"woody" schrieb:
"Gerti" schrieb:
Alles was über die zwei Jahre hinausgeht, ist völlig freiwillig von Kia und kann sicherlich ohne Beweispflicht abgelehnt werden.
Ja, aber die Ablehnung muß doch zumindest nachvollziehbar begründet sein, denn auch wenn die Garantie freiwillig von Kia gegeben wurde, ist sie trotzdem Vertragsbestandteil. Ist ja auch maßgeblich zum zustandekommen des Kaufvertrages gewesen!
Hi
wenn du meine Thread über Garantie gelesen hast, dann musst du auch wissen, dass
KIA keinerlei Angaben zur Garantie macht bzw. welche Kriterien zur Ablehnung geführt
haben und verweisen immer wieder auf das AH und das verweist ebennfalls wieder
zurück auf KIA.
D.h. ich muss es einfach glauben
und sagt bitte nicht , das stimmt nicht ,ich erlebe es im Moment hautnah und mit
Grollen im Bauch
maxidrive
ö