Frage zum Traglastindex

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    • Frage zum Traglastindex

      Wer kennt sich denn mit der Zulässigkeit von Reifen aus?
      Mir geht es hier um den Lastindex.

      Fahrzeug ist ein Sportage SL 2014 FL, 1,6GDI 2WD

      In meinen Papieren eingetragene Größen sind:
      215/70R16 100H
      und
      225/60/R17 99H
      Achslasten: 1. 1200kg / 2. 1090kg


      Jetzt wurden mir 18-Zöller mit Reifen 225/50/18 95w angeboten.
      In der ABE der angebotenen Felgen steht zum einen:
      "A04 - Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen"

      ein paar Seiten später wird der Lastindex von der zulässigen Achslast abhängig gemacht:

      "T90 - Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zulässigen Achslasten bis 1200kg" ......
      "T95 - Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zulässigen Achslasten bis 1380kg" ......
      "T98 - Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zulässigen Achslasten bis 1500kg"

      Was geht denn da jetzt? Müssen die Reifen die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen 100 (bzw. 99) bringen, oder reicht bei der maximalen Achslast der Reifen mit Index 95?
      Ich blicke gerade nicht mehr durch.


      Bitte keine Spekulationen, die helfen mir gerade nicht weiter, ich will ja nicht über die Zulässigkeit abstimmen lassen, daher wäre ein fundiertes Ja oder Nein hingegen hilfreich.
      Vielen Dank vorab!
    • mahlzeit...


      also das mit der traglast ist eigentlich ganz einfach.
      was in dem schein an reifen eingetragen ist, interessiert bzgl. der traglast nicht!
      da gibt es nur zwei werte im schein die wichtig sind: achslast vorne und hinten!

      diese ist beim sl vorne 1200 kg und hinten 1090 kg. somit ein max wert von 1200kg.
      das entspricht einem traglastindex von: 90 - mehr nicht!!!

      lediglich werden im schein immer die verbauten reifen mit größe und traglast eingetragen. wenn der reifen in den größendimensionen halt einen index von 100 hat, dann steht da auch 100 als eintragung. ist aber wie gesagt - nicht relevant!

      zu der ganzen geschichte hatte ich auf der webseite schon mal was geschrieben. da steht alles zum traglastindex für den sl und ql:
      sportage-driver.com/lastindex-reifen/

      gruß
      andreas
    • andy_w schrieb:

      Müssen die Reifen die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen 100 (bzw. 99) bringen, oder reicht bei der maximalen Achslast der Reifen mit Index 95?
      Nein, sie brauchen diese Werte nicht erfüllen und es reicht der TLI von 95.
      Für mich ist im Bezug auf die Traglast eigentlich der nach der ABE genannte Eintrag eindeutig und ein Eintrag o.ä. ist nicht erforderlich,
      der Punkt A04 ist allgemein gehalten und wird durch die drei gelisteten Punkte nur genauer erläutert.
      Da braucht man sich halt nicht selbst die Werte zusammensuchen.

      andy_w schrieb:

      "T95 - Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zulässigen Achslasten bis 1380kg"
      Somit bist Du mit Deinen Angaben aus den Fahrzeugpapieren bei beiden Achslasten und dem TLI = 95 min. 180 kg drüber.

      KIA geht hier mit den original am Fahrzeug verwendeten Traglastindexen freiwillig deutlich über diese Anforderungen.

      mit T99 = 775 kg pro Reifen => bis 1550 kg Achslast
      mit T100 = 800 kg pro Reifen => bis 1600 kg Achslast

      Meine Aussage ist zwar keine Spekulation, aber natürlich auch nicht rechtsverbindlich.
      Aber selbst ich als "Schisser", der auch alles immer gerne doppelt bestätigt haben möchte, würde mit den vorliegenden Dokumenten bei
      diesem Traglastindex losfahren, wenn denn der Rest auch passt, z.B. die Felgenbreite.
      Wichtig ist nämlich auch noch, daß die verwendete Rad-Reifenkombination für Dein Fahrzeug so freigegeben ist oder er ob ggf. dazu noch
      andere Auflagen zu erfüllen sind, die eine Vorführung erfordern.

      Weitere Infos zum Traglastindex findest Du hier oder auch hier.
      Wenn Du noch weitere Bedenken hast, dann einfach mal freundlich beim TÜV, GTÜ, KÜS o.ä. oder der Polizei nachfragen.
      Oder ganz offiziell die KIA-Hotline bemühen und sich dafür eine Freigabe einholen.
      Den Inhalt einer Nachricht bestimmt immer der Empfänger!

      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

    • Vielen Dank Euch beiden, damit kann ich doch arbeiten. :D

      Vielleicht eins noch...Müssen 18-Zöller (mit ABE) eingetragen werden wenn die Größe noch nicht in den Papieren steht oder ist das durch die ABE abgedeckt?
      (Bei meinem stehen halt nur 16 und 17 Zoll in den Papieren)

      Früher gab es entweder eine ABE, dann musste man nichts eintragen oder ein TÜV-Gutachten, da musste vorgeführt werden.
      Heute blicke ich nicht mehr wirklich durch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von andy_w ()

    • Wenn die Radgrößen nicht in Deinen Fahrzeugpapieren eingetragen sind, dann schau mal in dem CoC-Dokument nach.
      In den Fz-Papieren wird in der Regel nur die kleinste Größe eingetragen, bei mir sind das auch die 16", obwohl er serienmäßig
      auf 18" ausgeliefert wird. Darum sollte man sicherheitshalber auch eine Kopie des CoC mit an Bord haben.

      Willst Du eine vom CoC abweichende Rad-/Reifenkombination nutzen, dann reicht es, wenn diese in der ABE auch genau für
      Dein Fahrzeug freigegeben ist. (solange auch die ggf. angeführten Auflagen und Hinweise erfüllt sind)
      Eine Abnahme durch TÜV o.ä. nur nötig, wenn dies in der ABE gefordert wird, eine Berichtigung der Fz-Papiere ist nicht sofort nötig.
      Meist reicht ein Nachtrag der Änderung bei der nächsten Befassung mit den Fz-Papieren, solange ist die Bescheinigung über
      die Änderungsabnahme ausreichend.

      Bei einem Teilegutachten TG ist eine Änderungsabnahme nötig, Berichtigung der Fz-Papiere ist i.d.R. nicht sofort nötig,
      hängt aber auch von der Art der Änderung bzw. der Abnahme ab. Meist reicht ein Nachtrag der Änderung bei der nächsten
      Befassung mit den Fz-Papieren, solange ist die Bescheinigung über die Änderungsabnahme ausreichend.
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      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von All4AWD () aus folgendem Grund: Nachtrag: "Meist reicht ein Nachtrag der Änderung bei der nächsten Befassung mit den Fz-Papieren, solange ist die Bescheinigung über die Änderungsabnahme ausreichend.​"

    • So, ich noch mal, ich werde noch wahnsinnig und bereue so langsam den Kauf von den Rädern.
      Erst mal zum positiven, in der ABE steht deutlich drin, dass bei Verwendung von Reifen der Dimensionen 225/50/18 und 225/55/18 keine Vorführung und Eintragung erforderlich ist, auch wenn die Reifengröße nicht in den Papieren eingetragen ist.
      Von 235 und 255 ist möglich, dann aber nur mit Auflagen, TÜV Vorführung, und Eintragung.

      Nun sieht der Reifensatz so aus, dass ich einen neuen Reifen brauche, einer ist neuwertig (war Ersatzrad), zwei sind Profilmässig noch für mindestens zwei Sommer gut. (allerdings sind die alle aus 2011, also sieben Jahre alt)
      Damit begann dann auch das Problem. Die aufgezogenen Reifen sind Falken ziex ze 912, die sehen zwar gut aus, werden aber wohl schon ein paar Jahre nicht mehr in der Größe hergestellt.
      In der Bucht habe ich einen Händler in Italien gefunden, der noch welche mit DOT 14 anbietet.

      Heute habe ich dann mit meinem Reifenhändler telefoniert, Falken in der Größe nicht mehr lieferbar.
      Also eventuell statt einem Neureifen zwei Stück einer anderen Marke kaufen. Irgendwann kam die Frage nach dem verflixten Traglastindex, ich erklärte ihm das frisch erlernte, max. Achslast usw,, und was sagt der mir?
      "Spielt keine Rolle, es gilt das, was in den Papieren steht."
      Wenn ich unbedingt Traglastindex 95 fahren wolle, sollte ich das am besten vom TÜV bestätigen und eintragen lassen, da ich sonst bei Verkehrskontrollen mit Problemen rechnen müsste.
      Gerade bei Fahrten ins europäische Ausland könnte das für mächtig Ärger sorgen.

      Also habe ich einen Bekannten angerufen, der selbst Prüfingenieur ist, (aber nicht beim TÜV).
      Ich schilderte ihm die Problematik
      Interessante Aussage: Wenn der Traglastindex höhere Werte angibt als die zulässige Achslast fordert, hat er keine Probleme mir damit die HU zu machen. Eintragen darf er das aber nicht, da es kein Gutachten gibt, auf das er sich berufen kann. Entweder Gutachten des Reifenherstellers für den Sporty oder Freigabe für 95er Index seitens Kia.
      Ohne solche Dokumente darf nur der TÜV Einzelabnahmen durchführen. (Darf, nicht muß, wenn der Prüfer das nicht auf seine Kappe nimmt, Pech)
      Probleme sah auch er in der formal-juristischen Auslegung.
      Da ist auch sein Wissenstand, wenn 100 eingetragen sind, dann ist weniger nicht erlaubt.
      Technisch gesehen also problemlos möglich, rechtlich aber Grauzone mit Tendenz zum nein.
      Er will sich aber da noch mal schlau machen, da es eigentlich unlogisch ist, einen höheren TI zu fordern, als die max. Achslast verträgt.
      Ist aber sicher beruhigend, wenn die Achse wegen Überlastung bricht, aber die Reifen auch danach noch in Ordnung sind.

      Tja, was nun? Einen (alten) Neureifen in Italien kaufen und einfach fahren, zwei oder vier frische Reifen neu mit 95 er Index (Toyo und Kumho sind relativ günstig), oder vier neue mit Index 100 (Michelin, relativ teuer)
      Oder die ebenso erlaubten 225/55er? (In der Größe würden Vredestestein mit TI 102 preislich mittig zwischen den Kumho und den Michelin liegen), aber optisch machen die 50er sicher mehr her.

      Was für ein Krampf! Ich weiß bald selbst nicht mehr, was ich will!
      Irgendwie hab ich mir das leichter vorgestellt.
    • Kann Deinen Frust schon verstehen ...

      Ich vergleiche das jetzt Mal mit den Geschwindigkeitskennzeichnungen auf Winterreifen (mit sonst identischen Dimensionen),
      denn da sind auch Geschwindigkeitskennzeichnungen erlaubt, die unter der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit liegen.
      Einzige Auflage ist eine auffällige Angabe der max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit dieser Reifen im Sichtbereich des Fahrers.

      WR.jpg


      Kannst Du mal die KBA-Nummer der Felgen und Deine e11*-Nummer einstellen, dann schau ich mir die ABE mal an.
      Wenn diese Deine Dimension mit Deinem TLI für Deinen SLS mit passender Betriebsnummer e11*...-Nummer erlaubt,
      dann sehe ich das weiterhin problemlos.

      Alternativ nun doch KIA anschreiben und um eine Freigabe der Dimension bzw. dem Traglastindex bitten;
      ich brauchte das mal für WR an einem NISSAN, ging absolut problemlos - musste aber auch vom TÜV begutachtet werden.
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      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von All4AWD ()

    • Guten Morgen, hier mal die Nummern aus den Papieren:
      e11 Nummer Fahrzeug: 2007/46*0136*10
      KBA Nummer der Felgen: 46952
      KBA Nummer in der ABE: 46952*01
      Beiliegende Gutachten zur ABE:
      Gutachten Nr. 55025807 (4. Ausfertigung) vom 21.01.2011
      Gutachten Nr. 55025807 (5. Ausfertigung) vom 13.02.2012

      und, gerade von der Herstellerseite geladen:
      Gutachten Nr. 55025807 (7. Ausfertigung) vom 06.04.2016
      na toll, jetzt ist das 14er Facelift immer, bei allen Reifenkombinationen zur Änderungsabnahme vorzuführen.
      Jetzt sollen beim Facelift auf einmal Frontschürze und Kotflügel ausgestellt werden!

      Ich kotze, sorry, aber das ist doch alles nicht mehr wahr!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von andy_w ()

    • @andy_w
      Den KBA-Angaben nach müsste das die BROCK B21 sein und für den Sportage finde ich da dann die Version 18"x8J mit ET38.

      Für den Sportage SLS/SL mit der Typnummer e11*2007/46*136*10 gelten hier bei Reifen 225/50R18 die Auflagen K1a, K1b und K2b,
      das hast Du in dem Fall richtig erkannt.(... und wahrscheinlich trocken geschluckt)

      Das Problem ist hier wohl, daß Du wohl die (alte) ABE-Ausführung zum Abgleich in die Hand bekommen hast, die die Änderungen
      am FaceLift (verständlicherweise) nicht berücksichtigt. Deine Sportage-Ausführung ist halt leider technisch anders als die e11*2007/46*136*00-09

      Darum hatte ich damals geschrieben

      All4AWD schrieb:

      ... wenn denn der Rest auch passt, z.B. die Felgenbreite.
      Wichtig ist nämlich auch noch, daß die verwendete Rad-Reifenkombination für Dein Fahrzeug so freigegeben ist oder er ob ggf. dazu noch
      andere Auflagen zu erfüllen sind, die eine Vorführung erfordern.
      und meinte mit "für Dein Fahrzeug" den Bezug zu der e11*-Nummer ... die steht ja nicht ohne Grund links in der Identifikationsspalte.

      Ich habe hier mal die Daten Deiner originalen 17"-Rad-Reifen-Kombination aus der MY2014-Preisliste mit Deinem 18"-Wunschkandidaten
      beim Reifenrechner verglichen; da sieht man ganz gut, wie es sich verschiebt.

      Die Differenz bei der Tachoabweichung und Abrollumfang betrachte ich mal nun nicht, die ergibt sich beim pre-FL ja auch.
      Aber das Wunschrad-Rad steht 21 mm weiter heraus als original.
      Ich würde mir eine ca. 70 cm lange und ca. 20 mm dicke Latte (evt. Wasserwaage?) nehmen, das Teil lotrecht über die Radnabe
      an den Reifenflanken auflegen und dann senkrecht von oben schauen, ob etwas aus dem Radhaus herausragt.
      Um auf 21mm zu kommen, evt. noch eine 1mm Unterlegscheibe aufkleben.
      Bei der Abnahme macht man es ähnlich, lotrecht mit der Wasserwaage an das Rad ran.
      (man kann aber auch eine Schnur mit Mutter untendran an den Radlauf halten ...)

      Oder Du baust zunächst mal an einer Achse zwei Felgen an und sprichst mal beim TÜV vor, ob das so gehen könnte.
      Ich würde beim TÜV vorher kurz anfragen und dann die VA nehmen, denn da ist es m.E. knapper mit dem Radlauf bemessen.
      Wenn es vorne passt, dann noch mal hinten ansprechen und wenn das gut, dann Änderungsabnahme - kostet ca. 52 Euronen.
      Bei meinen Spurplatten 15 mm vorn und 20mm hinten hat den TÜV den Radausschnitt u.s.w. überhaupt nicht interessiert,
      obwohl es in der ABE stand. Da wurde nur, aber dort wirklich sehr penibel, der seitliche Überstand kontrolliert.
      20 mm vorn und 23 mm hinten ging z.B. dort gar nicht. Muß aber nicht immer so sein.

      Was mir dabei aber überhaupt nicht einleuchtet:
      Das pre-FL-Modell hat bei gleicher Felgenbreite bei 17" eine ET von 35, beim FL eine ET von 40,
      somit steht das Rad beim pre-FL 5mm weiter nach aussen - warum ist dann beim FL die ABE einschränkender als bei pre-FL?

      Die Spurweiten unterscheiden sich dagegen nur um 4mm, da kann die Radaufhängung ja nicht ganz andere Dimensionen haben.
      1.611/1.612 mm beim pre-FL mit 17" v.u.h
      1.607/1.608 mm beim FL mit 17" v.u.h

      Noch zu folgendem Passus in der ABE zur Traglast:
      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen
      sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

      Da die Dimension 225/50R18 nicht angegeben ist, gibt es dafür auch keine geforderte Tragfähigkeit.
      Da bleibt somit nur der Weg, einen Wert über der halben Achslast zu wählen.
      Dateien
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    • Vielen Dank für die ausführliche Erklärung!
      Ich denke, so werde ich es wohl machen, bevor ich jetzt Geld in neue Reifen und Luftdrucküberwachung investiere, werde ich sie mit den alten Gummis einfach mal draufziehen und nachfragen. Danach kann ich dann immer noch entscheiden wie es weiter geht.
      Ich habe mal spasshalber den Abrollumfang verglichen, bei den 18-zöllern ist er ca. 10cm kleiner als bei den 17 Zoll Winterreifen.
      Würde ja bedeuten, auf gleicher Strecke mehr umdrehungen, also würde der Tacho eine höhere Geschwindigkeit anzeigen als tatsächlich gefahren. Das sollte eigentlich unproblematisch sein, anders herum wäre sicher komplizierter.
      Ich suche mir jetzt mal die verschiedenen Radumfänge raus, da kann ich super die erwähnte Tabelle nehmen.
      Alternativ dürfte ich ja auch 225/55er fahren, vielleicht lägen die ja noch besser im Vergleich, wenn sie auch nicht ganz so dolle aussehen.
      Weiterer Vorteil scheint zu sein, dass es mehr Auswahl und dadurch unter Umständen bessere Preise gibt.
      Wenn ich die Reifen erst mal auf dem Auto gesehen habe und eventuell noch Luft bleibt, käme ja vielleicht auch noch 235/50 bei gleichen Auflagen in Frage, da scheint es ja richtig viel Auswahl zu geben.

      Das die Reifen hart an der Kotflügelkante stehen habe ich mir gar nicht vorstellen können, weil ich nur die Einpresstiefe 35 mit meinen ET 40er Sommer-, bzw. ET 35er Winterreifen verglichen habe.
      Dabei habe ich vergessen die Felgenbreiten zu berücksichtigen, die Kia Felgen sind ja nur 6,5J während die neuen ja in 8 J Ausführung sind.

      Alles ziemlich kompliziert für jemanden, der nur Halbwissen mitbringt.

      Ich denke ich guck mir das am Montag mal an und schaue mal, was der TÜV davon hält.

      Erst mal habe ich jetzt jede Menge Infos bekommen, es bleibt spannend!


      Schöne Grüße
      Andy

      PS.: Ich finde es total klasse, wie hier im Forum geholfen wird! Noch mal ganz lieben Dank dafür, ich hoffe dass alles klappt und ich den ein oder anderen beim Treffen im September auch mal persönlich kennenlerne! Ganz starke Truppe hier!
    • andy_w schrieb:

      bevor ich jetzt Geld in neue Reifen und Luftdrucküberwachung investiere
      Ups, da hast Du jetzt aber noch etwas erwähnt ...
      Will Dir aber nicht den Abend versauen ...

      Da Dein Sportage ja ein FaceLift ist, hat er sicherlich RDKS/TPMS ...
      Dann brauchst Du das auf Zubehörfelgen natürlich auch zwingend - können das die BROCK-Felgen?
      Oder haben die schon die passenden Ventile?
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      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

    • Haben sie nicht, können sie aber nach der letzten Ausfertigung des Gutachtens.
      Wenn alles in trocknen Tüchern ist will ich, was hoffentlich möglich ist, die RDKS Ventile aus den Originalfelgen einbauen.
      Die müssen da wenn alles gut läuft eh raus, weil es auf Garantie neue gibt. (Klarlackunterwanderungen)
      Die würde ich dann gerne originalverpackt im Karton lassen und statt derer die Brock fahren.
      Gummis bräuchte ich für die 17 Zöller nächstes Jahr wohl auch neu, von daher hat sich der Zeitpunkt zum aufrüsten jetzt angeboten.
      Hätte es mir halt etwas einfacher vorgestellt und gewünscht.
    • Die alten RDKS solltest du nicht auf andere Felgen übernehmen denn nach dem Aushärtet ist es häufig so das die Ventile undicht sind weil sich der Gummi an die Felge angepasst hat und mit der Zeit aushärtet. Wenn du ohne RDKS fährst hast du dauernd eine Störmeldung im Tacho und solltest du unglücklicherweise einen Unfall haben und es wird festgestellt das du ohne Sensoren fährst ist auch noch der Versicherungsschutz futsch.
      Test
    • Ok, ist ein Argument, ich habe eh schon überlegt neue zu nehmen, da meine ja schon vier Jahre auf dem Buckel haben und ich mal irgendwo gelesen habe, dass die Batterien nach sieben Jahren am Ende sind.
      Mit meiner winzigen Jahreskilometerleistung von gerade mal 10000km müsste ich dann wohl im drei Jahren noch gute Reifen runternehmen und wieder aufziehen lassen, nur um die Mistdinger zu tauschen.
      Da die Räder dem TÜV vorgeführt werden müssen, kommt ein Verzicht überhaupt nicht in Frage, ohne Vorführung hätte ich mich ja vielleicht an die gelbe Warnleuchte gewöhnt.
    • kleiner Zwischenstand, heute habe ich mich mit meinem Bekannten, dem KFZ-Sachverständigen getroffen und mal ein Vorderrad getauscht.
      Ist längst nicht so schlimm wie ich mir das bei Bestand + 21mm vorgestellt habe, im Gegenteil, sieht zwar besser als Serie aus, bleibt aber unspektakulär.
      Auch er sah null Probleme die Geschichte ohne jegliche Fahrzeugänderung einzutragen.
      Das mit Stoßstange und Kotflügel ausstellen wie im Gutachten beschrieben ist nicht nötig.
      Jetzt muss ich mich nur noch zwischen 225/50 und 235/50 entscheiden, das Thema Traglastindex ist jetzt auch Geschichte, da ist er mit 95 einverstanden.
      Gewundert habe ich mich gerade über onlinepreise, da sind teilweise die 235er mit TI 100 günstiger als die 225er mit TI 95.
      Die Woche werde ich noch mal mit meinem Reifenhändler Kontakt aufnehmen, mal gespannt auf was wir uns einigen.

      Hat schon jemand hier Erfahrungen mit Nexen Reifen gemacht?
      Die haben ja laut Bewertungen ein Top Nässeverhalten bei gutem Preis.
      Bis jetzt habe ich auf dem Sporty nur Hancook selbst gefahren und bin mit denen als Winter- und Sommerreifen recht zufrieden, kosten aber bei schlechteren Werten deutlich mehr als die Nexen.
      Toyo hatte ich mal auf einem Astra Cabrio, da haben sie recht gut funktioniert, Kumho sind günstig, kenne ich aber auch noch nicht.
      Da ich eher ein gemütlicher Fahrer bin, denke ich mal, dass die genannten Fabrikate durchaus machbar sind, Hochleistungsreifen machen auf dem 1,6er Sporty wohl eher weniger Sinn.
      Wenn aber jemand Erfahrungen, egal ob gute oder schlechte zu berichten hat, nehme ich gerne an!
      Dateien
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von andy_w ()

    • Klasse, daß es jetzt noch gut aufgegangen ist ... :thumbsup:
      Aber denke daran, daß die 235er auch 10 mm breiter sind als die 225er, die Du ihm heute vorgeführt hast.

      Zu den NEXEN kann ich selbst nichts sagen, habe aber hier mehrfach gelesen, daß die Leute wohl zufrieden sind.
      Ich bin im Sommer und im Winter mit HANKOOK unterwegs und zufrieden, aber auch ich fahre nie im Grenzbereich der Reifen.


      P.S.
      Irgendwie kommt mir der Rangierwagenheber bekannt vor, ist das dieses Modell?
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