Probleme mit meinen Rädern

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    • Probleme mit meinen Rädern

      Habe mir für unseren Kia Sportage aus 2017 neue Räder gekauft.
      Felgen 8,5x20 ET 45 mit Bereifung 245/35 R 20.

      Leider finde ich keine Werkstatt die Sie mir anbaut, da in der ABE mehrere Auflagen stehen. Der Verkäufer der Felgen, versicherte mir, das nur eine Eintragung erforderlich ist, die Räder aber ohne Umbauten eingetragen werden. Kann mir hier jemand etwas dazu sagen?
    • Hallo,
      Ja, das kann sein,
      Dass man trotz ABE ein paar Auflagen erfüllen muss,
      Aber es kann auch sein, dass dies den Prüfer überhaupt nicht interessiert, beziehungsweise die Auflagen erfüllt werden und Du auch ohne Veränderung die Abnahme bekommtst!

      Meine Meinung, wie ich vorgehen würde,
      Lass die Räder von einem Reifen Fachhändler oder von Deiner Werkstatt, montieren,
      Oder wenn du die Möglichkeit hast, mach das natürlich selbst, du benötigst einen geeigneten Wagenheber,
      Bei QL musst du höllisch aufpassen, dass es am Unterboden zu keinen Beschädigungen kommt.

      deine Zubehör Felgen, beziehungsweise die Lauffläche der Reifen, werden schon um einiges,
      Gegenüber den Serienfelgen, nach außen wandern,
      Richtung Kotflügelkante, oder teilweise darüber!

      Wenn ich richtig gerechnet habe, sind es circa 18 mm pro Seite, wenn man als vergleich die originalen KIA 19 Zoll nimmt, das könnte zu Diskussionen mit dem Prüfer führen, muss es aber nicht!

      Aus welchem Bundesland kommst du?
      Hessen gilt als Beispiel als besonders streng!
      Dann hörst du dich in deinem Bekanntenkreis etwas um,
      Oder hier im Forum,
      Welche Prüforganisation oder Prüfstelle, oder Prüfer,
      bei TÜV, Dekra, KÜS oder GTÜ, in einem Ort in deiner Nähe,
      Das ganze mit Verstand und nicht zu streng beurteilt,
      Dann sollte es theoretisch keine Probleme geben.

      wenn doch, die Auflagen, die der Prüfer nennt, so gut es geht erfüllen,
      Oder ich würde noch mal bei einer zweiten oder dritten
      Prüforganisation das ganze probieren,

      Viel Erfolg. Grüße, SteffenIMG_1276.jpeg
      Wer später bremst ist länger schnell :wink:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sport@ge ()

    • Gut,
      Unabhängig vom Hersteller, Marke und Bezeichnung,
      Sind die Felgengrößen mit technischen Daten und Reifen entscheidend.

      Klar,
      Bei manchen Felgen Designs gibt es noch zusätzliche Dinge bei der Abnahme zu beachten,
      Kann ich mir jetzt aber beim Sporty 4 bei den 20 Zoll kaum vorstellen!

      poste doch mal die ABE oder ist es doch nur ein Gutachten?

      dann hat jeder alle Informationen!
      Wer später bremst ist länger schnell :wink:
    • Das ist das Gutachten zur ABE: GUTACHTEN zur ABE Nr. 54248 nach §22 StVZ

      Mehr gibt bzw. braucht es eigentlich auch nicht. Darin steht halt welche Reifen bei welchem Fahrzeug mit der Felge möglich sind und die dazu gehörenden Auflagen.

      Sportage_ABE.png


      Eine der Auflage bei der von Dir verwendeten Reifengröße 245/35R20 für den Sportage ist A01 und das heißt:

      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
      den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
      zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
      VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
      nahme vorzuführen.

      D.h. es reicht bei der von Dir verwendeten Reifengröße nicht nur dieses Gutachten zur ABE mitzuführen, sondern Du musst nach dem Anbau auch noch zum TÜV und dieser muss den Anbau überprüfen und bestätigen. Dafür müssen dann aber auch noch alle weiteren bei der Reifengröße genannten Auflagen erfüllt werden. Welche das sind kannst Du in dem Gutachten ja nachlesen. Ob Dein Fahrzeug diese Auflagen alle erfüllt musst Du selber sehen.

      VG Jim
    • Felgen Hinweis A12 A14 A19 A57 S02
      A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
      A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
      A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
      A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
      S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

      Reifen 245/35R20
      Hinweis A01 K1a K1b K2a K2b T95
      A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen.
      K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
      K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
      K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
      T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen.
      Keep your dick in a vice.
    • Ob hier jemand auch 20 Zoll Felgen fährt oder nicht spielt keine Rolle. Für Deine Rad-/Reifenkombination gelten die im Gutachten genannten Auflagen. Was der Verkäufer sagt spielt dann auch keine Rolle, sondern nur das was der TÜV sagt und haben will.

      Da Du Dir ja schon einige Körbe von Werkstätten eingefangen hast und die die Felgen nicht montieren wollen, nehme ich an das bzgl. der Radabdeckung weitere Arbeiten notwendig wären. Genau kann Dir das aber nur der TÜV sagen und bei dem würde ich einfach mal vor Ort anfragen. Fragen kostet erst einmal nichts. :)

      VG Jim
    • Jim hat ja schon geantwortet!

      Außer die Radabdeckungen an Achse eins und zwei ist das nichts weltbewegendes,
      Diese Vorgaben in den Gutachten werden meistens genannt.

      Hab ich ja schon weiter vorne geschrieben. Ich würde da mal gar nichts unternehmen,
      Montieren und zum Prüfer und warten, was der sagt!

      Und noch mal TÜV Prüfer A sagt kein Problem,
      Und TÜV Prüfer B meckert eventuell!

      natürlich fahren viele Leute 20 Zoll,
      Aber es ist ein unterschied, ob du eine, 8 Zoll oder eine 8,5 Zoll Felge, E T40 E T45 ET50 fährst,
      Und welche reifen Größe noch aufgezogen sind,
      Das kann man so pauschal gar nicht sagen das bringt Dir jetzt nichts,
      Wenn jemand sagt, er hat 20 Zoll und hat keine Probleme!
      Wer später bremst ist länger schnell :wink:
    • Sport@ge schrieb:

      Ich würde da mal gar nichts unternehmen,Montieren und zum Prüfer und warten, was der sagt!

      Und noch mal TÜV Prüfer A sagt kein Problem,
      Und TÜV Prüfer B meckert eventuell!
      Jepp das ist das Prinzip "keine schlafenden Hunde wecken", was mit dem von mir genannten "einfach mal beim TÜV vor Ort anfragen" dann natürlich ggf. nicht mehr funktioniert. :D

      Wobei - wenn ich jetzt noch einmal darüber nachdenke - wird das mit dem vorher mal anfragen vermutlich auch nicht funktionieren. Vermutlich wird jeder TÜV-Prüfer dann sagen das er dazu nur etwas sagen kann wenn die Räder am Fahrzeug montiert sind, da es bei den K-Auflagen ja immer um die Reifenabdeckung geht und das kann man nur beurteilen wenn man es sieht.

      Von daher würde ich es auch so machen wie Sport@ge. Räder montieren und selber schauen ob die über den Kotflügel herausstehen und wenn ja wie weit. Falls sie oben mit dem Kotflügel zumindest parallel abschließen könnte das für einen TÜV-Prüfer ggf. auch schon ok sein. Aber es gibt halt "solche und solche" Prüfer. :)

      VG Jim