235 | 45 | R19

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    • @Marlon10
      Der TÜV-Angestellte war ja besonders motiviert & hatte sich noch nicht mal den Wagen angesehen, ob die Reifen-Felgen-Kombi mitunter auch ohne KarosserieArbeiten okay geht.

      Aus Erfahrung (wenn er denn welche hatte), müsste er doch dann wissen, dass oft was in den Papieren gefordert wird, was aber letztendlich nicht erforderlich ist.

      Wünsch Dir viel Glück beim nächsten Versuch!
      :thumbup:
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    • Hallo,


      ich war zwischen den Feiertagen mit meinem Anhänger bei der HU und habe dort den Sachverständigen
      mal nach den Auflagen gefragt, die die Radhausverbreiterungen betreffen und fasse das mal zusammen:

      Grundsätzlich soll eine ABE ja von der Eintragungspflicht befreien und macht es somit für den Endverbraucher
      einfacher und ggf. kostengünstiger. Ist in der ABE eine Vorführpflicht angegeben, so erkennt der Sachverständige
      anhand der ABE, welche Änderungen für das Bauteil an diesem Fahrzeug durchzuführen sind und braucht keine
      Einzelabnahme zu machen. Somit wieder ein vereinfachtes Prozedere und kostengünstiger für den Endverbraucher.
      Ob der Sachverständige die Notwendigkeit der aufgeführten Punkte so anerkennt oder diese für "oversized" hält,
      steht auf einem anderen Blatt.

      Die Punkte K1c, K2a und K2b konnte er mir dann auch prima an meinem Anhänger erläutern:
      Es geht dabei nicht nur um die Bewegungsfreiheit des Rades in dem Radausschnitt, sodern um das
      "aus dem Radhaus stehen" des Rades bzw. rotierender Teile.

      Radhaus-Anhänger2.jpg

      Bei meinem Anhänger ist das trotz Überstand "vorschriftsmäßig", denn das Ding ist steinalt und damals nach
      nationalen Richtlinien zugelassen worden, die lediglich besagten, daß die komplette Lauffläche des Rades abgedeckt sein muss.
      Bei meinem SLS als Zugfahrzeug würde er solch einen Überstand nicht "durchwinken" ...

      Denn heute mit der EU-Zulassung wird eine Abdeckung der gesamten Reifen-Nennbreite mal Faktor 1,04 gefordert;
      wobei der Faktor 1,04 laut WdK (Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie) wohl die unterschiedlichen
      Reifenbreiten durch Fertigungstoleranzen bzw. verwendete Felgenbreite berücksichtigt.
      Kann also durchaus sein, daß ein 235/45/R19 der Firma A breiter ist als ein 235/45/R19 der Firma B; kann rechnerich (+ 9,4 mm)
      also fast ein 245er werden. Wenn es "beidseitig" gilt und ungünstig läuft, vielleicht auch nur ein 225er.

      Somit muß gewährleistet sein, daß auch ein maximal-breiter 235er abgedeckt sein wird, wenn Du das Fahrzeug mit
      einem minimal-breiten 235er vorführst. Ansonsten könnten nach einem Reifenwechsel doch rotierende Teile aus dem Radhaus stehen.

      Das mit den rotierenden Teilen gilt ebenfalls für die Felgenschultern und -speichen, sowie für überlange Radmuttern oder
      den altbekannten und heissgeliebten Griffsternen von den Zentralverschlüssen.
      Den Inhalt einer Nachricht bestimmt immer der Empfänger!

      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von All4AWD ()

    • Bei mir ging es dann so weiter: zweiter Versuch bei der dekra. Einfederungstest bestanden, dann den Radüberstand mit der langen Wasserwage geprüft und durchgefallen, da Reifen und Felge nicht durch den Kotflügel abgedeckt werden.
      Aller guten Dinge sind drei, also noch einen anderen tüv ausprobiert. Und was soll ich sagen- anstandslos eingetragen bekommen. Mit etwas Glück geht es also auch in Hessen. Möchte hiermit aber niemand zur Nachahmung auffordern! 8,5 zoll mit ET38 auf dem QL ist Grenzwertig, wer sicher gehen will nimmt 8 zoll felgen. Das sind zumindest meine Erfahrungen.
      SL 2012-2016, QL 2016-2022, NQ5 seit 2022
    • Da werd ich wohl mal meinem Bekannten einen Tip geben und ihn nach Hessen schicken ... :wink:

      Dann mal "Gute Fahrt" mit den neuen Schlappen!
      Den Inhalt einer Nachricht bestimmt immer der Empfänger!

      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

    • Hi, hatte mit meinem Wochenendspaßauto etliche Diskussionen beim TÜV wegen Eintragung von tieferlegung und etwas größeren Rädern ( waren damals 22 Zoll Felgen) , gab am Ende immer eine Lösung.
      Musste mir halt danach immer genau überlegen wo ich mit dem Auto lang fahre. :D
      Ciao Lines
      Die drei größten Krisen im Leben eines Mannes: Frau weg, Job weg, Kratzer im Lack!
      :D
    • Eine Odyssee ist zu Ende... nach wochenlangem Hickhack - ausgelöst, weil die VollPfosten von reifen*com außer Stande waren die Felgen samt Zubehör zu ordern, zudem stellte sich nach Versand heraus, dass die Idtioten noch den falschen Lochkreis angefordert hatten...
      Bestellung dort storniert & einen andren Shop gefunden, wo diese Felgen auch noch angeboten wurden. Bekam die Felgen vom Lieferanten des zweiten Shops direkt zugesandt - hier fehlte auch das Zubehör & entgegen mehrfacher Aussagen, wurde die ZentrierRinge & Muttern einfach nicht in den Versand gegeben.

      ... na ja, nach ewiger Verzögerung bekam das Restliche gestern & heute hatte ´nen Termin für die Umrüstung - ging alles glatt. Auch die Dekra trug zum happy End bei :D . Eintragung ohne Probleme.


      Mehr Bilder gibt´s hier.
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    • Nomis77 schrieb:

      [...] ist auch immer Servicemitarbeiter abhängig.
      Na ja, bei reifen*com macht das keinen Unterschied, da hab durchweg nur schlechte Erfahrungen gemacht.

      Ramos-FelgenShop kann ich dagegen sehr empfehlen, hier stimmt gar noch der AfterSalesService!
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