Neuwagen - Garantie- und Serviceheft

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Neuwagen - Garantie- und Serviceheft

      Hallo, ins Forum!

      Habe letzten Freitag, wie an anderer Stelle schon bekanntgegeben, meinen neuen Sporty abgeholt. Heute bekam ich das Garantie- und Serviceheft des Autohauses zugesendet. Gleich auf der ersten Seite links mit dem Titel "Auslieferungsbestätigung" ist ein Aufkleber drauf mit Serial No + VIN, Importeur: Kia Motors Deutschland und einem Händlernamen, der nicht mit dem Namen des Autohauses, von dem ich den Wagen habe, identisch ist. Der Wagen hat eine viermonatige Kurzzeitzulassung auf eine Firma in Köln. Darum gab es einen satten Rabatt! Des Weiteren sind Garantiebeginn, Garantieende für Basis, Lack und Durchrostung genannt. Ein Firmenstempel oder eine Unterschrift ist nicht vorhanden. Auf Seite vier Absatz zwei steht sinngemäß, dass der Vertragshändler den Sporty nach den Vorgaben des Händlers durchgesehen hat und mir neben dem Serviceheft eine Kopie des Inspektionsformulars ausgehändigt hat. Das ist nicht geschehen. Gegenüber der 2. Seite mit dem Aufkleber ist noch eine völlig identische Seite allerdings zum Abtrennen vorperforiert, jedoch ohne Aufkleber, dafür auf der Innenseite in Senkrechter Schrift "Kopie für den Händler" vorhanden.

      Also habe ich nur das Service- und Garantieheft mit dem Aufkleber, das ich unter dem Aufkleber auf Seite zwei noch mit Datum und Unterschrift versehen soll. Hat das Ganze nun in der geschilderten Form für die Garantie Gültigkeit, oder sollte ich KIA anschreiben, um mir die Garantie schriftlich bestätigen zu lassen?

      LG Willi
      Gruß Willi

      Immer unfallfreie, gute Fahrt und viel Spaß mit dem Sportage!
    • Re: Neuwagen - Garantie- und Serviceheft

      Hallo Willi,

      schreib den Kundendienst an, nicht anrufen...schreiben ! Nenne Deine Fahrgestellnummer und lass dir genau aufzählen welche Garantien für die Fahrgestellnummer gelten. Habe ich auch so gemacht und man hat alles Schriftlich, habe dieses Schreiben schon 2 x beim Händler gebraucht. :roll:

      :thumbup: