20 Zoll Felgen - was passt? ET, Breite usw.

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    • Bei 20“ ist die Antwort einfach: keine.

      In den COC sind keine Felgen in der Größe angegeben die man zum Vergleich heranziehen könnte. Also Einzelabnahme.

      Dann kommt es drauf an ob du beim TÜV Nord oder beim TÜV Südeintragen lässt.
      Nord muss meinst das Rad abgedeckt sein.
      Meist...

      Also 8,5x20 ET 40. In dem Bereich sollte Schluss sein.

      Oder im Süden: 9x20ET 34. das ist das Max.


      Wenn Felgen eine ABE haben, den sie immer Eintragung frei. Sind sie nicht eintragungsfrei, haben (brauchen) Sie ein Teilegutachten.

      Tomason sind super. Wenn du auf Facebook bist, kann ich dich da niemanden weiter vermitteln. Da habe ich ein bisschen Vitamin B.

      Und Änderungen gibt es am GT keine. Außer Nebelschlussleuchten und Unterfahrschutz.
    • Danke Jackson!

      Kann man die COC irgendwo runterladen oder vorab einsehen oder muss ich mich da gedulden bis ich meinen Dicken bekomme?

      Eintragung würde wie gesagt vom TÜV Austria gemacht werden und die Überprüfungsstelle bei uns hier genießt einen besonderen Ruf (was ich schon am eigenen Leib spüren durfte).


      Jackson76 schrieb:

      Wenn Felgen eine ABE haben, den sie immer Eintragung frei. Sind sie nicht eintragungsfrei, haben (brauchen) Sie ein Teilegutachten.
      Entschuldige bitte, da komm ich nicht ganz mit
      Soll das bedeuten, dass wenn Felgen eine ABE haben Eintragungsfrei sind? Dann gäbe es bei den Borbet BY ja kein Problem oder bin ich da jetzt komplett am falschen Dampfer?

      Die Tomason gefallen mir schon sehr sehr gut, leider habe ich in deren Shop gesehen das sie nicht nach Österreich versenden. Und andere Shops die liefern würden, haben leider nicht den richtigen LK für unseren Kia. Wenn ich dich richtig verstanden habe und du da Beziehungen hast würde ich nicht nein sagen wenn du da was einfädeln kannst!

      Werde jetzt mal versuchen beim Freundlichen Maß nehmen zu können und ansonsten muss ich im schlimmsten Fall mit dem Kauf eben warten bis ich es dann bei meinem direkt prüfen kann.

      Vielen dank an alle die versuchen mir zu helfen!

      LG Hari
    • Hi, habe mich wahrscheinlich unklar oder falsch ausgedrückt. Ich weiß für was die Abkürzung ABE steht, mit Eintragung meinte ich die in den Auflagen beschriebene technische Überprüfung wegen der Radabdeckung. Diese Auflagen habe ich sowohl bei den Felgen mit ABE als auch bei jenen mit Teilegutachten. Von daher dürfte das für mich unterm Strich ja keinen Unterschied machen, oder?

      Konkret, mit den Borbet würde es nicht reichen einfach die ABE mitzuführen, oder? Ich muss mit ihnen zum TÜV, richtig? Das hatte ich im Sinn als ich von "Eintragen" geschrieben hatte.

      Entschuldige bitte meine Verwirrung.

      LG


      PS: Du hast eine PN
    • Nein, sorry. In dem Fall hast du es nicht ganz verstanden. (Oder ich kann nicht folgen :P)

      Wenn du eine ABE hast, musst du gar nichts machen außer die ABE mitführen. Da gibt es nix mit TÜV oder eintragen.
      Prüfhinweise hast du immer drin stehen, in der Regel muss aber nichts gemacht werden. Die Felge muss freigänig sein. Das ist alles.
      Und du darfst an Reifen nur das verwenden was im Gutachten ist.

      Sämtliche Hinweise und so weiter stehen nur in der ABE damit sich der Hersteller rechtlich absichern kann.

      Eintragen musst du nur wenn du keine ABE hast.

      Dafür ist ein Teilegutachten.

      A hat mit B nichts zu tun.

      Teilegutachten -> ab zum TÜV
      ABE -> nix TÜV, mitführen.

      Einzig und alleine muss dein Händler bei ABE Felgen den Wagen 1x Querverschränken und vollen Lenkeinschlag testen.
      Schleift nix (das ist die Regel) ist alles erledigt.

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    • Der Nebel lichtet sich 8o danke für deine Ausführungen :thumbsup:

      d.h. ich könnte mir die Borbet BY 8x20 ET40 kaufen, montieren und einfach los fahren, da ja ABE vorhanden. Diese immer brav mitgeführt und ich bin rechtlich auf der sicheren Seite...hab ichs jetzt richtig verstanden?

      Ich war/bin halt verunsichert wegen eventuell zuweit vorstehenden Rädern.

      Ich Danke dir für deine Geduld mir die Zusammenhänge zu erklären.

      LG
    • Ganz genau so schaut es aus. Ab ins Handschuhfach und alles ist gut. :thumbsup:

      Und ob die Räder hervor stehen oder nicht kann dir völlig egal sein, denn so sind sie zugelassen worden.

      Mal davon abgesehen: meine stehen auf jeder Seite ungefähr 40 mm weiter raus. Eingetragen. Also Entspann dich. Mit diesen Rädern bist du in keinster Weise irgend einem Grenzbereich. ;)

      Und kein Thema :D
    • Dann solltest du den gesamten Text noch mal lesen.

      In jeder ABE sind Auflagen enthalten.

      IMMER.

      Diese müssen aber nur ausgeführt werden falls die Freigänigkeit nicht gewährleistet ist. Und das ist Sie.

      Bei den Felgen kannst sogar beim verschränken noch überall ne Hand rein stecken.

      Wenn auch A01 dabei steht (oder bei einem Teilegutachten in jedem Fall!) bedeutet das, dass der Nachweis über die erfolgreiche Änderungsabnahme nur mitgeführt werden muss, die Änderung muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

      Wenn A01 nicht drin steht und auch keine andere Auflage die Änderungsabnahme fordert, reicht das Mitführen der ABE aus.

      Das Weiteren ist meistens weiter hinten in der ABE Ausnahmegenehmigung für genau diese Sicherungsangaben vorhanden.

      Wozu sollte das ganze den. Sonst gut sein? XD
    • das versteh ich jetzt nicht. Auflage a01 sagt aus das er zum sachverständigen muss wenn er mit der reifen grösse 245 40 20 fahren will nur 215 45 20 ist ohne a01. Ohne dir nahe zu tretten so steht es in der ABE oder ist das alles makulatur was da drin steht?
      1893
    • Ufff da habe ich ja was losgetreten :saint:

      Dachte vorhin schon jetzt habe ich es geschnallt und nun spuckt mir Nachtfalke wieder in die Suppe :P ;)
      Aber um ehrlich zu sein hatte ich es auch immer genau so gedacht wie er. Mit A01 ab zum TÜV und überprüfen/genehmigen lassen.
      Hatte geglaubt nur wenn die Auflage A01 NICHT bei der gewünschten Kombi steht ist alles gut.

      Das war ja die eigentliche Intention meines ersten Beitrages, raus zu finden ob eine Änderung an den Kotflügel notwendig ist damit diese dem regulativ entsprechend die Reifen/Felgen abdecken,
      oder ob ich die 8x20 ET40 mit 245/40/20 ruhigen Gewissens kaufen und genehmigen lassen kann ohne jegliche Bauliche Änderung.

      Mir geht es genau um diese in Paragraph A01 beschriebene Überprüfung durch einen Sachverständigen! Vielleicht war "Eintragen" der falsche Ausdruck und ich habe dadurch Verwirrung gestiftet.
      Ich will mir nicht aufwendig die Kotflügel ziehen lassen mit der Gefahr dass der Lack spring und so Klebestreifen kommen mir auch nicht an den Wagen. Dann lieber andere Felgen.

      Sorry falls ich mit meiner Laienhaften Ausdrucksweise unnötige Komplikationen verursacht habe.

      LG und noch eine schöne Nacht
    • Jackson76 schrieb:

      Und du darfst an Reifen nur das verwenden was im Gutachten ist.
      Auch aus BW :P

      Aber das mit den Reifen sag ich doch :huh:

      Bei einer Sache muss ich aber wirklich sagen hab ich nicht aufgepasst.

      Ich ging davon aus es ist eine AT ABE vorhanden. Sorry, dachte das wär logisch...

      Länderübergreifend muss ich mit den Schultern zucken.

      I.d.R ist es aber D <-> AT kein Problem da Anforderungen und Richtlinien quasi identisch sind.

      Nur Weis ich nicht ob es einfach so angenommen wird.

      Edit:
      245/40 Ist sowieso eine ziemlich dumme Grüße, das sind mitunter so ziemlich die teuersten Reifen die du für das Auto kaufen kannst.
      Ohne Spaß: teils doppelter Preis wie 235/45....
      Das ist eine Größe die fährt kein Mensch. Darum gibt es auch nur wirklich einige wenige Reifen in dieser Größe. Bei der anderen hast du die Auswahl zwischen 50 oder 60 verschiedene Sorten.

      Mit ziehen ist an diesen Kotflügeln eh nichts, weil alles Plastik ist. 5 Minuten rumschleifen und alles ist gut… Unterm Strich ist das alles kein Aufwand.

      Und keine Sorge, ist noch alles gut. Wir diskutieren nur leidenschaftlich, und keiner frisst den anderen. Lach ich denke alle die hier gerade mitschreiben lassen sich im schlimmsten Fall auch eines besseres belehren. Alles gut ;)
      Oder was meint ihr :thumbsup:

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    • Deutsche TÜV Gutachten werden bei uns i.d.R. anstandslos akzeptiert, meines Wissens gibt es bei Felgen nur ganz selten eigens vom Österreichischen TÜV ausgestellte.
      Was man aber scheinbar noch zusätzlich braucht, ist eine Einbaubestätigung einer Fachwerkstätte oder dem TÜV Austria.
      Nur wenn beides vorhanden ist gibt es scheinbar die Möglichkeit die Reifen/Felgen typisieren (eintragen) zu lassen.

      Spoiler anzeigen

      TÜV Austria schrieb:

      Fahrzeugtypisierung in Österreich


      Unter Umrüstung versteht man die Veränderung von Bauteilen abweichend vom Serienzustand eines Fahrzeuges, wie z.B. Änderungen der Rad-/Reifenkombinationen, Fahrwerken, Anbauteilen usw., deren Verwendung im Genehmigungsdokument (Typenschein- bzw. Einzelgenehmigungsbescheid) für den Fahrzeugtyp nicht vorgesehen wurde.



      • Räder und Reifen-PKW und leichte LKW


      Jede Änderung der Rad- und Reifenkombination, die nicht im Genehmigungsdokument des Fahrzeugs angeführt ist, ist grundsätzlich, auch wenn sich nur die Radgröße oder die Radtype ändert, anzeigepflichtig!
      Anmerkung: Bei einer gleichzeitigen Tieferlegung ist meistens ein Gesamtgutachten erforderlich!
      • Die verwendeten Räder müssen ausreichende Betriebsfestigkeit aufweisen (Nachweis durch ein Teile- oder Festigkeitsgutachten)
      • Bei Spurweitenänderungen von mehr als +2% bei Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie bzw. mehr als +4% bei Fahrzeugen mit Leiterrahmen ist der Nachweis ausreichender Betriebsfestigkeit des Fahrzeuges durch den Fahrzeughersteller (Unbe­denklichkeits­be­scheinigung) oder ein Gutachten eines technischen Dienstes zu erbringen.
      • Bei einer Änderung des Abrollumfangs von mehr als ±2% ist eine Kontrolle des Geschwindigkeits­messers und Wegstreckenzählers erforderlich. Bei einer zu großen Abweichung (Geschwindigkeits­messer darf nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit und nicht mehr als 4 km/h + 10% Skalenwert) muss der Geschwindigkeitsmesser angeglichen werden und die serienmäßigen Reifendimensionen dürfen nicht mehr weiterverwendet werden.
      • Bei einer Änderung des Abrollumfangs von mehr als ±8% ist das Abgas-, Geräusch- und Bremsverhalten erneut nachzuweisen. Diese Prüfungen sind äußerst kostenintensiv!
      • Bei der Verwendung von Reifen auf zu breiten oder schmalen Rädern (gemäß Norm), ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich
      Unter Beibringung der für eine Begutachtung erforderlichen Dokumente und Nachweise werden nachstehende Prüfungen, zur Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Verkehrs- und Betriebssicherheit des umgerüsteten Fahrzeuges, durchgeführt:
      • Anbauprüfung der Räder (Radanschluss, Radbefestigung)
      • Prüfung der Freigängigkeit der Räder und der Bereifung unter allen auftretenden
        Betriebsbedingungen (z. B. voller Lenkeinschlag, Kotflügelkanten im eingefederten Zustand, etc.)
      • Prüfung der Eignung der Reifen hinsichtlich Tragfähigkeit, zulässiger Geschwindigkeit und Radbreite
      • Prüfung der Tragfähigkeit der Räder unter Berücksichtigung der zulässigen Achslasten
      • Prüfung der Einhaltung der Auflagen im Teile- oder Festigkeitsgutachten
      • Prüfung der Verwendbarkeit von Schneeketten
      • Prüfung der Wirksamkeit der Radabdeckungen (die gesamte Breite der Rad- und Reifenkombination muss im Bereich von 30° vor und 50° nach dem oberen Scheitelpunkt abgedeckt sein)
      • Prüfung der Auswirkung bei Änderung des Lenkrollradius (Prüfung des Brems- und Lenkverhaltens)
      • Gegebenenfalls Fahrerprobung über eine angemessene Fahrstrecke
      • Gegebenenfalls Fahrerprobung des umgerüsteten Fahrzeuges im Vergleich zum Serienfahrzeug



      Damit wäre ich wieder am Anfang :S
      Ich muss herausfinden wie viele Millimeter ich sicher unter dem Radkasten unterbringen kann, ohne die Karosserie verändern zu müssen.

      LG

      EDIT:

      @Jackson aber 235/45 würden doch bei 20" wieder ein anderes Problem aufwerfen, oder nicht? Nämlich der geänderte Abrollumfang, wodurch der Tacho zuwenig anzeigen würde, was soviel ich gelesen habe absolut nicht zulässig ist. Mehr, wäre in einem gewissen Rahmen noch ok. Das ist der Grund warum ich die 245/40/20 genommen hätte da die den nahezu identischen Umfang der original 245/45/19 haben. Habe sonst keinen Grund für genau die Dimension. Ich glaube schon fast es ist besser ich bleibe bei 19", hatte nicht gedacht dass das so kompliziert wird ;(

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