Erfahrungen Selbstfahrervermietfahrzeug/Selbstfahrermietzulassung

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    • Erfahrungen Selbstfahrervermietfahrzeug/Selbstfahrermietzulassung

      Hallo zusammen,

      ich habe heute eine Probefahrt gemacht
      und im Anschluss diverse Angebotsoption vom Verkäufer genannt bekommen.

      Eine sehr günstige Option (-22%) war eine sogenannte Selbstfahrermietzulassung.
      In der der Neuwagen die ersten 4 Monate als Mietwagen auf das Autohaus zugelassen wird bevor er auf mich zugelassen wird.
      Durch diese Zulassung als Mietwagen muss er schon nach einem Jahr zum TÜV
      und nicht erst nach drei Jahren wie sonst bei Neuwagen.

      Habe auch schon Seiten gefunden wo steht,
      dass das auch im Fahrzeugschein eingetragen sein muss,
      da es im Schadensfall Probleme mit der Versicherung geben kann.

      Hat einer von euch diese Option ausprobiert oder anderweitig Erfahrungen damit?

      LG
      1SG
    • Nur "angelesene Erfahrungen": Viele Hersteller verkürzen bei Mietfahrzeugen
      1. die Inspektionsintervalle (schreibst Du ja auch)
      2. Garantiezeit und Garantieumfang

      Ferner würde ich als Gebrauchtwagenkäufer vom Kauf eines ehem. als Mitwagen zugelassenen Fahrzeuges aufgrund der unbekannten Fahrersorgfalt dieser Zeit (Risiko Spätschaden) Abstand nehmen. Lieber ein Neufahrzeug mit etwas geringerem Rabatt aber Erstbesitz und ggf. auch voller Garantie.

      Gruß









      ...der 2. ist der 1. Verlierer !
    • Hab sowas ähnliches damals beim Kauf meines SL gemacht. Der Sporty lief die ersten 6 Monate auf eine Fleet-Gesellschaft und wurde danach vom Autohaus auf mich umgemeldet.

      Ich hatte - ausser dass ich die 6 Monate ein anderes Kennzeichen hatte - keine anderen Nachteile.

      Alles war so, als ob ich tatsächlich der Erstbesitzer wäre. TÜV etc. auch erst nach 3 Jahren. Und natürlich die ca. 25% Nachlass beim Kauf.
      Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten.
    • @bppaffi
      Soweit ich das verstanden habe sollen Inspektionsintervalle und Garantie davon unberührt bleiben,
      aber die HU muss dann nach einem Jahr
      und nicht erst nach drei Jahren, wie sonst bei Neuwagen, durchgeführt werden.

      Ich denke aber wie Du auch, dass sich das beim Verkauf negativ auswirken könnte,
      wenn in der Zulassungsbescheinigung I oder II eben dieser Eintrag vermerkt bleibt.
    • V007 schrieb:

      Hab sowas ähnliches damals beim Kauf meines SL gemacht. Der Sporty lief die ersten 6 Monate auf eine Fleet-Gesellschaft und wurde danach vom Autohaus auf mich umgemeldet.

      Ich hatte - ausser dass ich die 6 Monate ein anderes Kennzeichen hatte - keine anderen Nachteile.

      Alles war so, als ob ich tatsächlich der Erstbesitzer wäre. TÜV etc. auch erst nach 3 Jahren. Und natürlich die ca. 25% Nachlass beim Kauf.
      HU erst nach 3 Jahren?
      Stand das mit dem Mietfahrzeug denn nicht im Fahrzeugschein?

      Wie war das während der 6 Monate mit der Versicherung geregelt?
      TK, VK, Selbstbeteiligung (wie hoch)?
    • Da Hauptproblem ist das diese Kisten nach den 4 Monaten schon häufig verheizt sind.

      Um jetzt einfach mal kein Blatt vor den Mund zu nehmen: jeder der so einen Mietwagen hat, setz dich in die Kiste rein, wir wissen was geht und behandelt die Karre einfach nur wie das letzte Stück Dreck.

      Kalt voll treten, kein nachlaufen etc.

      Heutzutage ist durchaus nachvollziehbar, warum so ein Motor/Turbolader die Füße hoch zieht. Und in einem solchen Fall gibt es dann auch gleich wieder Probleme mit der Garantie.

      Wie bereits gesagt, beim Wiederverkauf macht sich das deutlich bemerkbar. Da kannst du gleich mal von vorne herein 10-15 % unter dem Listenpreis es rechnen. Von dem her lohnt sich so ein Kauf nur in den seltensten fällen. Wenn dann musst du die Karre fahren bis er auseinanderfällt.

      Und auch 22 % ist zu wenig. Viele haben ohne alles 20% bekommen. Das müssen mindestens 25 % sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jackson76 ()

    • 1SuperGrobi schrieb:

      V007 schrieb:

      Hab sowas ähnliches damals beim Kauf meines SL gemacht. Der Sporty lief die ersten 6 Monate auf eine Fleet-Gesellschaft und wurde danach vom Autohaus auf mich umgemeldet.

      Ich hatte - ausser dass ich die 6 Monate ein anderes Kennzeichen hatte - keine anderen Nachteile.

      Alles war so, als ob ich tatsächlich der Erstbesitzer wäre. TÜV etc. auch erst nach 3 Jahren. Und natürlich die ca. 25% Nachlass beim Kauf.
      HU erst nach 3 Jahren?
      Stand das mit dem Mietfahrzeug denn nicht im Fahrzeugschein?

      Wie war das während der 6 Monate mit der Versicherung geregelt?
      TK, VK, Selbstbeteiligung (wie hoch)?


      Es war ja kein Mietfahrzeug. Im Fahrzeugbrief steht für die ersten 6 Monate eine Gesellschaft drin und danach eben ich selbst.

      Habe den Kia komplett neu bekommen und eben nur für 6 Monate ein anderes Kennzeichen am Wagen montiert gehabt.

      Versichert war bzw. ist er ab Tag 1 unter meiner eigenen Versicherung.

      Und ja, TÜV Nr. 1 hatte ich vor 2 Monaten (Sporty ist Baujahr 09/2013).
      Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten.
    • Diese Zulassung bei Fleetpool in Köln hatte ich bei meinem SL ebenfalls (deshalb hatte ich ja auch das Kennzeichen K-IA 1..). Dabei handelte es sich aber nicht um eine Zulassung als Mietfahrzeug, sondern diese Firma lässt die Fahrzeuge als Firmenwagen zu. Das ist ein Unterschied! Als Firmenwagen hast du keinerlei Einträge in den Papieren und alle Intervalle bleiben erhalten. Der einzige Unterschied ist, dass du halt nicht Erst- sondern Zweitbesitzer bist.
      Middn bäsdn Griessn
      Hans

    • Schmidt.Grosspoesna schrieb:

      Diese Zulassung bei Fleetpool in Köln hatte ich bei meinem SL ebenfalls (deshalb hatte ich ja auch das Kennzeichen K-IA 1..). Dabei handelte es sich aber nicht um eine Zulassung als Mietfahrzeug, sondern diese Firma lässt die Fahrzeuge als Firmenwagen zu. Das ist ein Unterschied! Als Firmenwagen hast du keinerlei Einträge in den Papieren und alle Intervalle bleiben erhalten. Der einzige Unterschied ist, dass du halt nicht Erst- sondern Zweitbesitzer bist.
      Danke für die Info!
      Das klingt für mich besser als das mir vorgeschlagene Prozedere.
      Ging die Versicherung wie bei V007 auch vom ersten Tag an auf Dich?
    • 1SuperGrobi schrieb:

      Schmidt.Grosspoesna schrieb:

      Diese Zulassung bei Fleetpool in Köln hatte ich bei meinem SL ebenfalls (deshalb hatte ich ja auch das Kennzeichen K-IA 1..). Dabei handelte es sich aber nicht um eine Zulassung als Mietfahrzeug, sondern diese Firma lässt die Fahrzeuge als Firmenwagen zu. Das ist ein Unterschied! Als Firmenwagen hast du keinerlei Einträge in den Papieren und alle Intervalle bleiben erhalten. Der einzige Unterschied ist, dass du halt nicht Erst- sondern Zweitbesitzer bist.
      Danke für die Info!Das klingt für mich besser als das mir vorgeschlagene Prozedere.
      Ging die Versicherung wie bei V007 auch vom ersten Tag an auf Dich?
      Das ging alles auf mich (Steuer/Versicherung, sogar Strafzettel :rolleyes: ), es war genauso als ob ich das Fahrzeug auf meinen Namen zugelassen hätte, lediglich in den Papieren stand diese Firma. Fleetpool ist wohl ein Händler für CO2-Emmissionen oder so ähnlich und muss eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen "besitzen" um da Gelder von der Bundesregierung loszuschlagen. Irgendwie alles zwar legal, aber für Laien auch undurchsichtig. War mir aber egal, mir hat es einen satten Rabatt gebracht.
      Middn bäsdn Griessn
      Hans

    • @Schmidt.Grosspoesna
      Satter Rabatt klingt gut, dann ist auch der ein oder andere Strafzettel drin! :D
      Lag der auch so um die 22% ?

      Eine Frage beschäftigt mich noch.
      Wessen Eigentum war der Wagen eigentlich als er auf Fleetpool lief?
      Du hattest sehr wahrscheinlich den Kaufvertrag, Brief, Schein und alle Schlüssel,
      aber im Brief und Schein statt Fleetpool drin.

      Ich mache mir vielleicht zu viele Gedanken,
      aber es wäre unschön,
      wenn der Wagen Insolvenzmasse werden würde, :/
      wenn der Laden während dieser Zeit pleite geht.

      VG
      1SG
    • 1SuperGrobi schrieb:

      @Schmidt.Grosspoesna
      Satter Rabatt klingt gut, dann ist auch der ein oder andere Strafzettel drin! :D
      Lag der auch so um die 22% ?

      Eine Frage beschäftigt mich noch.
      Wessen Eigentum war der Wagen eigentlich als er auf Fleetpool lief?
      Du hattest sehr wahrscheinlich den Kaufvertrag, Brief, Schein und alle Schlüssel,
      aber im Brief und Schein statt Fleetpool drin.

      Ich mache mir vielleicht zu viele Gedanken,
      aber es wäre unschön,
      wenn der Wagen Insolvenzmasse werden würde, :/
      wenn der Laden während dieser Zeit pleite geht.

      VG
      1SG
      Wenn in den Papieren Meier als Halter steht, kann ja der Müller auch nicht behaupten, es sei sein Auto - das Risiko gehst du natürlich ein.
      Bevor du aber schlaflose Nächte bekommst: soweit ich weiß, gibt es diese Möglichkeit gar nicht mehr. Müsste dir aber dein Händler sagen können .
      Middn bäsdn Griessn
      Hans

    • Hallo Leute,

      da die Konditionen zu verlockend waren habe ich es mal ausprobiert.

      Hier meine bisherigen Erfahrungen:
      Der Händler hatte mir schon auf den Weg mitgegeben,
      dass ich der Versicherung unbedingt mitteilen muss,
      dass es sich um ein Selbstfahrermietfahrzeug handelt.

      Habe meine Frau mit zur Versicherung genommen,
      damit es nachher nicht heißt: "Das haben sie aber nicht gesagt."
      Ich habe der Bearbeiterin bei der Versicherung das Bestellformular,
      auf dem genau diese Formulierung drauf stand in die Hand gedrückt und auf den Passus gezeigt.
      Im Gespräch habe ich dreimal und meine Frau zweimal nachgefragt,
      ob das Angebot tatsächlich für eine Selbstfahrermietzulassung gilt.

      Als Antwort kam immer:
      "Na klar! Trage ich als Mietwagen ein und Sie bestätigen,
      dass Sie und Ihre Frau die alleinigen Fahrer sind."
      Alles OK. Sie gab uns die Versicherungsnummer und ich gab sie an den Händler weiter.
      Hinweis: Abweichender Halter und als Halter das Autohaus eingetragen.

      Der Händler schaute sich die Nummer kurz an sagte: "Augenblick ich muss mal mit Ihrer Versicherung telefonieren."
      Fünf Minuten später war klar, dass er eine ganz andere Nr. für die Anmeldung braucht,
      die nur von der Hauptzentrale der Versicherung freigegeben werden konnte.
      Mit dieser Nr. funktionierte die Anmeldung dann problemlos.

      Weiterer Hinweis: In vier Monaten gibt er mir das OK für die Ummeldung. Brief und Schein für die Ummeldung habe ich schon bekommen.
      Auch erhalte ich dann den Kaufvertrag, da das Mietfahrzeug auf dem Papier noch dem Autohaus gehört.

      Werde mich spätestens in vier Monaten melden, ob alles geklappt hat.

      VG
      1SG