FRAGE: Geschädigter bei Unfall - Anspruch auf Reparaturumfang

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    • FRAGE: Geschädigter bei Unfall - Anspruch auf Reparaturumfang

      Hallo,

      gibt es hier jemanden aus der KFZ-Versicherungsbranche? Schleppe schon seit einiger Zeit ein kleines Problem mit mir rum.

      Unserem Sportage ist einer vorne rechts auf die Ecke gefahren, Schuldfrage ist eindeutig geklärt und ich sollte alles erstattet bekommen.
      Habe ich grundsätzlich auch, aber:

      Unterschied - dunkel - crop.jpg Unterschied - hell - crop.jpg

      Die Bilder sind beide nach der Reparatur entstanden, ich weiss aber nicht, auf welchem man es besser erkennt.
      Wer findet den Fehler - habe die Auflösung mal gespoilert ... :rolleyes:

      Spoiler anzeigen
      Ich hatte folierte Chromblenden unter den Scheinwerfern und nun habe ich rechts eine unfolierte Chromleiste verbaut bekommen;
      der Gutachter hat bei der Schadenaufnahme vermerkt, daß die Chromleiste foliert war. Die Werkstatt beteuert, daß nur der Originalzustand
      wiederhergestellt wird. Meine CRS-Scheinwerferblende wurde aber für den neuen Scheinwerfer nachbestellt und montiert.
      Habe ich Anspruch auf den Zustand vor dem Unfall, also eine folierte Chromleiste?


      Die Versicherung vom Schädiger beantwortet meine wiederholten Anfragen zu diesem Thema nicht und weicht geschickt nichtssagend aus.

      Kann mir hier jemand sachkundig Auskunft geben? Ansonsten bemühe ich Montag mal meine Rechtschutzversicherung.

      Besten Dank vorab & schönes WE!
      Den Inhalt einer Nachricht bestimmt immer der Empfänger!

      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von All4AWD ()

    • Hi,
      Hm,
      Wenn Du (teure) Zubehörfelgen hast,
      muss das ja auch ersetzt werden!

      An meinem SLK habe ich eine AMG Abgasanlage (nicht original ab Werk) die wurde durch einen kleinen rempler ein wenig beschädigt,
      dieses Teil hätte ich von der gegnerischen Versicherung zu 100% ersetzt bekommen.

      Nach dem der Schaden durch einen externen von mir bestellten Gutachter ermittelt und dokumentiert wurde kam noch ein Gutachter von der gegnerischen Versicherung zu mir nach Hause um nochmal spezielle die Abgasanlage in Augenschein zu nehmen.

      Der Gutachter bestätigt den Schaden und alles wurde bezahlt!

      Nach meiner Meinung spielen einige Faktoren eine Rolle.
      Die Versicherungen, die Gutachter und Sachbearbeiter.
      Ich weiß nicht wie die Rechtslage aussieht, jedoch wird mal so oder so entschieden und die Versicherung tun alles um die Schadenkosten zu senken.
      Wer später bremst ist länger schnell :wink:
    • Guten Morgen,
      deine Frage muss man wohl in zwei Teilen beantworten.
      1.) die schöne Theorie:
      EIGENTLICH ist die Sache ganz einfach.
      Laut BGB steht dir ein vollständiger Ersatz deines Schadens zu! Und zwar SO, dass Du DEN ZUSTAND erreichen kannst, der VOR dem Schaden vorhanden war. Dazu gehört auch ALLES, was dran, drin, drauf etc war. Originalzustand heißt in deinem Fall MIT Folie!!! (gem. §823 BGB)
      Höchst richterlich entschieden ist, dass man sich die Mehrwertsteuer in Abzug bringen lassen muss, wenn man sich den Betrag des Schadens auszahlen lassen möchte.

      2.) die Praxis....
      Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Dinge!
      Insbesondere bei Versicherungen und Fluggesellschaften. Die haben ihr eigenes Rechtsverständnis...
      Wenn die Versicherung weiterhin meint, nicht den gesamten Schaden begleichen zu wollen, bleibt dir leider nichts anderes übrig, als mit einem Anwalt aufzumarschieren. Am besten einen aus dem Bereich Vertragsrecht.
      Hier gilt leider das, was SPORTAGE schon beschrieben hatte. Die Versicherungen wollen sparen wo und wie nur geht.
      Vorschlag wäre folgender:
      Du schreibst die Versicherung nochmal an, natürlich per Einschreiben mit Rückantwort, schilderst denen ruhig, sachlich und dennoch freundlich, aber bestimmt, den tatsächlichen Sachverhalt, und teilst denen unter einer Fristsetzung von 14 Tagen mit, dass Du dir weitere (juristische) Schritte VORBEHÄLST. (§280 BGB im Hinterkopf behalten, Schadensersatz bei schuldhaften Verstoß gegen die Erstattung der Kosten durch den Schuldner, hier die Versicherung) Weiterhin bittest Du um Zusendung der Rechnung, um so einen Nachweis für Dich zu haben, welche Teile denn alles ersetzt und repariert wurden. Stichwort Fahrzeughistorie und Nachweis beim Verkauf.
      Nebeneffekt ist, dass Du so gleich mal schauen kannst, ob die Werkstatt das Folieren überhaupt in Rechnung gestellt hat. Eine Kopie der Rechnung steht Dir zu!!! Kann sein, dass Du die Kopie bezahlen musst. Und das wird ne "teure" Kopie! Plane dafür mal so ab 5€ aufwärts ein...
      Abhängig davon, um welche Versicherung es sich handelt, reagieren die meisten entsprechend deinem Anliegen. Leider nicht alle. Namen werde ich hier jetzt nicht nennen (aus juristischen Gründen).

      So, kurze Frage, lange Antwort, die Dir leider nicht wirklich helfen kann... SORRY BITTE.

      Unabhängig davon, oder jetzt erst Recht, :D Dir ein schönes Wochenende :) :thumbup: 8o

      Viele Grüße
      der Lutscherdieb

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von der Lutscherdieb ()

    • Wenn es nicht deine Schuld war, steht dir ja ein Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu. Wenn du diesen bisher nicht in Anspruch genommen hast, kannst du auch damit drohen. Der Anwalt kostet dann vermutlich mehr wie das nachträgliche Folieren.
      Mit dem Argument würde ich die Versicherung anschreiben.

      Bei mir ist es ein ähnlicher Fall und ich habe vorgestern genau diese Zeilen verfasst.
      Bin selber gespannt.
    • Wenn die Versicherung den Schaden bzw. die Schuld anerkannt hat

      (und das ist wohl im übrigen passiert, sonst wären ja keine Zahlungen getätigt worden)

      Dann ist es so das dein Anwalt vom Gegner bezahlt werden muss. Und der kostet mehr als noch so eine olle Folie :P
      Und der wird auch dann vom Gegner / Verursacher bezahlt, wenn man sich mit Anwalt einigt und es nicht zu einem Prozess kommt.

      Oder, wenn die Polizei zum Beispiel auf ihrem Protokoll eindeutig verzeichnet haben, wer der Unfallverursacher ist.
      Dann ab zum Anwalt und der Gegner bezahlt diesen ;)
    • ich hatte dieses Jahr 2 ( X( ) kleinere Karambolagen, alles auch völlig klar und Fremd-Verschuldet. Auch da kommen schnell Reparatur-Kosten von mehr als 1.000,-€ jeweils zusammen.
      Beide Male habe ich (kurz) versucht das mit dem jeweiligen Unfallgegner und seiner Versicherung auf dem "schlanken Dienstweg" abzurechnen, es aber dann ganz schnell aufgegeben. Im Endeffekt habe ich jedes Mal einen Gutacher eingeschaltet (meinen!!!, nicht den der Versicherung) und die Sache dann einem Anwalt übergeben.
      Meine Erfahrung ist, dass sich der Gegner-Versicherer extrem schnell meldet (Call-Center oder die Vertretung) , sehr nett und freundlich ist und nähere Informationen anfordert (Bilder etc.) damit die Regulierung auch schnell geht.
      Keines der Telefonate oder EMail-Kommunikation hatte allerdings irgendeine Verbindlichkeit oder Aussagen, mit denen ich rechts-sicher gewesen wäre. Es blieb alles recht unverbindlich. Die sind da richtig gut geschult für die Erst-Kommunikation (nicht Erst-Kommunion :D ) .

      Ergebnisse zusammengefasst:
      Was mir am Telefon gesagt wurde ist nur "Blah Blah"
      Selbst das Gutachten wurde automatisiert von der Versicherung "korrigiert" (das hat doch glatt eine Fremdfirma für die gemacht) und mit falschen Begründungen runtergerechnet (rund 55% niedriger). Das alles zusammen mit dem schnellen Versuch mir einen Order-Scheck (wer benutzt denn so was heute noch ?( ....) zuzusenden.
      Weitere bestehende Ansprüche (Leihwagen, pauschalen Aufwands Ersatz, Wertverlust wg. Vorschaden) wurden einfach niedriger angesetzt, ignoriert oder glatt weg abgelehnt.

      Über meinen Anwalt wurden alle geforderten Beträge im Endeffekt bezahlt, der war die krude Kommunikation der Versicherer bereits gewohnt und ging da völlig entspannt mit um. Ich hatte da eher manchmal das Gefühl, da sitzen nur Idioten , jetzt weiß ich, das ist alles Methode um die Schäden klein zu halten. Und recht klever aufgebaut habe die Konzerne das auch noch (geschulte Mitarbeiter, externe Dienstleister um Gutachten zu überprüfen bzw. anzuzweifeln).

      Schriftverkehr über (beide Male) 3 Monate hin und her mit Behauptungen, die einfach falsch sind, automatisierte Kürzungen etc., das tue ich mir auch in Zukunft nicht mehr an. Da ist mir meine Lebenszeit zu schade. Beim nächsten eindeutigen "Crash" gehe ich gleich zum Anwalt incl. Gutachter und fackele da nicht mehr rum mit den Versicherern.
      Das macht der Unfallgegner auch nicht anders, der meldet den Schaden und gibt die Schadensverantwortung damit sofort an seine Versicherung (Profis) ab.

      Mein Tip: auch bei kleineren Sachen, schaltet einen Profi ein, der kennt die heutigen Methoden besser als jeder Laie und reagiert entsprechend.

      Ach ja: mein Anwalt hatte für den einen Schaden (knapp 2.000,- Rep, 550,-€ Gutachter, ca. 200,- Leihwagen, 250,-€ Wertminderung) auch nur ca. 350,-€ bekommen (von der Versicherung des Unfallgegners). So teuer sind die jetzt auch nicht.
      Gruß
      Burkhard
    • Bei mir lief das wiederum anders/besser ab.
      Vor dem Sportage hatten wir einen T5, der stand ganz normal vor unserer Tür auf der Straße. Auf die Idee, dass da jemand am hellichten Tage rein ballern könnte, wäre nie gekommen. Zumal hier 30er Zone ist. Nun denn, jemand hat es dennoch geschafft. Schaden knapp 1800 €. Mit Meldung an Versicherung, Gutachten erstellen etc knapp über eine Woche, Geld auf dem Konto. Abgezogen wurde nur die Mehrwertsteuer, alles andere blieb wie vom Gutachter erstellt. Der Gutachter war von mir bestellt.
      Aber deine Schilderung ist sicherlich leider kein Einzelfall, dummytest.
      Krass finde ich das ja mit der Fremdfirma...
      Hier kann mal sehr schön erkennen, wie die Versicherungen rechnen.......
      Leider kommen die damit immer wieder durch. Die wissen ganz genau, dass sich die wenigsten Versicherungsnehmer die Rechnung GANZ GENAU durchlesen. Und schwupp, schon wieder ein paar Euro gespart. Und bei mehreren Hundert oder Tausend Fällen im Jahr, rechnet sich das schon ordentlich. Die Kosten für die Fremdfirma dagegen gerechnet, lohnt sich der Gewinn immer noch...
      Ein Schelm, wer böses dabei denkt :D
    • wenn es jemanden interessiert, hier mal das (neutralisierte) Prüfergebnis der gegnerischen Versicherung zu einem meiner Schäden.

      und natürlich haben die dann im Endeffekt alles gezahlt (Reparatur, Gutachter, Anwalt, Auslagenpauschale, Wertminderung, Leihwagen, ...). Die Wertminderung kam aber erst, als der Anwalt mit der Einreichung einer Klage "drohte" für die letzten 200,--. Diese Wertminderungen legt im übrigen mein eigener Gutachter fest, das ist nichts ausgedachtes. Der wurde auch etwas knurrig als ich ihm diese Antwort der Versicherung mal zukommen ließ :D und hat dann entsprechend geantwortet (bzw. sich gerechtfertigt).

      Die Begründung der gegnerischen Versicherung hierzu (Neuteile verbaut) sind schlicht und einfach falsch. Kein Händler fragt mehr ob euer Fahrzeug bei der Inzahlungnahme ein "Unfallwagen" ist, er fragt, ob ihr mal einen Unfall hattet, der repariert wurde. Da kann kein davon Betroffener nein sagen.

      An sich hatte ich auf diesen Vorgang nie wirklich Lust und dachte mir, gib denen mal eine Chance die Reparatur + den Leihwagen zu zahlen und gut ist. Aber wenn die sich nicht in der Lage sehen, mir innerhalb von 1 Woche hierzu eine verbindliche Zusage zu geben dann eben nicht.
      Dateien
      Gruß
      Burkhard
    • Hallo Leute,

      besten Dank für eure Infos.
      Nach Durchlesen derer bin ich zu dem Schluß gekommen, daß ich da bezüglich der gegnerischen Versicherung weiter gar nichts mehr unternehme
      und morgen meine RV anrufe; die kennen die Fristen u.ä. besser.
      Habe die Versicherung min. dreimal angemailt und wegen der Folierung nachgefragt, irgendwann ist auch mal gut.

      • der Gutachter war von der gegnerischen Versicherung bestellt und gibt offiziell an, unparteiisch gearbeitet zu haben
      • im Gutachten ist die Folierung der Chromleiste als Arbeitsleistung aufgeführt
        Folierung Scheinwerferleiste.JPG
      • in der Rechnung vom Autohaus ist die Folierung nicht aufgeführt; die Leistung wurde ja auch nicht ausgeführt
      • eine Kopie der Rechnung liegt mir bereits vor, habe ich bei Abholung vom Autohaus drauf bestanden;
        ebenso habe ich auch das Gutachten sowie eigene Bilder des Schadens.
        Lege in solchen Fällen immer ein Dokumentationsmäppchen an, damit man beim Wiederverkauf oder einer
        Inzahlunggabe den Schadenumfang eindeutig belegen kann
      Da lasse ich die RV dann auch gleich noch mal wegen einer Wertminderung anklopfen, habe ich aktuell auch nicht zugesprochen bekommen;
      es wurden hier auch nur geschraubte Bauteile erneuert
      Den Inhalt einer Nachricht bestimmt immer der Empfänger!

      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

    • Habe mich doch noch für einen weiteren Versuch bei der gegnerischen Versicherung entschlossen und tatsächlich
      auch den Sachbearbeiter am Telefon gehabt, der die Anfragen zu dem Thema bisher ignoriert hat.

      Meine Bilder und die schriftlichen Erläuterungen dazu kennt er, er kann das aber technisch gar nicht beurteilen.
      Um die Sache zum Abschluß zu bringen, hat er mich an das Gutachterbüro verwiesen.
      Um eine Antwort, warum meine letzten drei Anfragen nicht beantwortet wurden und man mir dafür nur irgendwelche
      Abschlußrechnungen zusendet, hat er sich das ganze Gespräch über erfolgreich gedrückt.

      Also habe ich mit dem Gutachter telefoniert und dem dann eine Mail mit den o.a. Bildern verfasst; der Schriftverkehr mit
      der Versicherung belegt allerdings, daß die Versicherung das schon mal zur Klärung an den Gutachter weitergeleitet hat.
      Der Gutachter ist auch ein Fall für sich. Das Gutachten bin ich nach Erhalt durchgegangen und habe dabei festgestellt,
      daß er darin einen anderen Scheinwerfertyp (ohne LED-TFL, gibts in D wohl gar nicht) gelistet hat. Dessen Nummer passte
      nicht so ganz zu der Nummer, die auf dem verbauten Scheinwerfer aufgeklebt war.
      Und die schwarze Spoilerschürze hat er auch mal so ohne Aufnahmen für die Parksensoren im Gutachten als ET gelistet.

      Das mit der Teilnummerkontrolle habe ich gemacht, da sie mir damals bei meinem alten JE mal die billigste AHK
      untergeschraubt haben, da die mit mehr Stützlast wohl einiges teuerer war - ein Versuch war´s wert ... :D
      Durften sie nochmal ran und hatten danach eine AHK mehr im Lager.

      Fall jemand schmunzeln möchte - bei der damaligen Instandsetzung kann ich noch weiter ausholen:
      Der Gutachter damals bei der AHK-Geschichte war der echte Knaller. Da war ich auch 100%-Geschädigter und es war der
      Haus-und-Hof-Gutachter vom lokalen KIA-Händler, bei dem ich zur Instandsetzung war. Der Gutachter hat aus meinem braunen JE
      fix einen grauen JE gemacht und laut plötzlich war es ein Schalter anstatt Automatik und hatte nur noch die einfache Ausstattung
      LX anstatt tatsächlich vorhandener Ausstattung EX - alles Dinge, die ja auch mit in die Wertkalkulation einfliessen.
      Lag angeblich alles daran, daß es in der KIA-Werkstatt so dunkel war - hähhh ?( ... aber die VIN passte ja noch ...

      Einen Wertverlust hat er nach dem deutlichen Heckschaden auch nicht zuerkannt und bei Nachfrage geantwortet:
      "Es wurden doch viele Neuteile verbaut, also ist der Wert des Fahrzeugs eigentlich sogar gestiegen."
      Auf meine Irritation entgegnete er dann, daß er das seit über 30 Jahren macht und ich ihm seinen Job nicht erklären brauche.
      Habe das Thema Wertverlust dann bei der gegnerischen Versicherung angesprochen und die haben mir dann nach Durchsicht
      des Gutachtens, welches ja noch nicht mal von denen beauftragt war, ohne weitere Nachfrage 250 Euro überwiesen.
      So viel zu dem Vorteil vom selbst beauftragten "eigenen" Gutachter. Den Rest denken wir uns mal nur ...
      Den Inhalt einer Nachricht bestimmt immer der Empfänger!

      Besten Gruß, Pedro :thumbup:
      Sportage 2.0 CRDi 184PS A/T mit AWD als SPIRIT - FaceLift Baujahr 2015

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von All4AWD ()

    • Tja, interessant zu lesen .... :/

      Fazit: die Idioten sterben nicht aus, weder in Werkstätten noch in deren "Subunternehmer" :D , ist auch der Grund warum von Versicherern beauftragte Gutachter mir nicht mehr ins Haus/ans Auto kommen. War lange genug mit der Branche zumindest indirekt beruflich verbunden, da garantiere ich gewisse "Verbundenheit" mit dem Auftraggeber.

      Aber du hast schon Recht, egal wen man beauftragt, man muss alles selber kontrollieren ... ;(
      Gruß
      Burkhard
    • dummytest schrieb:



      Aber du hast schon Recht, egal wen man beauftragt, man muss alles selber kontrollieren ... ;(
      Oder man kennt einen Gutachter, weil man selbst in der Branche ist/war, der das aufschreibt, was man ihm sagt - und damit meine ich nicht mehr als nötig oder tricksen, sondern eben die Realität. Dann passt das Ergebnis auch.

      Cu,
      Sven
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      Harley-Davidson may be a cult, but INDIAN is a legend !

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