Neuwagen ohne beworbenen Funktionen

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    • Tomcat schrieb:

      Ich habe mir die kompletten 3 Seiten des Mobile.de Inserates rechtzeitig ausgedruckt und eingescannt.
      Gibt es schon ein Statement von der Händler-Geschäftsleitung?

      Btw, mir ist aufgefallen, dass mehrere mobile.de Händler beim Sportage GT-Line mit Schaltgetriebe unter Einparkhilfe fälschlicherweise selbstlenkende Systeme nennen. (Copy & Paste beim Mitbewerb)
      Gruss Axel

      Ah noch ein elektrischer KIA, schick
    • Der Inhalt eines Inserates ist eine Orientierungshilfe!
      Sowenig wie Du im Handel das Recht hast, ein zu niedrig = falsch ausgezeichnetes Produkt zu erhalten, sowenig ist das Inserat rechtlich bindend!
      Ausnahme: Kaufvertrag mit dem Hinweis "Produktbeschreibung wie Inserat/Anzeige" oder sep. Aufschlüsselung der Eigenschaft!
      Alles hängt also von der Kulanz des Verkäufers ab!









      ...der 2. ist der 1. Verlierer !
    • Also der Aussage von timtom stimme ich nicht ganz zu. Man kann doch nicht einen Wasserkocher mit einem Auto vergleichen “hat wesentlich mehr Ausstattung “ :D ne Spaß beiseite, nicht jeder hier hat soviel Ahnung von Autos. Jemand der technisch versiert ist und sich mit der Materie auskennt dem wäre sofort aufgefallen das das selbstlenkende Einparksystem nur beim Automatik geht bzw. bei Kia. Ob es das bei anderen Herstellern anders ist ,kann ich nicht sagen. Und bei der ganzen Ausstattungsliste blickt sowieso keiner mehr durch
      Test
    • Sehe ich auch so wie @bppaffi

      Wenn ich persönlich eine Investition (Autokauf) in fünfstelligem Euronenbetreich in Angriff nehme und ein ganz bestimmtes Merkmal (SPAS) ist Voraussetzung für den Deal, dann verlass ich mich weder auf noch so coole Hochglanz-Prospekte
      oder auf Verkäufer "Wischi-Waschi" Aussagen, sondern lass das fest zementiert in den Kaufvertrag einfließen. Damit habe ich auch als nicht technisch affiner Kunde Rechtssicherheit.

      Sich jetzt auf einen Rechtsstreit, höchstwahrscheinlich über zwei Instanzen (LG/OLG), mit dem Händler einzulassen, kostet Nerven und viel viel Zeit (weit über ein Jahr).
      Gruss Axel

      Ah noch ein elektrischer KIA, schick
    • Kianer schrieb:

      Also der Aussage von timtom stimme ich nicht ganz zu. Man kann doch nicht einen Wasserkocher mit einem Auto vergleichen “hat wesentlich mehr Ausstattung “ :D ne Spaß beiseite, nicht jeder hier hat soviel Ahnung von Autos. Jemand der technisch versiert ist und sich mit der Materie auskennt dem wäre sofort aufgefallen das das selbstlenkende Einparksystem nur beim Automatik geht bzw. bei Kia. Ob es das bei anderen Herstellern anders ist ,kann ich nicht sagen. Und bei der ganzen Ausstattungsliste blickt sowieso keiner mehr durch
      Im Endeffekt stimmt es schon. Man überprüft was man kauft. Und dann so was teures. Es ist eben kein Wasserkocher sondern ein Auto. Und wenn gerade so eine Funktion wichtig ist, überprüft man die.
      Ich habe zum Beispiel zur Zeit einen X-trail. Und der hat auch selbslenkendes Einparksystem. Das war aber nirgendwo erwähnt und ich wusste nicht, das es vorhanden ist. War aber im großen und ganzen nicht wichtig. Dafür aber andere Sachen wie 4WD, Rundumsicht, Leistung, Innenraum usw. Das habe ich auch überprüft und getestet. Und erst nach 3 Monaten habe ich festgestellt bzw gefunden, dass der auch selbst parken kann.
      Ansonsten wie schon von anderen gesagt wurde, nur das ist bindend was im Vertrag festgehalten wurde. Wenn zum Beispiel selbstparkendes System ein Bestandteil der Ausstattung ist und im Vertrag die Ausstattung festgelegt und festgehalten wurde, dann hat man die Chance.
    • Wenn es dir so wichtig ist, würd ich entsprechendes Urteil mal ausdrucken und beim Autohaus vorsprechen. Mit der unterschwellig eingebauten Androhung einen Rechtsbeistand zu nehmen wenn sich die Sache so nicht klären lässt. Dann einfach mal gucken was der Händler sagt und dann entscheiden was man letztendlich bereit ist an Zeit und Geld zu investieren. Hast du eine Rechtschutz?
      Lieber im Hintergrund an Fäden ziehen als im Vordergrund dran zappeln

      Ich bin nur verantwortlich für das was ich Schreibe. Nicht für das was du verstehst.
    • merlin schrieb:

      Wenn es dir so wichtig ist, würd ich entsprechendes Urteil mal ausdrucken und beim Autohaus vorsprechen. Mit der unterschwellig eingebauten Androhung einen Rechtsbeistand zu nehmen wenn sich die Sache so nicht klären lässt. Dann einfach mal gucken was der Händler sagt und dann entscheiden was man letztendlich bereit ist an Zeit und Geld zu investieren. Hast du eine Rechtschutz?
      Ganz schlechte Idee, kann ich aus Erfahrung sagen, dann macht der Haendler in der Regel zu und Du erreichst ohne wirkliche Klage weit weniger, als durch geschicktes Verhandeln und ohne Androhung, ausserdem ist dann der Ueberraschungsmoment weg, wenn wirklich eine Klageschrift ins Haus flattert ;) Ein guter Tip eines guten Anwalts in den Anfaengen meiner Autozeit.
    • Da sind die Geschicke sicher unterschiedlich. Habe bisher durch direkte Kommunikation eigentlich immer Probleme zu meinen Gunsten lösen können. Aber gut, Anwälte wollen auch leben.
      Lieber im Hintergrund an Fäden ziehen als im Vordergrund dran zappeln

      Ich bin nur verantwortlich für das was ich Schreibe. Nicht für das was du verstehst.
    • SgtHartman schrieb:

      Stimmt nicht, timtom. Siehe Beitrag Nr. 15!
      Das OLG Hamm Urteil kann man auch nicht einfach 1 zu 1 auf jeden Fall übernehmen.
      Dort geht es um eine fehlende Freisprechanlage, wobei der Kläger das Gericht überzeugen konnte, dass er auf ein problemloses Telefonieren während der Fahrt angewiesen sei.
      Dies hatte mit Sicherheit auch maßgeblichen Anteil auf die Gerichtsentscheidung.

      Bei der automatische Einparkhilfe (SPAS) das Gericht von der unbedingten Notwendigkeit dieses Hilfsassistenten zu überzeugen, wird schwer.
      Größere Chancen hätte man, wenn bei der Recherche im mobile.de Portal unter Detailsuche die automatische Lenkunterstützung (SPAS) angeklickt war und dies belegbar ist.
      Gruss Axel

      Ah noch ein elektrischer KIA, schick

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von AHO () aus folgendem Grund: Ergänzung

    • SgtHartman schrieb:

      Stimmt nicht, timtom. Siehe Beitrag Nr. 15!
      Stimmt schon. Ist dieser Urteil maßgebend? Oder wie im Urheberrecht, nicht halb und nicht ganz?
      Wenn er die Funktion nicht bezahlt hat, dann hat auch keinen Anspruch auf Erstattung. Nur wenn die in Rechnung gestellt wurde, ist aber nicht vorhanden.
      Und ich wiederhole noch mal, abgesehen vom technischen Wissenstand von einem oder dem anderen, warum wurde die Funktion nicht überprüft, wenn sie so wichtig ist und so schwer ins Gewicht fällt? Die Frage stellt auch der Richter sowie der Rechtsanwalt der gegnerischen Seite. Und dann muss der Kläger dies beantworten.
      Und zum guten letzt. Wir können hier noch 2000 Seiten schreiben. Am Ende entscheidet der Händler zuerst, dann Rechtsanwalt und als letzte Instanz der Richter. Und selbst wenn man noch 30 Seiten aus mobile.de oder Gerichtsurteile ausgedrückt und vorgelegt werden, entscheidet der Richter ob man Recht hat oder eben nicht.
    • Hier ist der Ansatz, selbst wenn alles Rechtlich richtig gelaufen ist.
      Den Irrtum kannst du ja darlegen.

      § 119
      Anfechtbarkeit wegen Irrtums


      (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
      (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
    • In der ADAC 04/2018 ist ein Artikel "Ärger beim Autokauf".

      Da geht es um einen sehr ähnlichen Fall (abweichende Ausstattungsvariante).
      Der BGH wies die Klage (Az. VIII ZR 271/16) ab.

      Wen Details interessieren, der kann nach dem Aktenzeichen googlen. ;)
    • Hallo zusammen,
      ich habe mich mit dem Händler daraufhin geeinigt, daß die erste Inspektion kostenlos ist. Dazu hat man mir noch die beiden Fußraumbeleuchtungen (vorne und hinten) versprochen, deren Einbau ich allerdings selbst vornehmen muß. So weit so gut. Als ich zufällig mal wieder auf mobile.de unterwegs war, wurden die nächsten Sportage mit Schaltgetriebe von meinem Händler erneut mit SPAS angepriesen. Ein Schelm der Böses dabei denkt.