Radarwarner/Blitzer-App im Ausland

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    • Radarwarner/Blitzer-App im Ausland

      nemec007 schrieb:

      Aber in Frankreich kann es offenbar richtig teuer werden und man darf die App offenbar noch nicht mal "mitführen". Ich benutze eine Warn-App (Blitzer.de-pro). Muss ich die dann tatsächlich löschen und wieder neu kaufen oder gibts da eine schlauere Möglichkeit?

      "Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. Ggf. Beschlagnahme des Kfz bei fest installierten Geräten." (ADAC bzgl. Frankreich).

      Soweit ich weiß, haben die neuen Sportages dieses Feature aber drin, wenn auch wohl inaktiv, wenn ich das richtig weiß.


      Können die in Frankreich etwa trotzdem das Auto beschlagnahmen, weil ich so ein Ding fest installiert "mitführe"?
      Ich zitier mich mal selbst, weil ich aufgefordert wurde, nicht im falschen thread zu posten... 8o

      Kann mir jemand (vielleicht auch aus Erfahrungen mit Frankreich-Urlauben) sagen, ob es reicht, wenn die Radarwarner-Funktion im fest installierten Navi deaktiviert ist? Oder muss man es deinstallieren?

      Und gibt es die Funktion in den aktuellen Sportage-Modellen überhaupt noch?
    • Radarwarner sind verboten und dürfen nicht mitgeführt werden, ist in vielen Ländern so. Blitzer App's sind erlaubt und wenn du dir einmachst dann deinstallier alles. Deine Blitzer.de-pro ist in D auch nicht erlaubt, aber benutzt sie, also was soll die ganze Panik. Zwischen Radarwarnern und App's gibts große Unterschiede und bei einer Kontrolle muß ich mein Handy nicht entsperren, also Ball flach halten. Google mal was Radarwarner sind dann wirst du entspannter und oder halt dich einfach an die Geschwindigkeiten und du lebst ruhiger.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GandalfQ ()

    • Ich kann erstmal nur von Apple Geräten sprechen.
      1. gekaufte Apps löschen und neu installieren geht ohne Probleme
      2. inApp Käufe können ohne weiteres wiederhergestellt werden.
      3. es gibt ein Account beim Hersteller. Dies funktioniert in der Regel mit Zugangsdaten und schaltet Funktionen frei.
      Meist kein Problem, muß mit dem Anbieter geklärt werden.

      zu Android kann ich es nicht beantworten und gehe aber davon aus, dass dies genauso funktioniert.

      Zum Beschlagnahmen, wenn Du nicht löschen willst, ist die einfache Lösung, lass das Gerät zu Hause.

      zum Sportage Navi: ich hab leider noch keinen und kann daher nichts dazu sagen.
      mir ist nur zu Ohren gekommen, dass gerade das Navi umgestellt wird auf TomTom. Kann das sein?
      Ich würde erwarten, dass auf dem Navi erst garnicht die Möglichkeit gegeben ist, das zu aktivieren. Ansonsten würde ich es als ein Risiko einstufen.

      hat hier jemand schon damit Erfahrungen gemacht?


      Mit freundlichen Grüßen

      Sascha Valckenier Kips

      KIA Sportage NQ5E PHEV GT-Line
      P3 - Sound Paket
      P4 - Panorama Dach
      P5 - Drive Wise
      Farbe: Zilinaschwarz
      - Heckprojektor

      Bestellt am 31.03.2023.
      Beim Händler seit 07.07.2023.
      Abholung war am 04.08.2023.
    • svalcken schrieb:

      Zum Beschlagnahmen, wenn Du nicht löschen willst, ist die einfache Lösung, lass das Gerät zu Hause.
      Das ist aber bei im verbauten Navi integrierten Radarwarnern nicht möglich. Deshalb ja meine Fragen: reicht deaktivieren oder muss man deinstallieren? In Frankreich das Auto beschlagnahmt zu bekommen wäre echt nicht witzig.

      Blitzer.de-pro löschen und nach dem Urlaub wieder aufspielen kann ich verkraften...:-)

      Ja, die Umstellung auf TomTom soll kommen, zieht sich aber wie Kaugummi.
    • wenn du meinst, google doch einfach mal ein wenig und du bekommst auf fast alle deine Fragen ne Antwort. Nur weil im Navi von Radarwarner geschrieben wird, ist es keiner. Ein Radarwarner ist ein Gerät was elektromagnetische Wellen von Radaranlagen registrieren kann, und diese sind nicht erlaubt. Und seit wann sollte das mitführen von App`s verboten sein ?(
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    • nemec007 schrieb:

      Das ist aber bei im verbauten Navi integrierten Radarwarnern nicht möglich. Deshalb ja meine Fragen: reicht deaktivieren oder muss man deinstallieren? In Frankreich das Auto beschlagnahmt zu bekommen wäre echt nicht witzig.
      Kann man die Radarwarner-Funktion vom Navi beim Sportage V auch deinstallieren? Also beim meinem Sportage IV kenne ich nur das aktivieren oder halt deaktivieren.

      Grundsätzlich würde ich vermuten das ein deaktivieren ausreichen sollte, denn - wie schon gesagt - gibt es ja auch Navis wo sich diese Funktion gar nicht deinstallieren lässt.

      Mal abgesehen von dieser speziellen Frage sind hier die geltenden Regeln im europäischen Ausland, bzw. auch angrenzenden Staaten (Stand: 2023): adac.de/verkehr/recht/verkehrs…-deutschland/radarwarner/


      Edit: Was das Smartphone und Blitzer-Apps betrifft noch ein Nachtrag.

      Verhalten bei einer Polizeikontrolle
      Bei einer Kontrolle darf die Polizei nach dem Smartphone fragen, wenn sie den Verdacht hat, dass eine Blitzer-App oder ein Radarwarner benutzt wird, erklärt der Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart. Sie seien bei einem Anfangsverdacht auch berechtigt, das Smartphone zu überprüfen und sogar Apps zu löschen. "Autofahrer müssen zwar nicht einen eventuellen Sperrcode herausgeben, die Polizei kann aber unter Umständen im Gegenzug das Gerät beschlagnahmen", so Lenhart. Kommt es wirklich hart auf hart, müssen Autofahrer:innen abwägen, ob sie das in Kauf nehmen wollen oder das Smartphone entsperren, um der Polizei Einsicht zu gewähren.

      Quelle: Autozeitung

      VG Jim

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jim ()

    • Also in D sind die ja auch nicht erlaubt, doch wie wollen die das feststellen das du da was einsetzt? Wenn die dich anhalten einfach umschalten auf Radio und fertig, ins Auto rein ohne Durchsuchungsbefehl ist nicht, und Gefahl in Vollzug kann man dort als Ausnahme ausschließen :)
      In der Schweiz ist das auch verboten, und die Schweizer setzen das Verbot ganz einfach um, es gibt einfach keine App oder auch kein Navi welches Blitzer in der Schweiz anzeigt, bzw. sagen wir mal so, ich habe noch Keins gefunden und ich habe schon einige probiert.
      NQ5 PHEV GT. Komplette Ausstattung inkl. Panoramadach und AHK in Deluxeweiß, Motorola MA1 (AA Wirless Adapter)

    • Ich danke allen bis auf Gandalf (der einige Entwicklungen auf dem Gebiet nicht zur Kenntnis nehmen will) für ihre Mühe.

      Einige Dinge bleiben auch jetzt noch offen (trotz googeln...:-)).

      Und wie die französische Polizei die Sache mit dem Durchsuchungsbefehl so sieht...oder mit dem fest verbauten, wenn auch deaktiviertem Warner...da muss ich wohl noch mal tiefer buddeln. Die ADAC-Postille deutet zumindest darauf hin, dass das ein Problem sein könnte.
    • ich fahre täglich und das auch in einer Großstadt, hin und wieder auch in einem Stadtteil, in dem sich ein Ausbildungszentrum der Bereitschaftspolizei befindet, an dem junge Polizisten ausgebildet werden, die auch öfters die allgemeine Verkehrskontrolle üben müssen. Das letzte Mal bin ich vor 15 Jahren kontrolliert worden. Von den Azubis. Also ganz wichtig: keine Distanzscheiben nebst 20‘‘ Schlappen montieren :D , weder Rammstein noch Helene Fischer (oder beides gleichzeitig) zu laut hören :thumbsup: und keine Schlängellinien fahren <X , dann wird man auch nicht angehalten. Also schön unterm Radar bleiben. :thumbup:
      Das Auto hat keine Zukunft, ich setze aufs Pferd.
      Wilhelm II.
      :evil:

      open.spotify.com/playlist/6c9Y…A0Lo0ETGRVe_PB_R9EW40Q%0A
    • svalcken schrieb:

      Ich würde erwarten, dass auf dem Navi erst garnicht die Möglichkeit gegeben ist, das zu aktivieren. Ansonsten würde ich es als ein Risiko einstufen.
      Richtig, neueste Software(12.06.23) .....eine Aktivierung ist nicht möglich ( auch nicht mit WLan-Netzwerkverbindung oder Handy-Hotspot)
      Letzte Woche in Österreich war die Aktivierungstaste auch ausgegraut.
      Wobei der Begriff "Radarkontrollenwarnung" falsch ist.....es soll ja auch noch Lichtschranken, Laserimpulse ö.ä. geben :)
      Dateien

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    • svalcken schrieb:


      Ich würde erwarten, dass auf dem Navi erst garnicht die Möglichkeit gegeben ist, das zu aktivieren. Ansonsten würde ich es als ein Risiko einstufen.
      Dann muss in fast jedem Land das Auto bei der maximal zugelassenen Geschwindigkeit automatisch abriegeln. Du hast auch eine Eigenverantwortung . Warum soll das ein Risiko sein, im Gegenteil, wer solche seine Software nutzt legt keine Vollbremsung hin wenn er einen Blitzer sieht :S Ist nur blöd wenn hinter dem stationären direkt ein mobiler steht :-o
      NQ5 PHEV GT. Komplette Ausstattung inkl. Panoramadach und AHK in Deluxeweiß, Motorola MA1 (AA Wirless Adapter)

    • Also ich nutze wie gesagt auch eine Blitzer-App und weiß, dass das nicht legal ist. Muss jeder selber wissen.

      Aber herstellerseits einen Radarwarner im Navi zu verbauen, der in fast allen Ländern Europas sanktioniert wird, ist was anderes. Insofern finde ich die zukünftige Nichtaktivierungsmöglichkeit richtig (sollte die Info zutreffen).

      Und kannst du absehen, zu welchen Konsequenzen das im Ausland führen kann? Ich nicht.

      Der Unterschied zum Geschwindigkeits-Einhalten ist, dass ich das eigenverantwortlich steuere. Den verbauten Radarwarner habe ich drin und kann ihn höchstens deaktivieren.

      Ob das in Frankreich im Ernstfall reicht, weiß ich nicht so genau.
    • donald68 schrieb:

      svalcken schrieb:

      Ich würde erwarten, dass auf dem Navi erst garnicht die Möglichkeit gegeben ist, das zu aktivieren. Ansonsten würde ich es als ein Risiko einstufen.
      Dann muss in fast jedem Land das Auto bei der maximal zugelassenen Geschwindigkeit automatisch abriegeln. Du hast auch eine Eigenverantwortung . Warum soll das ein Risiko sein, im Gegenteil, wer solche seine Software nutzt legt keine Vollbremsung hin wenn er einen Blitzer sieht :S Ist nur blöd wenn hinter dem stationären direkt ein mobiler steht :-o
      Sorry Donald68,

      das ist ein gewaltiger Unterschied, ob das Fahrzeug nicht betrieben werden darf oder ob man zu schnell ist.

      wenn die Warnungen aktiviert werden könnten, ist das gleich dem Mitführen von Warnsoftware und kann in einigen Ländern dazu führen, dass das Fahrzeug beschlagnahmt werden könnte. Das wird dann auch sicher nicht so leicht sein, das Fahrzeug wieder zu bekommen, neben den Kosten und Dauer.

      Beim zu schnell fahren, wird dir eher eine Strafe auferlegt.

      Davon mal abgesehen, wenn Du Dich an die Verkehrszeichen halten würdest, brauchst Du die App garnicht. Ist also gar kein Argument, dass es weniger Vollbremsungen gibt. Sondern ein Zeichen der Unvernunft, dass man sich in dieses Risiko begibt.


      Mit freundlichen Grüßen

      Sascha Valckenier Kips

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      Bestellt am 31.03.2023.
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      Abholung war am 04.08.2023.
    • das würde ja bedeuten, dass in dem entsprechenden Land die Parkplätze der Polizeireviere voll mit beschlagnahmten Kia und Hyundai‘s sein müssten. Die Polizisten sind ja nicht ganz so blöde, wie man vielleicht denken mag. Einige von denen fahren vielleicht selbst einen Kia und kennen das mit dem Radarwarner in den Autos.
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      Wilhelm II.
      :evil:

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    • @Posleen

      Ich finde, du versuchst gerade, durch gezielte Übertreibungen Argumente lächerlich zu machen.

      Erstens kann jeder machen, was er will, mit irgendwelchen Apps.

      Aber zweitens geht es hier um die Frage, ob ein Hersteller Features fest verbauen sollte (und aktivierbar hat), die ggf. solche Konsequenzen nach sich ziehen können.

      Es gibt bestimmt viele Leute, die den Radarwarner gar nicht nutzen und evtl. trotzdem zur Rechenschaft gezogen werden können, weil es das Ding nun mal im Navi gibt.

      Ich bin weder überängstlich noch ein Erbsenzähler, aber dass ich wissen möchte, wie die Gefechtslage ist, ist vielleicht nachvollziehbar.

      Also wenn du in der Sache sinngemäß zu sagen hast: "Macht euch mal locker, passiert sowieso nichts", dann hab ich das jetzt verstanden.
    • Schön, dass du wieder in der Sache antwortest. Find ich gut.

      Den ADAC-Artikel kenn ich, daher rührt ja meine "Rechercheritis"...:

      Frankreich: Benutz- und Mitführverbot
      Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. Ggf. Beschlagnahme des Kfz bei fest installierten Geräten. Die POI-Funktion ist erlaubt, wenn sie allgemein auf Gefahrenstellen in einer ausreichenden Distanz hinweist. Der deutliche und unmittelbare Hinweis auf Radarmessstellen hingegen ist verboten.


      Mir ist halt nicht klar, ob die Kia-Software unter POI oder unter "deutlichem Hinweis" läuft. Was für mich aber klar ist: sollte das Ding mit einem Touch aktivierbar sein, haben die Herrschaften eine Handhabe. Insofern bin ich gespannt, wie das in meinem Sportage aussehen wird und fände es ehrlich gesagt gut, wenn nicht nutzbar. Blitzer-Warner kann ich bei Bedarf auch anders haben...

      Wenn da jemand eine fundierte Einschätzung hätte...

      Mir ist klar, dass nicht flächendeckend die Navis kontrolliert werden. Aber wenn dir einer so richtig auf den Pinsel gehen will, ist das im Ausland und bei den potentiellen Strafen noch mal eine andere Sache als hier mit den 75 Euros. Da grins ich drüber.
    • ganz wichtig. Mit Radarwarngeräten, egal ob mobil oder fest verbaut, sind Geräte gemeint, die aktiv Radarsignale empfangen können. Also Radarscanner. Die meisten sind passive Funkempfänger, die auf die üblichen Radarfrequenzen fest eingestellt sind. Es gibt aber auch Geräte, die das so genannte Jamming anwenden und mittels Radarwellen versuchen, die Blitzer zu neutralisieren. Die Dinger sind halt streng verboten und dürfen eingezogen werden, da die Polizei nicht einschätzen kann und will, ob es aktive oder passive Geräte sind. Manche Nutzer solcher Geräte verbasteln die Dinger auch mal gerne tief im Auto und diese Geräte lassen sich damit von der Polizei nicht so einfach beschlagnahmen. Also nimmt man in einigen Ländern das ganze Auto mit. Navigationssysteme und Smartphone‘s sind per Definition keine beschlagnahmungswürdigen Radarwarner. Nur die Nutzung der installierten Software ist verboten.
      Das Auto hat keine Zukunft, ich setze aufs Pferd.
      Wilhelm II.
      :evil:

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Posleen () aus folgendem Grund: Konkretisierung

    • Posleen schrieb:

      Navigationssysteme und Smartphone‘s sind per Definition keine beschlagnahmungswürdigen Radarwarner. Nur die Nutzung der installierten Software ist verboten.
      Ja, das hab ich auch mal gelesen.Aber jetzt seh ich klarer, dankeschön.

      Bedeutet für mich also:

      1. in Deutschland es drauf ankommen lassen bzw. Blitzer-App.pro nutzen (weil da auch mobile Blitzer erfasst werden), weil die Strafe ja lächerlich gering ist und die Geräte/Handys/Autos nicht beschlagnahmt werden.

      2. in Frankreich/Ausland entweder deaktivieren/vom Handy löschen oder es auch drauf ankommen lassen, wobei das dann deutlich teurer würde...