Hallo zusammen,
ich war heute beim TÜV Niedersachsen zur HU und AU und habe folgende Erfahrung gemacht:
Der Prüfer hat meine DTE PedalBox entdeckt und mich darauf hingewiesen, daß diese nicht zulässig
ist und ich mit dieser im verbauten Zustand die HU nicht bestehen werde.
Mein Hinweis auf eine gültige e-Kennzeichnung wurde mit dem Hinweis abgetan, daß diese lediglich
etwas über die elektromagnetische Verträglichkeit aussagt und nichts darüber, wie sich diese BlackBox
gegenüber dem originalen Steuergerät des KIAs verhält und was wie beeinflusst wird.
Ich habe bei meinen Fahrzeugpapieren auch eine Anfrage von mir an meine KFz-Versicherung, ob solch
eine PedalBox von denen skeptisch gesehen wird und meinen Versicherungsschutz beeinträchtigt,
da z.B. die ABE ungültig wird o.ä.
Meiner Versicherung ist die DTE PedalBox laut Antwort vollkommen egal und schränkt für die Versicherung
weder die ABE ein noch begrenzt oder berührt diese meinen Versicherungsschutz.
Den Prüfer vom TÜV Niedersachsen konnte auch dieses Schreiben nicht von seiner Meinung abbringen.
Man bot mir aber Gelegenheit, die DTE PedalBox abzustöpseln und die HU im Originalzustand anzutreten.
Na ja, da habe ich mich halt in den Fußraum geschraubt, die beiden Steckverbinder gelöst und den
Serienzustand wieder hergestellt - hatte zum Glück damals PTFE-Spray verwendet - und bin dann so
ohne einen Mangel durch die HU gekommen..
Ich habe dann erst einmal mit unverkabelter PedalBox den Heimweg angetreten, da ich diesen Punkt
doch erst einmal eindeutig und rechtssicher geklärt haben möchte.
Der Ablauf der HU war ansonsten vollkommen in Ordnung, der Prüfer war auch entspannt sowie sachlich
und wir haben auch normalen SmallTalk gehalten.
Ich wollte aber auch nicht auf Biegen und Brechen auf der verbauten PedalBox herumreiten, da ich meinen
HU-Termin selbstverschuldet fast ein halbes Jahr überrissen habe und dringend die orangene Plakette brauchte.
ich war heute beim TÜV Niedersachsen zur HU und AU und habe folgende Erfahrung gemacht:
Der Prüfer hat meine DTE PedalBox entdeckt und mich darauf hingewiesen, daß diese nicht zulässig
ist und ich mit dieser im verbauten Zustand die HU nicht bestehen werde.
Mein Hinweis auf eine gültige e-Kennzeichnung wurde mit dem Hinweis abgetan, daß diese lediglich
etwas über die elektromagnetische Verträglichkeit aussagt und nichts darüber, wie sich diese BlackBox
gegenüber dem originalen Steuergerät des KIAs verhält und was wie beeinflusst wird.
Ich habe bei meinen Fahrzeugpapieren auch eine Anfrage von mir an meine KFz-Versicherung, ob solch
eine PedalBox von denen skeptisch gesehen wird und meinen Versicherungsschutz beeinträchtigt,
da z.B. die ABE ungültig wird o.ä.
Meiner Versicherung ist die DTE PedalBox laut Antwort vollkommen egal und schränkt für die Versicherung
weder die ABE ein noch begrenzt oder berührt diese meinen Versicherungsschutz.
Den Prüfer vom TÜV Niedersachsen konnte auch dieses Schreiben nicht von seiner Meinung abbringen.
Man bot mir aber Gelegenheit, die DTE PedalBox abzustöpseln und die HU im Originalzustand anzutreten.
Na ja, da habe ich mich halt in den Fußraum geschraubt, die beiden Steckverbinder gelöst und den
Serienzustand wieder hergestellt - hatte zum Glück damals PTFE-Spray verwendet - und bin dann so
ohne einen Mangel durch die HU gekommen..
Ich habe dann erst einmal mit unverkabelter PedalBox den Heimweg angetreten, da ich diesen Punkt
doch erst einmal eindeutig und rechtssicher geklärt haben möchte.
Der Ablauf der HU war ansonsten vollkommen in Ordnung, der Prüfer war auch entspannt sowie sachlich
und wir haben auch normalen SmallTalk gehalten.
Ich wollte aber auch nicht auf Biegen und Brechen auf der verbauten PedalBox herumreiten, da ich meinen
HU-Termin selbstverschuldet fast ein halbes Jahr überrissen habe und dringend die orangene Plakette brauchte.