingetragen werden muß - siehe z.B. e-geprüfte Anhängezugvorrichtung.

      Ja das ist grundsätzlich richtig. Ich dachte da eher an Deinen "speziellen" TÜV-Prüfer, sprich damit der "glücklich" ist/wird. :D

      Da auf Deiner Pedalbox eine E-Prüfnummer drauf ist brauchtest Du von DTE eigenlich nur noch das passende Teilegutachten zu der E6-10R-040461, welches sich dann nur auf die Elektromagnetische Verträglichkeit bezieht. Also noch nicht einmal eine extra ABE. Dann wärst Du m.M.n. auf der sicheren Seite und auch bei einer Kontrolle durch die "Rennleitung" :) sollte dann nichts passieren, wenn Du denen das Teilegutachten vorlegen kannst. Wie gesagt: Den "spezielle" TÜV-Prüfer mal außen vor.

      Aber leider ist es ja so: Recht haben und Recht bekommen können zwei Paar Schuhe sein. Somit kann es durchaus immer mal wieder passieren das jemand anderer Meinung ist (siehe den TÜV-Prüfer) und seine Meinung durchsetzen will. :rolleyes:

      VG Jim

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jim ()

    • Hallo zusammen,

      ich habe schon am Dienstag ganz fix zwei Antworten aus dem Hause DTE Systems bekommen;
      einmal vom Support und einmal von einem geschäftsführenden Gesellschafter:

      Support-Antwort kurz zusammengefasst:
      • für die gängigsten Modelle ist eine ABE vorhanden - mit unterschiedlichen KBA-Nummern
      • leider sind die alten Modelle nicht in den ABEn inbegriffen.
      • auf den neuen PedalBoxen ist auf der Rückseite des Gerätes eine KBA-Nummer aufgedruckt;
        aber nur DTE PedalBoxen ohne Smartphone-Anbindung besitzen eine ABE
      • die ABE wird nicht mitgesendet, die Bezeichnung auf der Rückseite der DTE PedalBox soll völlig ausreichen
      • Rabatt für treue "Upgrade"-Kunden kann nicht eingeräumt werden

      Gesellschafter-Antwort kurz zusammengefasst:
      • es gibt erst seit kurzem einen Prüfkatalog zur Erlangung einer ABE für Gaspedaltunings
      • DTE hat für zahlreiche Modelle hierfür eine ABE
        ABE ist nach deren Rechtsauffassung nicht verpflichtend, da lediglich ein Signal modifiziert
        wird im Serienbereich des Fahrzeugs. Die Auffassungen der anderen Prüfdienste entsprechen
        daher auch der DTE-Auffassung, da prinzipbedingt weder Leistung, noch Fahrgeräusch noch
        Emissionen in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden.
      • Dauerhaltbarkeit und Sicherheit sind erprobt, aufgrund der e-Typengenehmigung zertifiziert.
      • Auffassung des TÜV Nord kann man nicht nachvollziehen
      • aktuelle PedalBox und Verfügbarkeit von ABE für mein Fahrzeug unter Hotline 0800 - 77 111 88
      • Ihr Produkt, das schon einige Jahre alt ist, wurde somit auch im Markt eingeführt,
        als dies lediglich nach der StVZO zu beurteilen war, und somit auch die o.g. Punkte relevant sind
      Die zuletzt gelistete Anmerkung fand ich besonders spannend und da werde ich im Osterurlaub mal an
      irgendeiner offiziellen Stelle nachhaken. Bei meinem ollen Anhänger darf ich nämlich auch immer noch mit
      "halb-nackten" Reifen herumfahren, da die Vorschrift zum Abdecken des gesamten Reifens erst viel später kam.



      Das Einzige, was mich Korinthen-Kacker wieder stark an einige Hotlines mit asiatischen Mutterfirmen erinnert hat:

      Trotz meiner genauen Nachfrage und der detaillierten Fahrzeugnennung KIA Sportage SLS 2.0 CRDi AWD A/T
      (HSN: 1260/TSN: ACT) war es wohl weder dem Support noch dem geschäftsführenden Gesellschafter möglich,
      mir mitzuteilen, ob es in deren Hause aktuell eine PedalBox mit ABE gibt - soll ich doch selber anrufen ...
      o.k., Nachricht verstanden ...
      Den Inhalt einer Nachricht bestimmt immer der Empfänger!

      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von All4AWD () aus folgendem Grund: Tippfehler

    • Klingt so wie ich es auch schon beschrieben und vermutet hatte:
      - Für Deine Pedalbox gibt es keine ABE.
      - Es gibt die E-Prüfnummer.
      - Die E-Prüfnummer auf dem Teil reicht aus, sodass dazu nicht extra noch etwas Schriftliches mitzuführen ist. Dem besagten TÜV-Prüfer reicht die E-Prüfnummer nicht aus.
      - Dein TÜV-Prüfer "zickt rum" "weil er's kann" :rolleyes: .

      Also alles wie vorher. Entweder den TÜV-Prüfer und seine Ansichten ignorieren und die Pedalbox weiterhin nutzen, oder - quasi nur für den TÜV-Prüfer - in eine neue Pedalbox mit ABE investieren, sofern es diese für Deinen Sportage gibt.

      Das mit dem schon einige Jahre auf dem Markt und lediglich nach StVZO zu beurteilen, kann ich so irgendwie nicht nachvollziehen. Wenn sich das auf die E-Prüfnummer beziehen sollte müsste das Teil schon verdammt lange auf dem Markt sein. Ansonsten würde aber wohl auch gelten das man entweder eine ABE braucht, oder per Einzelabnahme belegt werden müsste das die Pedalbox nicht in die Fahzeugsteuerung eingreift und/oder diese beeinflusst und das wäre dann wieder eine Einzelfallentscheidung und man würde sich im Kreis drehen. Also der klassische Fall: Entweder ABE oder eine Einzelabnahme.

      Ich pers. würde den TÜV-Prüfer ignorieren und das alte Teil mit der E-Prüfnummer weiterhin so nutzen. Eben weil Du diesen speziellen TÜV-Prüfer ohne eine ABE für die Pedalbox eh nicht überzeugen wirst.

      VG Jim
    • Hallo,
      dem hier:

      Jim schrieb:

      Klingt so wie ich es auch schon beschrieben und vermutet hatte:
      [...]- Dein TÜV-Prüfer "zickt rum" "weil er's kann" .
      würde ich ja vorbehaltlos zustimmen, wenn da nicht das hier:

      All4AWD schrieb:

      Diese e-mail enthält eine persönliche Nachricht. Die Veröffentlichung und Wiedergabe ist nur nach Zustimmung des Verfassers zulässig.

      Daher fasse ich das mal mit meinen Worten zusammen, da mir die Zustimmung nicht vorliegt:

      Mit einer verbauten Pedalbox greift man in die Fahrzeugelektronik ein und somit erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
      Diesem Umstand kann man nur begegnen, indem man für die Pedalbox eine gültige ABE mitführt oder diese mit Teilgutachten abnehmen lässt.
      So ergibt es sich aus der aktuellen Rechtssprechung - kann also vorher anders gewesen sein.
      [...]
      wäre...
      Ansonsten finde ich, dass die Jungs von DTE sich (hilfestellend) ruhig etwas mehr ins Zeug hätten legen können, um das hier (rot markiert)

      All4AWD schrieb:

      Gesellschafter-Antwort kurz zusammengefasst:


      es gibt erst seit kurzem einen Prüfkatalog zur Erlangung einer ABE für Gaspedaltunings

      DTE hat für zahlreiche Modelle hierfür eine ABE
      ABE ist nach deren Rechtsauffassung nicht verpflichtend, da lediglich ein Signal modifiziert
      wird im Serienbereich des Fahrzeugs. Die Auffassungen der anderen Prüfdienste entsprechen
      daher auch der DTE-Auffassung, da prinzipbedingt weder Leistung, noch Fahrgeräusch noch
      Emissionen in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden.


      Dauerhaltbarkeit und Sicherheit sind erprobt, aufgrund der e-Typengenehmigung zertifiziert.

      Auffassung des TÜV Nord kann man nicht nachvollziehen

      aktuelle PedalBox und Verfügbarkeit von ABE für mein Fahrzeug unter Hotline 0800 - 77 111 88

      Ihr Produkt, das schon einige Jahre alt ist, wurde somit auch im Markt eingeführt,
      als dies lediglich nach der StVZO zu beurteilen war, und somit auch die o.g. Punkte relevant sind
      aus der Welt zu schaffen...
      Eventuell wäre noch mal eine Nachfrage beim Gesellschafter zielführend, welche anderen Prüforganisationen das sind, die da "rechtsauffassungsgleich" mit DTE argumentieren , damit Du @All4AWD bei deinem abschlägischen TÜV gegenargumentieren könntest ?( ?(
      Gruß Axel
    • Nur so eine laienhafte Zwischenfrage: Ich weiß nicht viel über die Pedalbox, aber sie soll ja mit nur zwei Steckern zwischen die Originalkabel eingebaut sein ... warum baust Du die Box nicht einfach aus und "am Tag danach" wieder ein?
      Früher wurden ganze Vergaser und Luftfilter getauscht und noch heute sollen wohl div. Auspuffanlagen und Felgensätze alle zwei Jahre für diesen einen Tag "zu Hause bleiben"... :rolleyes:
      Nobody is perfect! ... Hallo - I'm Nobody! 8)
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