Erfahrungen Selbstfahrervermietfahrzeug/Selbstfahrermietzulassung

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    • Endlich! :)
      Die vier Monate sind um
      und das Auto ist endlich auf mich zugelassen. :thumbsup:

      Das Autohaus hat zwar nicht von sich aus Bescheid gegeben,
      so dass ich selber, zwei Tage nach Ablauf der Frist,
      das OK für die Ummeldung beim Autohaus eingeholt habe.

      Dafür hatte mir der freundliche Mitarbeiter aber einen super Tipp gegeben.
      Denn die Zulassungsstelle wo ich hin musste vergibt auch Online-Termine.
      Er hat mir die Internetadresse durchgegeben und auch erklärt wo ich was anklicken muss.

      Gesagt getan.
      Zwei Minuten später hatte ich meine Ticketnummer und
      die Termin-Bestätigung in meinem Postfach. :thumbsup:

      Zwei Tage später war ich ca. 10 Minuten vor dem Termin da.
      Auf die Minute genau wurde meine Nummer angezeigt. 8o

      Hatte alles war die nette Bearbeiterin für die Ummeldung begehrte aus der Mappe gezückt:
      • Zulassungsbescheinigung Teil I
      • Zulassungsbescheinigung Teil II
      • Personalausweis
      • Versicherungsnummer
      • Bankverbindung
      • Nummernschilder habe ich behalten
      2 x unterschrieben.

      Zack!

      5 Minuten später schob ich die Bezahl-Karte in den Automaten
      und habe ihn mit einem Zwanziger gefüttert.

      Fertig! Ab nach Hause.

      Zuhause die Zulassungsbescheinigung Teil I,
      als Nachweis für die Ummeldung, an den Händler gefaxt.

      Jetzt kommt irgendwann die Rechnung für die vom Autohaus gezahlte KFZ-Steuer.
      Und dann ist alles completto! :D
    • Hallo Community,

      Ich möchte mal eine Frage stellen...

      Wir haben uns ein Fahrzeug angeschaut und anschließend dafür entschieden (teilfinanziert).

      Das Auto hat 6 km auf der Uhr also ein neuwagen, allerdings wurde es unter der Bezeichnung "selbstfahrervermietzulassung,, als kurzzulassung angemeldet.

      1. Steht nach der Anmeldung '' selbstfahrervermietzulassung '' auf unser Schein?

      2. Bleibt das Autohaus als" Besitzer '' bis die finanzierung beglichen ist?

      3. Auf was muss ich sonst achten beim anmelden oder generell.. Der wagen hat auch 3 jahre TÜV und Garantie.

      4. Muss ich der Versicherung mitteilen dass es selbstfahrervermietzulassung hatte?

      Vielen Dank schonmal im voraus
    • Hallo,
      zu 1: dort sollte der erste Besitzer drin stehen, namentlich bzw die Firma

      zu 2: Das Autohaus bzw die Bank wird den Brief so lange behalten, bis alles bezahlt ist.

      zu 3: beim Anmelden so wie sonst auch, kein Unterschied.
      Alle notwendigen Bescheinigungen mitnehmen bzw von der Bank/Autohändler zur Zulassungsstelle schicken lassen. Kommt darauf an, was Du mit denen vereinbart hast. Das Versenden lässt sich die Bank gut und teuer bezahlen, weil die Papiere per Einschreiben verschicken muss.

      zu 4: Nö, das ist denen völlig egal.

      Soweit alles ausreichend beantwortet?

      Viele Grüße und noch einen schönen Abend
      der Lutscherdieb
    • Hallo Lutscherdieb,

      Erstmal Dankeschön für das schnelle Antworten.
      Die haben mir den Brief für die Anmeldung nach Hause geschickt.. habe bis jetzt keinen Cent bezahlt :D hatten vereinbart dass ich die Hälfte beim Abholen mit der ec Karte zahle und die andere Hälfte mit 0% finanzierung über 35 Monate begleiche. (Ps. Der TÜV wurde gestern gemacht)

      Hast mir eigentlich alle meine Fragen beantwortet danke dir.

      Hauptbedenken war halt das mit '' Selbstfahrervermieterzulassung '' weil es mir neu ist



    • Guten Morgen,
      das mit dem Selbstfahrervermieterzulassung ist lediglich ein Hinweis darauf, dass das Auto für solche Zwecke genutzt wurde /hätte werden können.
      Für Dich ist es insoweit wichtig, dass solche Fahrzeuge im allgemeinen etwas günstiger sind, sobald man diese verkauft. Trifft auf deinen neuen so jetzt nicht wirklich zu, bei 6Km Laufleistung... Wie Du schon sagtest... Neuwagen.
      Wenn Du den irgendwann mal verkaufen möchtest, dann wird es für Dich wieder interessant. Von daher hebe ALLE Belege sorgfältig auf, damit Du nachweisen kannst, dass den zwar als/mit Selbstfahrervermieterzulassung gekauft hast, das Auto aber NICHT als solches genutzt wurde.
      Motto: Wo Nutella drauf steht, muss nicht Nutella drin sein :D .
      Herzlichen Glückwunsch zum neuen :thumbup:
      Viel Spaß mit dem :thumbsup: neuen und noch einen schönen Tag :)
      Viele Grüße
      der Lutscherdieb
    • Ja das stimmt.. Eventuell vllt noch eine kleine Frage zum Punkt Nr. 2.

      Auf dem kleinen Schein steht hinten, bitte zusammen mit dem Fahrzeugbrief zur späteren wiederinbetriebnahme aufbewahren.. Also der schein ist unten in der Ecke nicht abgeschnitten oder sonstiges, nehme an dass es noch angemeldet ist oder? Habe allerdings auch nicht das Kennzeichen vom autohaus bekommen... Muss ich deren Kennzeichen übernehmen?
    • Hallo,
      Das kommt darauf an, ob der Neue nur umgemeldet wird oder komplett neu angemeldet wird.
      Bei der Ummeldung, ja.
      Bei der Neuanmeldung kannst du dein eigenes Kennzeichen nehmen.
      Ich würde aber mal von einer Neuanmeldung ausgehen, da Du ja das Auto "neu" auf Dich zulassen wirst.
      Weiterhin ist es davon abhängig, wie genau die jeweilige Behörde ist. Hier bei uns sind sie recht entspannt, weisen dich auf Möglichkeiten hin.