Hallo zusammen
mir ist beim LG folgendes aufgefallen! Bei Verkehrsstockung im Bereich eines Autobahnkreuzes kommt der Hinweis die BAB auf der rechten Spur zu verlassen (Ok der umfährt den Stau) man folgt den Anweisungen, nur man wird hinter dem Kreuz wieder auf die BAB geführt! Das ist nach den Verkehrsregeln verboten und hat wenn man dabei erwischt wird ein Bußgeld fällig! Je nach Auslegung kann das bis zur Anzeige führen. Werde mal Kia anschreiben was die dazu sagen.
mir ist beim LG folgendes aufgefallen! Bei Verkehrsstockung im Bereich eines Autobahnkreuzes kommt der Hinweis die BAB auf der rechten Spur zu verlassen (Ok der umfährt den Stau) man folgt den Anweisungen, nur man wird hinter dem Kreuz wieder auf die BAB geführt! Das ist nach den Verkehrsregeln verboten und hat wenn man dabei erwischt wird ein Bußgeld fällig! Je nach Auslegung kann das bis zur Anzeige führen. Werde mal Kia anschreiben was die dazu sagen.
Gruß Frank
:thumbsup:
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