Einpresstiefe der original 17" Alus

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo zusammen, fahre auch die GT Felgen auf meinem 1.6 Vision. Habe mir von meinem
      Händler eine Herstellerfreigabe von KIA zusenden lassen. Zur Sicherheit war ich noch bei einem KFZ-Sachverständigen zwecks Info`s und Eintragung. Dieser ließ mich wissen das ich die Felgen nicht eintragen lassen muss und sie ohne veränderung fahren darf. Einzig die Freigabe muss ich immer mitführen.Deckt sich auch mit der Aussage von KIA.
      Schönes Wochenende...
    • Hab jetzt nochmals bei KIA Deutschland angefragt zwecks der Rad/Reifenkombination 7,5 x 19 et 50,5 mit 245-45-19, mit der Bitte mir per E-Mail eine Herstellerfreigabe zukommen zu lassen. Hatte ja im Post ,33, schon mal ne Bestätigung per E-Mail von KIA bekommen das die Kombi gefahren werden darf. Wenn ich es habe und jemand es auch bräuchte kann er mich gerne anschreiben leite es dann gern per E-Mail weiter.

      Schöne Grüße aus Franken
    • Nun ja,

      ich verstehe den letzten Absatz aus der KIA-Herstellerfreigabe wie folgt:
      • wenn eine hier genannte Rad-Reifen-Kombination in den CoC-Papieren gelistet ist,
        dann braucht diese KIA-Herstellerfreigabe bei Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nicht mitgeführt werden,
        wenn Du das CoC als Original oder Kopie mitführst
      • wenn eine hier genannte Rad-Reifen-Kombination nicht in den CoC-Papieren gelistet ist,
        dann kann man diese R-R-Kombi mit dieser KIA-Herstellerfreigabe beim amtlich anerkannten Sachverständigen abnehmen lassen.
        Die Änderungsabnahme der R-R-K ist i.A. mitzuführen und die Fahrzeugpapiere sind bei der nächsten Befassung zu korrigieren.

      Sporty68 schrieb:

      Zur Sicherheit war ich noch bei einem KFZ-Sachverständigen zwecks Info`s und Eintragung. Dieser ließ mich wissen das ich die Felgen nicht eintragen lassen muss und sie ohne veränderung fahren darf. Einzig die Freigabe muss ich immer mitführen.Deckt sich auch mit der Aussage von KIA.
      Sehe ich irgendwie anders ...
      Ich denke nicht, daß der Polizei oder dem HU-Bevollmächtigten die KIA-Herstellerfreigabe reicht, wenn denn eine R-R-Kombi
      montiert ist, die weder in der Zulassungsbescheinigung noch in dem CoC-Papier dokumentiert ist.
      Zusätzlich schreibt KIA im letzten Absatz ja auch, daß eine Änderungsabnahme bei einer Überwachungsorganisation notwendig ist.

      Ich habe selbst schon zweimal eine Herstellerfreigabe benötigt, einmal ebenfalls für eine R-R-Kombi bei einem NISSAN und einmal
      für eine geänderte Kettenradgröße an einem Motorrad. Beide Male musste ich beim TÜV vorstellig werden und gegen Entgelt eine
      Änderungsabnahme durchführen lassen.

      @fuli82
      Die Freigabe solltest Du eigentlich schon haben können, denn nach der Mail hat die KIA-Hotline diese im Ticket unter "Dateien" abgelegt
      und somit sollte diese für Dich im Ticket verfügbar sein, auch zum downloaden bzw. lokalen speichern.
      Den Inhalt einer Nachricht bestimmt immer der Empfänger!

      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von All4AWD () aus folgendem Grund: Zusatz im ersten Absatz