Die Antwort von KIA:
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.03.2024.
Wir haben Ihre Anfrage an die entsprechende Abteilung weitergegeben und haben folgende Antwort erhalten:
Der Unterschied beruht auf der Tatsache, dass bislang rechtlich verbindlich der CO2 Wert gemäß NEFZ für das Bewerben und auch in den Prospekten zur Verfügung gestellt werden musste. Dies basiert auf den rechtlichen Anforderungen der PKW-EnVKV.
Die Co2 Daten im CoC und Fahrzeugschein dagegen werden bereits auf dem neueren Messzyklus WLTP ausgewiesen. Ebenfalls wird seit dem 1 September 2018 für die Besteuerung von neuen Fahrzeugen der neuen WLTP CO2 Wert (neuer Prüfzyklus) herangezogen.
Leider werden erst ab Mai 2024 diese Angaben vom Gesetzgeber harmonisiert. Ab dann werden ausschließlich WLTP-Angaben Anwendung finden.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.03.2024.
Wir haben Ihre Anfrage an die entsprechende Abteilung weitergegeben und haben folgende Antwort erhalten:
Der Unterschied beruht auf der Tatsache, dass bislang rechtlich verbindlich der CO2 Wert gemäß NEFZ für das Bewerben und auch in den Prospekten zur Verfügung gestellt werden musste. Dies basiert auf den rechtlichen Anforderungen der PKW-EnVKV.
Die Co2 Daten im CoC und Fahrzeugschein dagegen werden bereits auf dem neueren Messzyklus WLTP ausgewiesen. Ebenfalls wird seit dem 1 September 2018 für die Besteuerung von neuen Fahrzeugen der neuen WLTP CO2 Wert (neuer Prüfzyklus) herangezogen.
Leider werden erst ab Mai 2024 diese Angaben vom Gesetzgeber harmonisiert. Ab dann werden ausschließlich WLTP-Angaben Anwendung finden.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.